- Registriert
- 10 Mrz 2012
- Beiträge
- 28
Hallo,
habe eine Frage zu folgenden Thema:
in einem Gesellschaftsjagdgebiet stellt der Pächter im Jahr 2008 den Antrag zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung. Vor der betreffenden Jagdversammlung wurde die Tagesordnung fristgemäß bekannt gegeben. Auch mit vorzeiger Jagdpachtverlängerung!
Die Wahl wurde durchgeführt und die Doppelmehrheit war gegeben!!!
Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, weil dieser ungültig wäre und die vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht wurde durch die Untere Jagdbehörde aufgehoben.
Bis zum jahr 2009 konnte der Pächter seine Jagd noch laut Pachtvertag ausüben. Seit 2009 hat der Pächter diese Jagd nicht mehr, sondern der neue Jagdvorstand hat Jäger angestellt.
Seit 2 jahren versucht der Pächter seine Jagd wieder zu bekommen, da er ja eine Willensbekundung der Jagdgenossen zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung bekommen hat!
Mittlerweil ist die ganze Sache beim Gericht anhängig!
Der neue Jagdvorstand bedient sich jetzt eines Anwaltes, der wie auch immer, die Jagdgenossenschaft vor Gericht vertreten soll!
Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?
Wenn ja unter welcher Begründung?
Ist die vorzeitige Verlängerung der Jagdausübung wirklich hinfällig?
WMH
Nivafahrer
habe eine Frage zu folgenden Thema:
in einem Gesellschaftsjagdgebiet stellt der Pächter im Jahr 2008 den Antrag zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung. Vor der betreffenden Jagdversammlung wurde die Tagesordnung fristgemäß bekannt gegeben. Auch mit vorzeiger Jagdpachtverlängerung!
Die Wahl wurde durchgeführt und die Doppelmehrheit war gegeben!!!
Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, weil dieser ungültig wäre und die vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht wurde durch die Untere Jagdbehörde aufgehoben.
Bis zum jahr 2009 konnte der Pächter seine Jagd noch laut Pachtvertag ausüben. Seit 2009 hat der Pächter diese Jagd nicht mehr, sondern der neue Jagdvorstand hat Jäger angestellt.
Seit 2 jahren versucht der Pächter seine Jagd wieder zu bekommen, da er ja eine Willensbekundung der Jagdgenossen zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung bekommen hat!
Mittlerweil ist die ganze Sache beim Gericht anhängig!
Der neue Jagdvorstand bedient sich jetzt eines Anwaltes, der wie auch immer, die Jagdgenossenschaft vor Gericht vertreten soll!
Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?
Wenn ja unter welcher Begründung?
Ist die vorzeitige Verlängerung der Jagdausübung wirklich hinfällig?
WMH
Nivafahrer