Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gemacht

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Hallo,

habe eine Frage zu folgenden Thema:

in einem Gesellschaftsjagdgebiet stellt der Pächter im Jahr 2008 den Antrag zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung. Vor der betreffenden Jagdversammlung wurde die Tagesordnung fristgemäß bekannt gegeben. Auch mit vorzeiger Jagdpachtverlängerung!

Die Wahl wurde durchgeführt und die Doppelmehrheit war gegeben!!!

Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, weil dieser ungültig wäre und die vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht wurde durch die Untere Jagdbehörde aufgehoben.

Bis zum jahr 2009 konnte der Pächter seine Jagd noch laut Pachtvertag ausüben. Seit 2009 hat der Pächter diese Jagd nicht mehr, sondern der neue Jagdvorstand hat Jäger angestellt.

Seit 2 jahren versucht der Pächter seine Jagd wieder zu bekommen, da er ja eine Willensbekundung der Jagdgenossen zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung bekommen hat!

Mittlerweil ist die ganze Sache beim Gericht anhängig!

Der neue Jagdvorstand bedient sich jetzt eines Anwaltes, der wie auch immer, die Jagdgenossenschaft vor Gericht vertreten soll!

Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?
Wenn ja unter welcher Begründung?
Ist die vorzeitige Verlängerung der Jagdausübung wirklich hinfällig?

WMH
Nivafahrer
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Grundsätzlich entscheidet die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft über die Jagdverpachtung bzw. Pachtverlängerung.
Hier sollte zuerst geklärt werden ob die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen und damit beschlußfähig war.

Waidmannsheil
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

@ Ayers Rock

Die Versammlung war ordnungsgemß einberufen und war auch beschlussfähig.
Es kam ja völlig überraschend, dass der amtierende Vorstand mit sofortiger Wirkung von der UJB abberufen wurde und ein Notvorstand über die Bürgermeisterin gegründet worden ist.

In meinem Erachten, ich kann auch falsch liegen, dürfte die abberufung eines Vorstandes nicht der Grund sein, dass ein Beschluß der mitglieder damit aufgehoben wird.

Die Willensbildung der Mitglieder ist unantastbar.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Es wäre interessant, die Hintergründe und Vorgänge für die vorzeitige Jagdpachtverlängerung zu erfahren, denn darin wird die UJB, die Begründung für die Abberufung des JV und die Aufhebung bzw. Ablehnung der Genehmigung, zur Verlängerung des J-Pachtvertrages gefunden haben! :36:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
....

Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, ....

WMH
Nivafahrer
@Nivafahrer,
"Jagdvorstand" von was?

Ich kenne einen "Jagdvorstand" nur aus unserer Jagdgesellschaft.
Also als von uns gewählten Vetreter nach aussen hin.

Den könnte niemand ausser uns selbst in beschlussfähiger Sitzung irgendwie wieder absägen... :21:

Entschuldigung im Voraus, falls das zu o.T. ist.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

sehe hier 3 Sachlagen
1. Jagd wurde nicht verlängert____________warum ?
2. Vorstand wurde entlassen______________warum ?
3. es wurde kein neuer Vorstand gewählt____warum ?

edit meint
die Versammlung muß doch beschlossen haben die Jagd jetzt selber auszuführen
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Handelt es sich hier um eine Jagdgenossenschaft (KöR) ? und somit um einen Gemeinschaftsjagdbezirk in DL ?, oder um was Anderes ?
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

M.E völliger Blödsinn. Wobei ich oft genug die Selbstherrlichkeit Unterere Jagdbehörden zu spüren bekommen habe.

Zunächst mal zur Nomenklatur. Eine Jaggesellschaft sind gemeinhin mehrere Jäger.
Eine Jagd verpachten tut hingegen eine Jagdgenossenschaft, vertreten durch den Jagdvorstand oder Vorstand der Jagdgenossenschaft.
Dieser wird bei Beschlüssen mit Aussenwirkung von der UJB formalrechtlich kontrolliert.

Einen Jagdvorstand absetzen kann eine UJB NICHT. Sie kann allerdings die Beschlüsse der Jagdbenossenschaft blockieren, dies aber nur dann, wenn sie formal nicht ok sind.
Einfaches Beispiel:
Die Jagdgenossenschaft geht bei Neuverpachtung von 1000 ha Fläche aus und verpachtet entsprechend. Inzwischen wurde aber Antrag auf Herausnehmen einer Eigenjagd von x ha gestellt. Dann blockiert die UJB den Pachtvertrag über 1000 ha und stellt Korrektur auf die neue Grösse anheim.

Oder
Drei Jagdgenossen sitzen im Vorstand. Zwei der drei haben ihren landwirtschaftlichen Betrieb an ihre Söhne übergeben. Damit sind sie nicht mehr Mitglieder der Jagdgenossenschaft und können somit erst recht nicht im Vorstand sitzen.
Die drei unterschreiben den neuen Pachtvertrag, die UJB stellt fest, daß sie überhaupt nicht unterschriftsberechtigt sind und rügt die Unwirksamkeit des Vertrages.

Also: Esrt mal klären, was die UJB tatsächlich für falsch hält.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Ja, um etwas beurteilen zu können, braucht man einfach etwas Hintergrundwissen, ohne Dieses geht nichts! :oops:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Handelt es sich hier um eine Jagdgenossenschaft (KöR) ? und somit um einen Gemeinschaftsjagdbezirk in DL ?, oder um was Anderes ?

Im Ausgangsthread geschrieben - Gemeinschaftsjagdbezirk
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Ja, um etwas beurteilen zu können, braucht man einfach etwas Hintergrundwissen, ohne Dieses geht nichts! :oops:

Ja Hintergrundwissen ist ja das Problem, was der ehemalige Pächter auch nicht kennt!

Soweit mir bekannt ist, ist jagd geteilt, wegen der Größe - also 2 Pächter.
Die jagd die der "betrogene" Pächter (kommt aus Bayern)inne hatte, war mit höheren Waldanteil.

Der andere Pächter (stammt aus dem betreffenden Ort) versucht seit Jahren an dieses Revier zu kommen. Im Jahr 2002 sagte mir die Sachbearbeiterin der UJB schon am Tel. dass sie den Pächter aus Bayern los werden wollen.

Es gibt eine kleine Minderheit evtl 4 Personen, dazu gehört die Bürgermeisterin, die gegen den ehemaligen Pächter sind. Diese Personen gehören zur anderen Pächterseite.
Und zu dieser Klicke gehört warscheinlich die SB der UJB dazu. Die Bürgermeisterin und die SB kennen sich sehr gut!

Aber das ist alles inofiziell.

Selbst die Jagdgenossen wurden bisher nicht unterrichtet. Es wird nur überall in der region herum erzählt, die wollen den einen Pächter los werden.

Aber genau dieser Pächter, den man los werden will, hat die Doppelmehrheit!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
FuchsjaegerJoe schrieb:
Handelt es sich hier um eine Jagdgenossenschaft (KöR) ? und somit um einen Gemeinschaftsjagdbezirk in DL ?, oder um was Anderes ?

Im Ausgangsthread geschrieben - Gemeinschaftsjagdbezirk
Also ich kann dort nur von einem Gesellschaftsjagdgebiet lesen, was nicht gleichbedeutend eines Gemeinschaftjagdbezirkes ist :!: :wink:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Klingt sehr verworren, könnte ein typischer Fall von Kleinkorrpution sein, den man gerne bei Jagdverpachtungen erlebt, vielleicht war der Bayer aber auch unfähig, vieleicht, vieleicht, vieleicht...
Ein Fall für die unbestechliche deutsche Gerichtsbarkeit.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Klingt eher als ein Fall von Neid und Regelungswut, wo alle Beteiligten sich nicht GRÜN sind!

nach dem Motto:
"Wo mehrere sich streiten, lachen die Anwälte" Es ist deren Geschäft (Lebensunterhalt) !
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Ich will hier mal nicht von Neid und anderem sprechen wollen. Die kleine Vorgeschichte vorran gestellt.

Drei Fragen hatte ich geziehlt gestellt und die waren:

1. Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?

2. Wenn ja unter welcher Begründung?

3. Ist die vorzeitige Jagdpachtverlängerung wirklich hinfällig?
 

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