Jagdschein - Ja oder Nein

W

waldfee

Guest
hallo,

nachdem ich hier gelesen habe, daß auch einige rechtskundige im forum vertreten sind, die auch mal eine meinung äussern bzw. eine auskunft erteilen,
hätte ich folgende frage:

zum sachverhalt:

person a hat im jahr 2000 eine rechtskräftige verurteilung wg. fahrlässigen verstosses gegen das bundesimmissions schutzgesetz zu 100 tages sätzen erhalten.

er möchte in absehbarer zeit den jagdschein machen, inwieweit kann ihm dies aufgrund der rund 7 jahre zurückliegenden verurteilung verwährt werden?

kann es überhaupt verwährt werden?

wenn ja warum?

ich bitte um meinungen bzw. zugehörige begründungen.

danke

wh

waldfee
 
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Hier ist die Gesetzesgrundlage:

§17 Bundesjagdgesetz Versagung des Jagdscheines


2 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 17



(1) Der Jagdschein ist zu versagen


1. Personen, die noch nicht sechzehn Jahre als sind;


2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen;


3. Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre (§§ 18, 41 Abs. 2);


4. Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden; die Länder können den Abschluß einer Gemeinschaftsversicherung ohne Beteiligungszwang zulassen.


Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.


(2) Der Jagdschein kann versagt werden


1. Personen, die noch nicht achtzehn Jahre alt sind;


2. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind;


3. Personen, die nicht mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben;


4. Personen, die gegen die Grundsätze des § 1 Abs. 3 schwer oder wiederholt verstoßen haben.


(3) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie


1. Waffen oder Munition mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden;


2. mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden;


3. Waffen oder Munition an Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.


(4) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die


1. a)


wegen eines Verbrechens,


b) wegen eines vorsätzlichen Vergehens, das eine der Annahmen im Sinne des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 rechtfertigt,


c) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff,


d) wegen einer Straftat gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz


zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre nicht verstrichen sind; in die Frist wird die Zeit eingerechnet, die seit der Vollziehbarkeit des Widerrufs oder der Rücknahme eines Jagdscheines oder eines Waffenbesitzverbotes nach § 41 des Waffengesetzes wegen der Tat, die der letzten Verurteilung zugrunde liegt, verstrichen ist; in die Frist nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Beteiligte auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist;


2. wiederholt oder gröblich gegen eine in Nummer 1 Buchstabe d genannte Vorschrift verstoßen haben;


3. geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind;


4. trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind.


(5) Ist ein Verfahren nach Absatz 4 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung des Jagdscheines bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens aussetzen. Die Zeit der Aussetzung des Verfahrens ist in die Frist nach Absatz 4 Nr. 1 erster Halbsatz einzurechnen.


(6) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 4 Nr. 4 oder die körperliche Eignung nach Absatz 1 Nr. 2 begründen, so kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben.

§17(d) sagt halt was zu Verurteilungen und nennt ein 5 Jahresfrist. Könnte also klappen mit dem Jagdschein. Jedoch kann es noch Regelungen im Landesjagdgesetz geben und auch noch Probleme mit der lokalen Behörde. Aber dies kommt auf den Einzelfall an und frag noch mal einen richtigen Anwalt. Bin nur interessierter Laie!

Grüße und WH
Eddi
 
A

anonym

Guest
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.

Frei nach Dieter Nuhr.

Alles klar? :wink: :wink: :wink:

Gruß

Jörn
 
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jörn w. schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.

Frei nach Dieter Nuhr.

Alles klar? :wink: :wink: :wink:

Gruß

Jörn

Das habe ich mir auch schon gedacht. :shock: :D Richtig heißt es übrigens nach Wiki: „
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ Dies ist jedoch nur eine verkürzte Version, die vollständig lautet: „Ich glaube, das ist damals [nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland] falsch verstanden worden mit der Demokratie: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. 'S wär ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“

Nun, Tiroler Bracke dies bei inhaltlicht gleicher Antwort auf eine Frage in den Raum zu stellen halte ich schon für gewagt. Aber gut wir müssen ja auch keine Freunde werden. :twisted:

Grüße
Eddi
 
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Tja, es gibt leider immer wieder Leute, die andere in der Anonymität eines Forums beleidigen müssen. Reg dich nicht auf, passiert hier öfters.
 
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Eddi-Jovel schrieb:
...
Nun, Tiroler Bracke dies bei inhaltlicht gleicher Antwort auf eine Frage in den Raum zu stellen halte ich schon für gewagt. ...
So? Nun Du kannst gewagt halten, was du willst, jedoch:

Eddi-Jovel schrieb:
...§17(d) sagt halt was zu Verurteilungen und nennt ein 5 Jahresfrist. ...
1. gibt es keinen einschlägigen §17d

Eddi-Jovel schrieb:
... Jedoch kann es noch Regelungen im Landesjagdgesetz geben und auch noch Probleme mit der lokalen Behörde. Aber dies kommt auf den Einzelfall an ...
2. nein, es kann (zumindest noch) keine Regelungen in den Landesgesetzen geben. Behörden können immer Ärger machen, jedoch nicht aufgrund des dargestellten Sachverhaltes. Und es kommt zwar immer irgendwie auf den Einzelfall an, jedoch ist dieser Fall so geregelt, daß eine Einzelfallbetrachtung sich erübrigt.


Eddi-Jovel schrieb:
... Könnte also klappen mit dem Jagdschein. ...
3. War nicht gefragt und erweckt den falschen Eindruck

Eddi-Jovel schrieb:
...frag noch mal einen richtigen Anwalt. Bin nur interessierter Laie!
4. Wenn nicht mal Du Deiner eigenen Aussage traust bzw. selbber der Ansicht bist keine (richtige) Ahnung zu haben, dann nimmt doch den Hinweis auf Dieter Nuhr einfach als hilfreich an. Und zwar in der Ausführlichkeit Deines Wiki-Zitates: Du bist nicht gezwungen eine Meinung zu haben und schon garnicht diese auch noch zu äußern.
Oder bist Du der Ansicht, daß Waldfee mit Deiner Vielleichtantwort auf ihre Ja/Nein-Frage etwas anfangen kann bzw. hattest Du den Eindruck, daß Waldfee den Publikumsjoker gezogen hat?

Sidolin schrieb:
Tja, es gibt leider immer wieder Leute, die andere in der Anonymität eines Forums beleidigen müssen. Reg dich nicht auf, passiert hier öfters.
Was der Ausdruck "Beleidigung" in diesem Zusammenhang zu suchen hat, wirst Du sicherlich noch erläutern.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Oder bist Du der Ansicht, daß Waldfee mit Deiner Vielleichtantwort auf ihre Ja/Nein-Frage etwas anfangen kann bzw. hattest Du den Eindruck, daß Waldfee den Publikumsjoker gezogen hat?


Zunächst mal ist Waldfee ein Kerl. :wink:

Dann ist das hier ein öffentliches Forum, wo es immer darum geht, Meinungen zu äußern. Daß das bei rechtlichen Fragen nicht immer hilfreich ist, ist klar.

Deshalb würde ich nicht immer auf diesen dämlichen Satz von Nuhr hinweisen. Der kommt aus der Comedy und sollte auch da bleiben. Man kann jemanden auch freundlich auf Fehler hinweisen. :wink:
 
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So hatte ich es auch gemeint. Ich persönlich sehe es als Beleidigung an, wenn jemand zu mir sagt, ich solle" die Fresse halten". :evil: Aber ich kenne natürlich auch nicht den häuslichen Umgangston mancher Foristi....... :lol:
 
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Tiroler Bracke schrieb:
[4. Wenn nicht mal Du Deiner eigenen Aussage traust bzw. selbber der Ansicht bist keine (richtige) Ahnung zu haben, dann nimmt doch den Hinweis auf Dieter Nuhr einfach als hilfreich an. Und zwar in der Ausführlichkeit Deines Wiki-Zitates: Du bist nicht gezwungen eine Meinung zu haben und schon garnicht diese auch noch zu äußern.
Oder bist Du der Ansicht, daß Waldfee mit Deiner Vielleichtantwort auf ihre Ja/Nein-Frage etwas anfangen kann bzw. hattest Du den Eindruck, daß Waldfee den Publikumsjoker gezogen hat?

So, so Tiroler Bracke damit ist der Fehdehandschuh also in den Ring geworfen.
Du hast über 6800 Posting geschrieben und wirft mir (der zugegeben neu ist) vor, dass er in einem öffentlichen Forum die Fresse halten soll. Das ist lustig, aber Humor hat du nicht, wie deine Antworten zeigen. (Nein, kein Rechtschreibfehler „hat du“ ist absichtlich so geschrieben :D )
Deine Antwort auf mein Posting macht dich auch wirklich zu einem tollen Hecht und deine Überheblichkeit ist unglaublich. Hast du mal genau gelesen was du da geschrieben hast? Spricht für sich selbst... unqualifiziert und dämlich, nun schönes Leben noch...
Grüße an die Süße
Eddi
 
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Eddi-Jovel schrieb:
[quote="Tiroler Bracke":2iuee84m][4. Wenn nicht mal Du Deiner eigenen Aussage traust bzw. selbber der Ansicht bist keine (richtige) Ahnung zu haben, dann nimmt doch den Hinweis auf Dieter Nuhr einfach als hilfreich an. Und zwar in der Ausführlichkeit Deines Wiki-Zitates: Du bist nicht gezwungen eine Meinung zu haben und schon garnicht diese auch noch zu äußern.
Oder bist Du der Ansicht, daß Waldfee mit Deiner Vielleichtantwort auf ihre Ja/Nein-Frage etwas anfangen kann bzw. hattest Du den Eindruck, daß Waldfee den Publikumsjoker gezogen hat?

So, so Tiroler Bracke damit ist der Fehdehandschuh also in den Ring geworfen.
Du hast über 6800 Posting geschrieben und wirft mir (der zugegeben neu ist) vor, dass er in einem öffentlichen Forum die Fresse halten soll. Das ist lustig, aber Humor hat du nicht, wie deine Antworten zeigen. (Nein, kein Rechtschreibfehler „hat du“ ist absichtlich so geschrieben :D )
Deine Antwort auf mein Posting macht dich auch wirklich zu einem tollen Hecht und deine Überheblichkeit ist unglaublich. Hast du mal genau gelesen was du da geschrieben hast? Spricht für sich selbst... unqualifiziert und dämlich, nun schönes Leben noch...
Grüße an die Süße
Eddi[/quote:2iuee84m]
Hier gehts ja heiß her... :cry:
Schade eigentlich.... :shock:
 
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Eddi-Jovel schrieb:
[quote="Tiroler Bracke":2r3ikwf6][4. Wenn nicht mal Du Deiner eigenen Aussage traust bzw. selbber der Ansicht bist keine (richtige) Ahnung zu haben, dann nimmt doch den Hinweis auf Dieter Nuhr einfach als hilfreich an. Und zwar in der Ausführlichkeit Deines Wiki-Zitates: Du bist nicht gezwungen eine Meinung zu haben und schon garnicht diese auch noch zu äußern.
Oder bist Du der Ansicht, daß Waldfee mit Deiner Vielleichtantwort auf ihre Ja/Nein-Frage etwas anfangen kann bzw. hattest Du den Eindruck, daß Waldfee den Publikumsjoker gezogen hat?

So, so Tiroler Bracke damit ist der Fehdehandschuh also in den Ring geworfen.
Du hast über 6800 Posting geschrieben und wirft mir (der zugegeben neu ist) vor, dass er in einem öffentlichen Forum die Fresse halten soll. Das ist lustig, aber Humor hat du nicht, wie deine Antworten zeigen. (Nein, kein Rechtschreibfehler „hat du“ ist absichtlich so geschrieben :D )
Deine Antwort auf mein Posting macht dich auch wirklich zu einem tollen Hecht und deine Überheblichkeit ist unglaublich. Hast du mal genau gelesen was du da geschrieben hast? Spricht für sich selbst... unqualifiziert und dämlich, nun schönes Leben noch...
Grüße an die Süße
Eddi[/quote:2r3ikwf6]

Mach Dich gerne lächerlich mit Deinem Fehdehandschuh, denn irgendwie scheinst Du etwas über den Charakter dieses Forums mißverstanden haben.
Trage gerne etwas bei. Aber bitte etwas unter der Rubrik eigene Überzeugung/Erfahrung. Dies ist ein Forum und kein Chat.
Und an Deinem Stil/Sozialisierung solltest Du auch noch etwas arbeiten, sonst muß es bei der Empfehlung mit D.N. bleiben.
Und wie kommst Du darauf, daß es so etwas wie Welpenschutz gibt?

Und P.S.. Lies mal den Duden zu Deiner Rechtschreibungsanmerkung.

Sidolin schrieb:
So hatte ich es auch gemeint. Ich persönlich sehe es als Beleidigung an, wenn jemand zu mir sagt, ich solle" die Fresse halten". :evil: Aber ich kenne natürlich auch nicht den häuslichen Umgangston mancher Foristi....... :lol:

Wenn ich hätte sagen wollen, er solle die Fresse halten, dann hätte ich dies gesagt. Wenn aber jemand selbst in seinem überlangen Posting am Ende dokumentiert "ich habe keine Ahnung, bitte frag einen Fachmann" dann ist Dieter Nuhr mit seiner Aussage "man MUSS keine Meinung haben. Wenn man keine Ahnung hat, darf man auch einfach mal die Fresse halten (im hiesigen engeren Sinne "auch mal die Finger ruhig halten")" genau richtig. Denn dies ist immer noch ein Forum und kein Chat. Und über Geschmack kann man streiten oder auch nicht, die Eingangsfrage war aber eben das genaue Gegenteil einer Geschmacksfrage. Und die Antwort darauf reines Geschwätz durch die Relativierungen: Statt jemanden sicher zu machen, wurde unnötig verunsichert, weil der Antwortende eben auch nur einen Versuchsballon (nicht unrichtig) gestartet hat. Als BWLer scheint der Betreffende etwas der Ansicht nachzuhängen, eine Diskussion ist nicht etwa beendet, wenn Alles gesagt ist, sondern wenn jeder mindestens einen Beitrag dazu geleistet hat. Und wer als erstes die richtigen Stichworte fürs Bullshit-Bingo im Meeting rausgebracht hat, gewinnt. Dabei ist es genau umgekehrt.

SirLendelot schrieb:
1. Dann ist das hier ein öffentliches Forum, wo es immer darum geht, Meinungen zu äußern. Daß das bei rechtlichen Fragen nicht immer hilfreich ist, ist klar.

2. Deshalb würde ich nicht immer auf diesen dämlichen Satz von Nuhr hinweisen. Der kommt aus der Comedy und sollte auch da bleiben. Man kann jemanden auch freundlich auf Fehler hinweisen. :wink:
1. Jedes Wissen ist eine Meinung. Für jede andere Annahme hat sich zuviel Wissen in seiner Wahrheit über die Zeit zu sehr verändert. Nur gibt Eddi ja nicht mal vor Wissen zu haben, sondern probiert mit als erster Handheb dünnbrettbohrend Punkte zu ergattern,

2. Die Comdey ist hier und jetzt genau passend; Comedy zu Comedy.
Vieleicht bin ich aber auch der einzige, der sich veräppelt vorkommt.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
.... Bullshit-Bingo ...

1. Jedes Wissen ist eine Meinung. Für jede andere Annahme hat sich zuviel Wissen in seiner Wahrheit über die Zeit zu sehr verändert.
Nur gibt Eddi ja nicht mal vor Wissen zu haben, sondern probiert mit als erster Handheb dünnbrettbohrend Punkte zu ergattern...


Hi,

provoziert diesen sauarroganten T.B. weiter ! Schlagt ein auf ihn !

Ich sammle dann die Bonmots und Aphorismen....

Gruß, Martin
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Und die Antwort darauf reines Geschwätz durch die Relativierungen: Statt jemanden sicher zu machen, wurde unnötig verunsichert, weil der Antwortende eben auch nur einen Versuchsballon (nicht unrichtig) gestartet hat. Als BWLer scheint der Betreffende etwas der Ansicht nachzuhängen, eine Diskussion ist nicht etwa beendet, wenn Alles gesagt ist, sondern wenn jeder mindestens einen Beitrag dazu geleistet hat. Und wer als erstes die richtigen Stichworte fürs Bullshit-Bingo im Meeting rausgebracht hat, gewinnt. Dabei ist es genau umgekehrt.

So, so ich habe also grundsätzlich "nicht unrichtig" geantwortet, aber eben nicht so, wie es dir genehm ist. Aber wie konnte ich nur am Ende meiner Antwort noch einfließen lassen, dass es vielleicht noch Dinge gibt, die über mein Wissen hinausgehen. Das nenne ich eine ehrliche Antwort und mehr nicht. Dir scheint so ein denken fremd zu sein. Und über Deine sehr qualifizierte Aussage über BWLer müssen wir glaube ich erst gar nicht weiter reden…spricht wieder für sich selbst: Blasiert bis zum Abwinken. (Übrigens toll das Du dein Profil auch so vollständig ausgefüllt hast.)
Aber ich denke dies wird uns auch nicht weiter bringen. Ich mog dich nicht und du mogst mich nicht, das ist ja auch schon mal ein Ergebnis.

Grüße
Eddi

PS. Es gibt zwei umgangssprachliche Ausdrücke von „hast du“: Einmal eben „hat du“ und der aus den Häschenwitzen „hattu“ und „muttu“. Welcher jetzt „richtiger“ umgangssprachlich ist, dass weiß die Tiroler Bracke bestimmt auch wieder in Ihrer unendlichen Weisheit.
 

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