Jagdreise Afrika 2014: Zoll Formalitäten

Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.283
Moin Gemeinde,

dieses Jahr komme nun auch ich mal nach Afrika. Ich fliege mit LH von Frankfurt aus.

Ich bin aber etwas verwirrt von den deutschen Zollformalitäten.
Kennt sich da jemand mit aus ?

Was muß ich tun für die Ausfuhr (und Wiedereinfuhr) ?
Ich habe natürlich beim Zoll angefragt, aber mit der Antwort kann ich nicht viel anfangen:
ich muß das sog. EPAS ausfüllen = Einheitspapier Ausfuhr und Sicherheit
Kein Mensch kann mir aber sagen, wie. Weil das natürlich nicht auf Jagdreisende sondern kommerzielle Warensendungen ausgelegt ist.
Und: ich muß bei meiner örtlichen Zollbehörde im Vorfeld Gewehr und Patronen "gestellen", also vorzeigen.

Meinen die das ernst ? Hat das jemand schon durchexerziert ?
Wie geht das genau ?
 
Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.283
Dat wäre echt toll, wenn mir da mal jemand zur Seite stehen könnte ?
 
Registriert
17 Dez 2013
Beiträge
566
Denke auch das da der Jagdveranstalter am besten Bescheid wissen sollte.
Und sonst bei der Zollbehörde anrufen und nachfragen.
 
Registriert
27 Dez 2008
Beiträge
2.560
Nach der INF3 Erklärung hat noch nie jemand gefragt und das Deklarieren mit der WBK reicht noch immer. Wenn es nicht gerade eine ganz neue Waffe ist, hat die WBK genug Beweiskraft, dass die Waffe bereits vor der Reise in Deinem Besitz war. Sonst zur Sicherheit bei der Ausreise vom deutschen Zoll bestätigen lassen. Dafür aber genügend Zeit einplanen, sonst lieber beim zuständigen Zollamt zuhause vorzeigen und das INF3 Blatt ausfüllen lassen. Bei der Ausreise ist das neue Papier EPAS für Jagdwaffen noch nicht erforderlich.
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.308
Du musst mit deiner Waffe auf jeden Fall zum Zoll in deinem Ort. Die wissen alles!
Waffe und ZF vorzeigen. Wenn du ein Fernglas mitnimmst auch das vorzeigen. Munition weiß ich nicht mehr genau. WBK etc. mitnehmen.

Beim örtlichen Zoll bekommst du ein Formblatt, dass musst du dort ausfüllen und alle Dinge eintragen. Der Zoll bestätigt dir dann, dass es sich um deine Waffe handelt.
Diesen Zettel brauchst du, wenn du wieder nach Deutschland einreist, sonst bekommst du u. U. deine Waffe etc. nicht wieder.

Waffe muss später in einen stabilen abschließbaren Alu-Waffenkoffer. Munition muss ins Reisegepäck (nicht Handgepäck) in einem verschließbaren Behältnis.

TH
 
Registriert
27 Dez 2008
Beiträge
2.560
Beim örtlichen Zoll bekommst du ein Formblatt, dass musst du dort ausfüllen und alle Dinge eintragen. Der Zoll bestätigt dir dann, dass es sich um deine Waffe handelt.
Diesen Zettel brauchst du, wenn du wieder nach Deutschland einreist, sonst bekommst du u. U. deine Waffe etc. nicht wieder.

Dass ist nicht richtig. Nach über 200 Jagdreisen, häufig mit Kunden, bin ich oder meine Begleiter noch nie nach dem Formblatt gefragt worden. Es gibt mit Sicherheit keinen einzigen Fall, wo bei einer Einfuhr mit gültiger WBK eine Person eine legal besessene Waffe nicht in Besitz behalten durfte !!! Bei Unsicherheit (z.B. Verlust der WBK) würde es höchstens zu einer vorübergehenden Beschlagnahme führen bis man seinen Besitz durch ein Ersatzpapier der heimischen Waffenbehörde nachweist. Andere Waren, wie z.B. ein teures Fernglas sind im Streitfall durch eine Kaufquittung beweisbar.
 
A

anonym

Guest
Das INF 3 Formular wurde bei mir schon kontrolliert....

@ Helfred
fahre mit Deiner Waffe zum örtlichen Zollamt und fülle dort mit den Mitarbeitern das EPAS Papier aus. Bei der Gelegenheit läßt Du auch Deine Reisewaffe und Optik in das INF 3 Formular eintragen.

INF 3 brauchst Du schon ( lt. Gesetzt ) seit einigen Jahren, EPAS Papuer erst seit kurzem. Kontrolliert wird das wohl nicht , aber man weiß ja nie was man für einen Zöllner bei der Einreise hat.

Das Zollamt ist Dir dabei behilflich, bzw. als Dienstleistungsbehöre muss es Dir dabei behilflich sein.

Für RSA ( ich denke mal da fliegst Du hin ) benötigst Du auch ein Formular welches Du im Netz runterladen kannst, bzw. der Veranstalter Dir geben kann.
 
Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.283
Also erst mal vielen lieben Dank an alle für die rege Beteiligung.

Zunächst mal ist die Reise privat organisiert. Ich habe Verwandte in SA, darunter auch eine angeheiratete Buren-Tante, die den Kontakt zu der Jagdfarm hergestellt hat. Eine Burenfarm in Natal.

Also mußte ich das selbst organisieren.

Ich stelle hier mal ein, was der Bundeszoll mir geschrieben hat:

Sehr geehrter Herr XXX,


bei der von Ihnern benannten Jagdwaffe sind bei der vorübergehenden Ausfuhr dieser sowohl außenwirtschaftsrechtliche als auch zollrechtliche Bestimmungen zu beachten.

1. Außenwirtschaftsrecht

Zunächst muss geprüft werden, ob die Ausfuhr der Waffe genehmigungspflichtig ist.

Die genehmigungspflichtigen Waffen sind im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst. Darunter fallen z.B. alle Büchsen sowie Repetierer, die vor dem Nachladen mehr als 3 Schuss abgeben können, also alle Waffen mit gezogenen Lauf.
Für in Deutschland ansässige Privatpersonen, die die Waffe zum eigenen Gebrauch aus- und innerhalb von drei Monaten wieder einführt, ist diese Genehmigung allgemein erteilt (Allgemeine Genehmigung Nr. 25).


2. Zollrecht

Bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren, auch wenn die Genehmigung allgemein erteilt wurde, muss jedoch eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Dies hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen (z.B. IAAplus).

Privatpersonen ohne entsprechenden Zugang zu diesem EDV-System können die Ausfuhranmeldung ausnahmsweise auch in schriftlicher Form abgeben. Dazu nutzen Sie bitte das Formular 033025.
Einfach auf der Startseite www.zoll.de oben rechts im Suchfeld o.g. Nummer eingeben und suchen. Bei den Suchergebnissen dann auf „Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit“ gehen.

Sie können natürlich auch einen externen Zolldienstleister (Zollspedition o. Zollagenten) mit diesen Formalitäten beauftragen.

Auf das Vorhandensein einer EORI- Nummer wird verzichtet.

Das Ausfuhrverfahren ist grundsätzlich zweistufig. Zuerst erfolgt eine Vorabfertigung bei der Ausfuhrzollstelle. Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem Sie als Ausführer wohnhaft sind. Die Waffe und Munition sind dazu der Ausfuhrzollstelle vorzuführen (Gestellung).

Die zweite Abfertigung im Ausfuhrverfahren erfolgt an der letzten Zollstelle auf dem Gebiet der EU (Grenzzollstelle = Ausgangszollstelle= Flughafen).

Als Nachweis der Rückwareneigenschaft ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329-nur im Vordruckhandel erhältlich) zu verwenden. Ob die zuständige Zollstelle dieses Formular möglicherweise vorrätig hat erfragen Sie bitte bei diesem. Diese Zollstelle kann dann das INF 3 gleichzeitig im Rahmen der Vorabfertigung mit ausstellen.
Eine weitere Möglichkeit dafür wäre die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330) zu verwenden.
Sie können das Formular über www.zoll.de abrufen und ausgefüllt bei der Zollstelle am Flughafen zusammen mit der Waffe und Munition vorlegen um die entsprechende Nämlichkeit prüfen und bestätigen zu lassen.

Die Eintragung in der WBK ist als zollrechtlicher Nachweis nicht ausreichend.

Daraus resultierten eben meine Fragen.
@ReinerW
Schön, mit dir einen alten Kämpen im Forum zu haben.

Es geht ja zunächst um die Ausfuhr. Und da scheint neu zu sein, daß man dieses EPAS machen muß und dabei eben - vor der Reise - Waffe etc. GESTELLEN, d.h. vorführen muß.

Das war eben früher nicht so, sondern man konnte alles direkt vor dem Abflug machen.
Habe ich so gehört.
Richtig ?

Also ist die neue Regelung eine zusätzliche Belastung. Habe ich das so richtig verstanden ?


 
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.843
Obwohl es dieses Verfahren wohl schon länger geben muß, bin ich Reiners Meinung, dass es unnötig sein dürfte.
Ich flog im Mai nach Namibia, die Zollbeamten wollten vor dem Abflug meine Waffe sehen, haben sie mit dem Eintrag in der WBK verglichen und gut war´s. Selbiges bei der Heimkehr, keinerlei Problem.
 
Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.283
Glaube ich gerne.

Ich hatte das auch so in Erinnerung aus den Erzählungen anderer.
Aber ich dachte, sicherheitshalber mal lieber beim Zoll nachfragen.

Und dann kam eben dieses Antwort wie zitiert.

Also wird das ab 2014 wohl anders werden...
 
Registriert
11 Sep 2007
Beiträge
162
http://forum.wildundhund.de/showthr...rt-ins-Außereuropäische-Ausland-neue-Regelung


Das neue Verfahren ist Pflicht, genauso wie das INF-3 Papier - egal ob es geprüft wird oder nicht.

Und eigentlich sollte jeder der mit Jagdreisen zu tun hat und sie anbietet oder großspurig von Erfahrung etc. redet das wissen.

Wer ohne reist muss halt darauf vertrauen dass es nach wie vor kaum bekannt ist, auch bei den meisten Zollbeamten nicht.
 
Registriert
11 Sep 2007
Beiträge
162
Zunächst mal ist die Reise privat organisiert. Ich habe Verwandte in SA, darunter auch eine angeheiratete Buren-Tante, die den Kontakt zu der Jagdfarm hergestellt hat. Eine Burenfarm in Natal.

Nochwas: Für die Einfuhr der Waffe in SA brauchst Du das SAP520. Ausfüllen bekommt man hin, einfacher ist es die PHASA (Berufsjägerverband in SA) damit zu beauftragen, kostet allerdings etwas über 100 USD Gebühr. Dafür geht es dann echt flott dort. Hängt aber auch vom Beamten dort ab...

Und meines Wissens nach MUSST Du eine Einladung einer Jagdfarm bzw. Outfitters haben, damit Du als Ausländer eine Waffe einführen darfst.
 
Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.283
Nammart: interessanter Fred.
Hatte ich so nicht auf Anhieb gefunden.

Vor Ort haben die Buren alles organisiert, also SAP520 etc.
Die sind dann auch da, wenn ich komme.

Ansonsten resümiere ich mal:

- man braucht jetzt zwei Papiere:
- das INF3 (beim Zoll weil nicht online verfügbar) oder ersatzweise
das Formular 330 (Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung, die man auch online downloaden kann)

- das sog. EPAS (Einheitspapier Sicherheit und Ausfuhr), Formular 033025
- Waffe etc. muß vor Abreise beim örtlichen Zoll gestellt werden!

Beim letzten Punkt bin ich mir nicht sicher, denn das EPAS kann man eben auch über eine Spedition elektronisch machen lassen.
Aber gemäß dem zitierten Zolltext führt da wohl kein Weg dran vorbei.

Können die alten Fahrensmänner das so bestätigen ?
 
Registriert
11 Sep 2007
Beiträge
162
Ich hatte es bei einer Spedition ausfüllen lassen. Das geht dann online zum Zoll, da musst Du dann hin und bekommst das Papier in mehrfacher Ausführung. Damit ist es im System. Am Flughafen zeigst Du es dem Zoll, der dann im System vermerkt, dass Du mit der Kanone ausreist.
Bei Wiedereinreise wieder zum Zoll und zum einen das INF-3 vorlegen und dann das neue Papier. Jetzt wird's wieder ausgetragen aus dem System.

Das INF-3 bekommst Du auch direkt vor Abflug beim Zoll im Flughafen, aber wenn Du eh zum Zoll wegen der neuen Geschichte gehst, mach es halt gleich mit.

So jedenfalls ist es hochoffiziell und so habe ich es bereits gemacht.
Bin aber auch davon überzeugt dass es nach wie vor ohne "klappt".
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
171
Zurzeit aktive Gäste
479
Besucher gesamt
650
Oben