Jagdliche Selbstlader in Baden-Württemberg

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Wenn auf einer Einladung "keine Halbautomaten" steht, sage ich ab. Wenn einer eine solche Meinung von mir hat, kann ich auf ihn verzichten.
Kann ich gut verstehen. Wenn der Jagdherr seine Gäste nicht richtig einschätzen kann oder gar nicht mal kennt, dann muss es wohl erwähnt werden und somit würde ich auf solch eine Jagd ohnehin nicht gehen.
Ich erwähne es in der Einladung ebenfalls nicht. Meine Jagdgäste gehen nicht mit halbautomatischen Büchsen auf Jagd.
 
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Genau. Beim Aufsuchen und Nachstellen darfst Du bis zu 11 Schuss laden bzw. geladen haben.
Was auch äußerst praktikabel ist. Ich könnte ja unterwegs 8 Hebeschüsse machen, damit das Wild auch wirklich eine Chance hat, zu entkommen.
Vielleicht mache ich das auch, weil die Balance beim Tragen der Waffe mit vollem Magazin besser ist und entlade die überzähligen 8 Patronen vor dem Schuss.

Musst du dir jetzt jede noch so irrwitzige Konstellation ausdenken, damit du einmal Recht behälst?
 
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Musst du dir jetzt jede noch so irrwitzige Konstellation ausdenken, damit du einmal Recht behälst?
Es sind die Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten und kleinen Unrichtigkeiten bzgl. Jagd- und Waffenrecht, die gelehrt und kolportiert werden, die sich in den Köpfen festsetzen und die am Ende zu ernsten Problemen führen.

Schreibt es richtig ab, kopiert es aus dem Gesetz aber dichtet nicht selbst ohne zu verstehen was ihr da schreibt.

Die obige praktische Anwendung hast übrigens Du Dir ausgedacht. Ich hatte eine andere im Sinn.
 
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Der Selbstlader in der Hand von einem ordentlichen Schützen schlägt jeden Repetierer.
Meinetwegen kann man 30er Stangen freigeben.

Nur um mal die andere Seite zu bespielen.
Der wesentliche Vorteil für mich ist, dass ich nach dem Schuss auf dem Wild drauf bleiben kann, um es zu beobachten.

Das schnelle Schießen ist da gar nicht so das Thema.

Mir reichen grundsätzlich 3 Schuss.

Allerdings nehme ich bei 3 Schuss ein WechselMagazin mit, bei 5 reicht mir ein Magazin.
 
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Es sind die Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten und kleinen Unrichtigkeiten bzgl. Jagd- und Waffenrecht, die gelehrt und kolportiert werden, die sich in den Köpfen festsetzen und die am Ende zu ernsten Problemen führen.
Als Halbwahrheit würde ich meine Aussage nicht sehen. Verallgemeinerung schon.
Aus meiner Erfahrung als interessierter juristischer Laie (und ich glaube, in meinen waffenrechtlichen Kenntnissen bin ich vielen Waffenbesitzern schon deutlich voraus) lassen sich sehr viele Fragen "darf ich xyz?" mit einem entschiedenen "Kommt drauf an" beantworten. Allerdings sehe ich es auch so, dass man unter Umständen waffenrechtlich auf der sichereren Seite ist, wenn man manche Ausnahme, die sich aus dem Wortlaut ergibt, außer Acht lässt (natürlich kann es auch genau umgekehrt sein). Und wenn man sich im Bereich dieser Ausnahme bewegt, sollte man sie kennen und im Zweifel auch untermauern können.
Denn im Falle des Falles steht man z.B. Polizisten oder Kontrolleuren gegenüber, die selbst keine Waffen- oder Jagdrechtsexperten sind und die im besten Fall ein Merkblatt zum Waffengesetz zur Hand haben (in NRW gibt es sowas), auf dem aber auch nicht jede Ausnahme beschrieben ist.
Schreibt es richtig ab, kopiert es aus dem Gesetz aber dichtet nicht selbst ohne zu verstehen was ihr da schreibt.
Ich habe ja oben etwas dazu geschrieben. Aber aus meiner Sicht ist es ein Manko, dass es für den Betroffenen, der in der Regel kein Jurist ist und Jagdrecht in Schnellbesohlung im Jagdkurs erzählt bekommt, kaum möglich ist, die Feinheiten, die sich aus dem Wortlaut "auf Wild zu schießen" ergeben, aufzudröseln.


Die obige praktische Anwendung hast übrigens Du Dir ausgedacht. Ich hatte eine andere im Sinn.
Klar, die Anwendung hatte ich mir ausgedacht. Momentan fällt mir auch nicht wirklich eine sinnvolle Anwendung ein.
Von daher wäre ich dir wirklich dankbar, wenn du deine angedachte Anwendung erläutern könntest. Ich lern ja gern dazu.
 
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"auf Wild zu schießen"
Das ist doch mal eine leicht verständliche Aussage, zumindest für den Jäger, der gelernt hat, was Wild ist und wo man nachlesen kann, was Wild ist.

Auf Wild schießen ist z.B. nicht
- auf wildernde Hunde und Katzen schießen
- anderweitig den Jagdschutz ausüben
- auf nicht dem Jagdrecht unterliegende, freilebende Tier, die nicht besonders geschützt sind schießen
- schießen um Jagdhunde im Revier auszubilden, obwohl das in manchen Ländern explizit und im Rest implizit zur befugten Jagdausübung zählt (womit Du ein 1. Beispiel hast)
- auf Tiere der besonders geschützte Arten schießen, weil eine Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch Jagdscheininhaber vorsieht, was der befugten Jagdausübung durch Bundesgesetz gleichgestellt ist, (womit Du ein 2. Beispiel hast).
 

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