Es sind die Halbwahrheiten, Ungenauigkeiten und kleinen Unrichtigkeiten bzgl. Jagd- und Waffenrecht, die gelehrt und kolportiert werden, die sich in den Köpfen festsetzen und die am Ende zu ernsten Problemen führen.
Als Halbwahrheit würde ich meine Aussage nicht sehen. Verallgemeinerung schon.
Aus meiner Erfahrung als interessierter juristischer Laie (und ich glaube, in meinen waffenrechtlichen Kenntnissen bin ich vielen Waffenbesitzern schon deutlich voraus) lassen sich sehr viele Fragen "darf ich xyz?" mit einem entschiedenen "Kommt drauf an" beantworten. Allerdings sehe ich es auch so, dass man unter Umständen waffenrechtlich auf der sichereren Seite ist, wenn man manche Ausnahme, die sich aus dem Wortlaut ergibt, außer Acht lässt (natürlich kann es auch genau umgekehrt sein). Und wenn man sich im Bereich dieser Ausnahme bewegt, sollte man sie kennen und im Zweifel auch untermauern können.
Denn im Falle des Falles steht man z.B. Polizisten oder Kontrolleuren gegenüber, die selbst keine Waffen- oder Jagdrechtsexperten sind und die im besten Fall ein Merkblatt zum Waffengesetz zur Hand haben (in NRW gibt es sowas), auf dem aber auch nicht jede Ausnahme beschrieben ist.
Schreibt es richtig ab, kopiert es aus dem Gesetz aber dichtet nicht selbst ohne zu verstehen was ihr da schreibt.
Ich habe ja oben etwas dazu geschrieben. Aber aus meiner Sicht ist es ein Manko, dass es für den Betroffenen, der in der Regel kein Jurist ist und Jagdrecht in Schnellbesohlung im Jagdkurs erzählt bekommt, kaum möglich ist, die Feinheiten, die sich aus dem Wortlaut "auf Wild zu schießen" ergeben, aufzudröseln.
Die obige praktische Anwendung hast übrigens Du Dir ausgedacht. Ich hatte eine andere im Sinn.
Klar, die Anwendung hatte ich mir ausgedacht. Momentan fällt mir auch nicht wirklich eine sinnvolle Anwendung ein.
Von daher wäre ich dir wirklich dankbar, wenn du deine angedachte Anwendung erläutern könntest. Ich lern ja gern dazu.