Zulassung zur JEP (Brauchbarkeit) in NRW:
Jagdhunde, die auch an Prüfungen im Bereich des JHGV teilnehmen dürfen
andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden
- die Hunde dürfen nicht im gleichen Jahr gewölft sein
- die Identität des Hundes ist nachzuweisen
- Identitätsnachweis und Nachweis über notwendige Schutzimpfungen (Tollwut) sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu übergeben
- der Hundeführer hat einen gültigen Jagdschein nachzuweisen
Insofern ist die Anwort auf Deine Eingangsfrage: "Papiere" = Nein, nicht notwendig. Identitätsnachweis = Ja, muss erbracht werden.
Wmh, Skogman