Jagdhund bei der Arbeit ermordet

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Was sagt ihr hierzu?

Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Hat der Schütze mit Konsequenzen zu rechnen?
Wie stehen die Chancen, daß der Schütze seinen Jagdschein wegen Unzuverlässigkeit oder nicht erlaubtem Einsatz seiner Waffe verliert?
 
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ohne worte..nur eins, respekt vor der abgeklärtheit des hundeführers, ich weiss nicht , wie ich reagiert hätte...oder doch? :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
 
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Rechtlich wird mann den Typen wohl nicht belangen koennen ich glaube mich daran erinner zu koennen das wenn dieser behauptet das der Hund Wild gehaetzt hat dann Bumm und das war`s! So ein Drecksack :evil: !Ich hoffe ihr koennt mich eines besseren belehren!

Lille Krengel
 
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Muß ich mich schämen, dass mir gerade zum Heulen zu Mute ist ?

Was sind das für Menschen, Psychopathen, die uns so zur Verzweiflung bringen??? Meine Wut und Empörung lässt sich nicht in Worte fassen.

Dem Hundeführer meine Hochachtung und mein Respekt für seine Reaktion und mein tiefes Mitgefühl zum Verlust dieses wunderschönen Hundes. Ich wünsche ihm Kraft, nicht zu verzweifeln, bei allem was jetzt noch auf ihn und die Familie zukommt.

Auf der anderen Seite des Regenbogens treffen wir unsere treuen Jagdbegleiter wieder, ganz bestimmt !
 

doa

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prohunter schrieb:
ohne worte..nur eins, respekt vor der abgeklärtheit des hundeführers, ich weiss nicht , wie ich reagiert hätte...oder doch? :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Veröffentlichung ist schon gut.
 
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Jeder hundeführende Jäger wird Dich nun verachten.
Ja.

Erbärmlich und zum Kotzen. In Hessen übrigens auch nicht durch Jagdschutzbefugnis gedeckt.

Aber wetten wenn der Typ zur DJ lädt, sind alle wieder da? Friede, Freude, Eierkuchen. :evil:
 
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Da steigt die Wut in mir auf wenn ich das lese!! :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: So etwas darf nicht sein!! :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Ich bin selbst Hundebesitzer ..mir kommt es hoch!! :evil: :evil: :evil:
 
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Das ist ja wohl... nein, ich sag besser nicht, was ich denke!!!

g015.gif
 
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Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Währ mir egal gewesen

Hat der Schütze mit Konsequenzen zu rechnen?

Nein

Wie stehen die Chancen, daß der Schütze seinen Jagdschein wegen Unzuverlässigkeit oder nicht erlaubtem Einsatz seiner Waffe verliert?

Egal

MEIN Hund ist so ziemlich das wertvollste was ich habe. Er begleitete mich die besten, aber auch beschissensten Jahre meines Lebens. Dem Hund habe ich erzählt was ich keinem Menschen erzählen konnte, er konnte alles umsetzen. Der Hund hat Schwäche von mir gesehen, wo alle dachten ich sei hart wie Kruppstahl. Der Hund hat meine Tränen gesehen die 30 Jahre kein Mensch gesehen hat.

Der Typ hat nur Glück gehabt an jemanden geraten zu sein der evtl. ne Menge zu verlieren hat. Mir hätte er nicht inne Fresse gelacht und gefragt ob ich Wilderei kennen würde.

Ich hätte es dann in langen Diskussionsrunden über Jahre mit dem Typen diskutiert und das Trauma mit ihm verarbeitet und dann meine eh gepackten Koffer genommen und währe dann hier ausgewandert.
 
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Das ist ja wohl echt zum kotzen!! Diesem Typen muss man doch irgendwie beikommen können...
 
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Krengel schrieb:
Rechtlich wird mann den Typen wohl nicht belangen koennen ich glaube mich daran erinner zu koennen das wenn dieser behauptet das der Hund Wild gehaetzt hat dann Bumm und das war`s! So ein Drecksack :evil: !Ich hoffe ihr koennt mich eines besseren belehren!

Lille Krengel
Du erinnerst Dich falsch.
Man kann, wenn man (Staatanwaltschaft/ UJB) will. Und es wird Zeit, daß endlich mal ein Exempel statuiert wird, in dem einmal die ganzen kommenden Ausreden (Ich habe ihn nicht als Jagdhund erkannt, den Termin der Drückjagd habe ich vergessen und war nur rein zufällig am hellichten Tag auf Jagd und genaugenommen hat der Hund mich angegriffen - ich habe mit Schrot auf einen hasen geschossen und der Hund hat sich in Bodyguard-Art vor den Hasen geworfen etc. ) niedergeprügelt werden.

Für B.-W. zB.:
Ordnungswidrig nach LJagG BW §40(1)Nr.15. in Verbindung mit §29(1)Nr.2(c).
Ordnungswidrig nach WaffG §53(1)Nr.3 in Verbindung mit §2(2) (Da das Töten von Jagdhunden nach LjagdG niemals erlaubt ist, ist die Schußabgabe nicht erlaubnisfrei nach §13(6)WaffG).
Strafbar nach §303(1) StGB (Sachbeschädigung).

Nachtrag:
Strafbar nach §17Nr.1 TierSchG.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Für B.-W. zB.:
Ordnungswidrig nach LJagG BW §40(1)Nr.15. in Verbindung mit §29(1)Nr.2(c).
Ordnungswidrig nach WaffG §53(1)Nr.3 in Verbindung mit §2(2) (Da da Töteen von Jagdhunden nach LjagdG niemals erlaubt ist, ist die Schußabgabe nicht erlaubnisfrei nach §13(6)WaffG)
Strafbar nach §303(1) StGB (Sachbeschädigung).

Sachbeschädigung ist klar und dürfte bei einem wertvollen Jagdhund auch nicht gering ausfallen.
Interessant ist für mich die Bewertung des nicht erlaubten Schußwaffeneinsatzes und das noch unter Vorsatz. Er scheint es (ja fast schon mit Vorankündigung) vorsätzlich getan zu haben.
Ich denke so jemand hat keinen Jagdschein verdient und sollte keine Waffen führen dürfen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Ich hab mir beim durchlesen gewaltig zusammenreissen müssen! :cry: :cry:



SirLendelot schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Für B.-W. zB.:

Ich denke so jemand hat keinen Jagdschein verdient und sollte keine Waffen führen dürfen...

So jemand DARF keinen Jagdsschein besitzen und DARF keine Waffen führen können!!!!! :evil: :evil: :evil:
 

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