Hallo zusammen,
ich brauche mal das Schwarmwissen des WuH Forums:
Wird bzw. muss ein Begehungsschein in Niedersachsen von der UJB in den Jagdschein eingetragen werden? Und wenn ja, woraus ergibt sich das?
Ich weiß, dass in Nds. bei Begehungsscheinen nicht (mehr) zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden wird, das NJagdG kennt nur noch die "Jagderlaubnis". Zur Eintragung habe ich leider nichts gefunden und die ähnlichen Fragen hier im Forum haben sich nicht auf Nds. bezogen...
Auf den JS-Seiten 8-11 steht ja bei den Beispielen für Eintragungen explizit "entgeltliche Jagderlaubnis", allerdings wird auf den JS-Anträgen idR gefragt "Sind Sie in einem Jagdbezirk zur Jagd bezugt? Eigenjagd? Pacht? Jagderlaubnis? ..." Da müsste dann ja jede Jagderlaubnis (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) angegeben werden!?
Vielen Dank, WMH und frohe Ostern!
ich brauche mal das Schwarmwissen des WuH Forums:
Wird bzw. muss ein Begehungsschein in Niedersachsen von der UJB in den Jagdschein eingetragen werden? Und wenn ja, woraus ergibt sich das?
Ich weiß, dass in Nds. bei Begehungsscheinen nicht (mehr) zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden wird, das NJagdG kennt nur noch die "Jagderlaubnis". Zur Eintragung habe ich leider nichts gefunden und die ähnlichen Fragen hier im Forum haben sich nicht auf Nds. bezogen...
Auf den JS-Seiten 8-11 steht ja bei den Beispielen für Eintragungen explizit "entgeltliche Jagderlaubnis", allerdings wird auf den JS-Anträgen idR gefragt "Sind Sie in einem Jagdbezirk zur Jagd bezugt? Eigenjagd? Pacht? Jagderlaubnis? ..." Da müsste dann ja jede Jagderlaubnis (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) angegeben werden!?
Vielen Dank, WMH und frohe Ostern!