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Also hier gibt's Begeher die schießen pro Jahr ein oder zwei Rehe , und das schon seit Jahren ohne Konsequenzen. Wird wahrscheinlich sehr unterschiedlich behandelt.War wohl etwas blöd formuliert
Die Frage sollte wohl eher lauten ob ForstBW von seinen Pächter eine ähnlich scharfe Bejagung vom Rehwild verlangt wie teilweise von seinen Begehern? Und ob man als Pächter bei ForstBW die gleichen Rechte und Freiheiten hat wie die Pächter bei einer normalen Genossenschaft?
Hier im Forstamt wurden 3 Reviere verpachtet, 2 davon sind am Rand des Forstamtes und wurden aus rein logistischen Gründen verpachtet . Beim dritten wollte der Revierleiter wahrscheinlich nur einzelne Begeher los werden. Aber alle drei sind für sich gute Reviere bei denen kein großer Schaden anfallen wird und den Revierleiter wird man mit Sicherheit auch nicht oft antreffen.