Jägernotweg

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Moin,

bei uns im Revier macht ein Bewuchsstreifen an einer Seehälfte die Jagdgrenze aus. Dieser Bewuchsstreifen ist nur über Felder des Nachbarreviers erreichbar (es gibt keinen Weg!). Nachdem mit meinem Nachbar keine Einigung erzielt werden konnte, nun die Frage:

Darf ich über die Felder mit gebrochnener Waffe in mein Revier (hier eben Bewuchsstreifen) gehen? Ein Kollege meinte, dass dies nur mit Erlaubnis der UJB geht, da ich keine Einigung mit meinem Nachbarn erzielt habe. :14: :30:
 
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bohuntn14 schrieb:
Darf ich über die Felder mit gebrochnener Waffe in mein Revier (hier eben Bewuchsstreifen) gehen?
Nein. Im Nachbarrevier darfst du mit gebrochener Waffe nur auf öffentlichen Wegen und "im Zusammenhang mit befugter Jagdausübung" (An- und Abmarsch) gehen.

bohuntn14 schrieb:
Ein Kollege meinte, dass dies nur mit Erlaubnis der UJB geht, da ich keine Einigung mit meinem Nachbarn erzielt habe. :14: :30:
Er meint den Jägernotweg, der nur mit Zustimmung der UJB eingerichtet werden kann.

Tipp: geh' zur UJB und kläre das mit denen.

basti
 
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bohuntn14 schrieb:
Moin,

............Ein Kollege meinte, dass dies nur mit Erlaubnis der UJB geht, da ich keine Einigung mit meinem Nachbarn erzielt habe. :14: :30:
Der kennt sich aus, der Mann.
Liest wohl oft im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG).

Hier den §35: Wegerecht

(1) 1 Wer die Jagd ausübt, aber zum Jagdrevier nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Weg gelangen kann, ist zum Betreten fremder Jagdreviere in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg (Jägernotweg) befugt, der notfalls durch die Jagdbehörde bestimmt wird. 2 Der Eigentümer des Grundstücks, über das der Jägernotweg führt, kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die auf Antrag der Beteiligten durch die Jagdbehörde festgesetzt wird.

(2) Bei Benutzung des Jägernotwegs dürfen Langwaffen nur ungeladen und Hunde nur angeleint mitgeführt werden.

edit überlegt, wie sich in Deinem Revier wohl die §37 und §38 auswirken werden :14:
Stichwort: gute Nachbarschaft
Besser ihr setzt Euch noch mal an einen Tisch...
 
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basti schrieb:
bohuntn14 schrieb:
Darf ich über die Felder mit gebrochnener Waffe in mein Revier (hier eben Bewuchsstreifen) gehen?
Nein. Im Nachbarrevier darfst du mit gebrochener Waffe nur auf öffentlichen Wegen und "im Zusammenhang mit befugter Jagdausübung" (An- und Abmarsch) gehen.

bohuntn14 schrieb:
Ein Kollege meinte, dass dies nur mit Erlaubnis der UJB geht, da ich keine Einigung mit meinem Nachbarn erzielt habe. :14: :30:
Er meint den Jägernotweg, der nur mit Zustimmung der UJB eingerichtet werden kann.

Tipp: geh' zur UJB und kläre das mit denen.

basti

Das werde ich dann wohl tun... Danke
 
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gipflzipfla schrieb:
bohuntn14 schrieb:
Moin,

............Ein Kollege meinte, dass dies nur mit Erlaubnis der UJB geht, da ich keine Einigung mit meinem Nachbarn erzielt habe. :14: :30:
Der kennt sich aus, der Mann.
Liest wohl oft im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG).

Hier den §35: Wegerecht

(1) 1 Wer die Jagd ausübt, aber zum Jagdrevier nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Weg gelangen kann, ist zum Betreten fremder Jagdreviere in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg (Jägernotweg) befugt, der notfalls durch die Jagdbehörde bestimmt wird. 2 Der Eigentümer des Grundstücks, über das der Jägernotweg führt, kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die auf Antrag der Beteiligten durch die Jagdbehörde festgesetzt wird.

(2) Bei Benutzung des Jägernotwegs dürfen Langwaffen nur ungeladen und Hunde nur angeleint mitgeführt werden.

edit überlegt, wie sich in Deinem Revier wohl die §37 und §38 auswirken werden :14:
Stichwort: gute Nachbarschaft
Besser ihr setzt Euch noch mal an einen Tisch...

Das mit dem Tisch wird wohl nix mehr... liegt aber nicht an mir ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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bohuntn14 schrieb:
....

Das mit dem Tisch wird wohl nix mehr... liegt aber nicht an mir ;)
@bohuntn14,
dann erkundige Dich am Besten auch gleich mal wegen der Wildfolge.
Nur für den Fall, dass es da Ungereimtheiten geben könnte. Dann bist schon mal im Vorfeld informiert, was da "Sache" ist.

Ich begreife es ja nicht, dass sich Dein Nachbar da quer stellt. Um den "Jägernotweg" kommt er eh nicht herum. Wenn nicht freiwillig, so bekommt er ihn jetzt aufgedrückt. Und da kannst Du sagen, wo es für Dich am Besten ins Revier geht.
 
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gipflzipfla schrieb:
Ich begreife es ja nicht, dass sich Dein Nachbar da quer stellt. Um den "Jägernotweg" kommt er eh nicht herum.

Da ist ein See, der See gehört zum Jagdrevier von Boh.. Auf der einen Seite vom See gehören zum Jagdrevier noch ein par wenige Meter. Diese sind für die fröhliche Entenjagd mit Hund Kumpels und trara quasi mitten im revier des Nachbarn nichtmal über nen Weg erreichbar. Und da fragst Du Dich warum der sich quer stellt und ein achso furchtbarer Stinkstiefel ist mit dem ja gar nicht zu reden ist??? :26:

Oder seh ich das falsch?

Und mit Jägernotweg: Es ist nicht so, dass die UJB den ausstellen muss. Wenn die nach einem Blick auf die Karte feststellt, dass die Bejagung eines wenige Meter breiten "Bewuchsstreifens" nicht unbedingt zwingend notwenig ist, schüttelt die den Kopf. Nicht für jeden Quadratmeter gibts nen Jägernotweg. Übrigens, wenn der Nachbar einen Jägernotweg aufgedrückt bekommt, dann würd ich an seiner Stelle zum Grundeigentümer gehn und ihm erzählen, was ihm an Entschädigung zusteht, die richtet sich nämlich üblicherweise nach der Wegebenutzungsgebühr des Forstes und da schlackerst Du mit den Ohren was Dich die par erzwungenen Enten dann auf einmal kosten.
Uns wurde auch schon oft vom jägernotweg gefaselt, wenn mal wieder einer meinte täglich auf unsern wegen fahren zu müssen um seine hirscheln mit rüben 5 m neben der Grenze zu versorgen. Bisher ist noch kein einziger genehmigt worden und von selber aussuchen wo der langgehn sollte kann man in einsamen Nächten träumen... :26:
Wir haben selber mal einen Jägernotweg beantragt, und der war sogar für den Forst brandschutzrelevant. Wir haben dann wegen 5 Metern eine neue Zufahrt gebaut, das war zwar wesentlich teurer, aber viel weniger Ärger.

Bei solchen Situationen tauscht man entweder Gebiet oder man bejagd die Enten einmal im Jahr bei einer lange vorher abgesprochenen gemeinsamen Jagd mit geteilter Beute. Alternativ gibts Boote und Wathosen.

Vielleicht täusche ich mich aber auch und BH kann schon bald von einem Jägernotweg berichten, ich würde gerne mal einen sehn... :26:
 
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@Saujaeger

Der Bewuchsstreifen ist an der breitesten Stelle bestimmt an die 200m, also nicht wirklich ein paar Meter klein.

Diesen Bewuchsstreifen hat der Nachbar komplett mit Hochsitzen zugepflastert, schießt also die Rehe sobald sie den Bewuchsstreifen verlassen und auf seine Felder ziehen. Deswegen freut ihn glaube ich ein Notweg nicht, der sicherlich der Enten und Gänsebejagung gewidmet wäre, aber Unruhe in "unserem" Rehwildbestand machen würde :25: .

Gemeinsame Bejagung ist nicht, wie gesagt liegt nicht an mir.
 
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bohuntn14 schrieb:
Der Bewuchsstreifen ist an der breitesten Stelle bestimmt an die 200m, also nicht wirklich ein paar Meter klein.


Ah ok, dass ist ja ganz ordentlich. Wie schon gesagt: Das mit dem Jägernotweg ist immer schwierig, die meisten kennen den Begriff nur aus dem Jagdkurs und denken das wäre ne alltägliche Sache...

Habt ihr schon an Boote und Wathosen gedacht? Da müsste doch was zu machen sein...
 
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Mit Wathosen unmöglich (evtl. mit Schnorchel ;) ), da der See schlichtweg zu tief ist :19: :12: .

Ein Boot kommt nächstes Jahr ins Wasser. Nachdem der See aber jetzt schon eine leichte Eisschicht drauf hat, hat sich das Thema eh schon fast erledigt.
 
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Sidolin schrieb:
Wozu gibts SChlittschuhe? :12:

:12:

Wenn keine Enten und Gänse mehr da sind, ist der See uninteressant für mich... Ausser der Bewuchsstreifen, da haste recht, das geht mit Schlitschuhe! :p
 
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ich bin für Sperrrrrrrrung von saujager2095; Begründung: er sorgt mit unrühmlicher Realitätsdarstellung für Desillusionierung und gewaltsamen Weckruf für nimmerkehrende Sachlichkeit :28:
 
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Gibt es in ganz D überhaupt einen Jägernotweg? Soweit ich informiert bin, gibt es in NRW keinen.
Wurde der Jägernotweg nicht nur für die Jägerprüfung erfunden? :21:
 
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Grauer schrieb:
Gibt es in ganz D überhaupt einen Jägernotweg? Soweit ich informiert bin, gibt es in NRW keinen.
Wurde der Jägernotweg nicht nur für die Jägerprüfung erfunden? :21:


Der Begriff Jägernotweg heisst doch formaljuristisch nur ,das dieser Weg für den Jäger notwendig ist um sein Revier zu erreichen !An diesem Jägernotweg ist auch nicht zu rütteln.Die untere Jagdbehörde wäre die letzte Instanz die ich da bemühen würde,da ich die Örtlichkeiten nicht kenne weiss ich natürlich auch nicht ob dieser Randstreifen als Notweg gilt,aber da müßte wenigstens der Zugang zum See gewährt sein,einfach reden mit dem Nachtbarn,muss doch möglich sein,oder?
 

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