Jägernotweg????

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


Allgemein besagt nun mal das da jeder fahren darf, nämlich die Allgemeinheit. Und das ist bei diesem Zeichen eben nicht.

Wozu denn sonst diese Einschränkung.

<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist eine ganz klare Diskriminierung der Fußgänger.

Andererseits könnte ich Dich so verstehen, daß ich auf solchem Weg zwar nicht mit Gewehr im Auto fahren darf, auch dann nicht wenn ich weil Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr da fahren darf aber wenn ich mit Gewehr in der Hand aussteige ist das O.K. weil der Weg ja von Jedermann als Fußweg benutzt werden darf?

WH
Amadeus

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:
Und ein Weg oder Straße welch durch Zusatzzeichen 1026-36 , was nämlich bedeutet das diese Straße außer für Forst und Landwirtschaft gesperrt ist, ist nicht mehr für den allgemeinen Gebrauch bestimmt<HR></BLOCKQUOTE>Hier liegt Dein Denkfehler. Das Zusatzzeichen schränkt nur die Nutzung mit Kraftfahrzeugen ein. Nichtsdestotrotz dient der Weg dem allgemeinen Gebrauch, da Ihn jeder als z.B. Fußgänger, Radfahrer etc. nutzen darf.

Wie bereits festgestellt wurde, gilt die Einschränkung für Jäger nicht, wg. landwirtschaftlicher "Motivation".
Und so wie Bauer Harms durch Revier A in Dein Revier B tuckern darf, um sich anzugucken was Deine Sauen mit seiner Wiese gemacht haben, darfst Du es auch.
 
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Es wundert mich etwas, wie liberal einige eingestellt sind, wenn darum geht, zur Jagdausübung über Feldwege fremder Reviere zu fahren (Widmung hin oder her, letztlich sind es Feldwege in einem guten Ausbauzustand). Legt ihr auch die gleiche Toleranz an den Tag, wenn es umgekehrt passiert?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdhelfer:

Abgesehen davon ist es auch eine Frage des "wie" und "wo". Führen die Feld/Waldwege durch Einstandsgebiete oder vorbei an jagdlich interessanten Ecken, sollte man vielleicht auch ohne Waffe im Sinne des gesunden Menschenverstandes nicht regelmäßig zu den bekannten Jagdzeiten dort vorbeifahren.
Ansonsten fände ich es auch etwas komisch, dort mit uneingepackter Kanone herzufahren, am besten noch geöffnet auf dem Beifahrersitz. Das schaffte natürlich kein Vertrauen. Aber so blöd wird doch wohl keiner sein, oder?
<HR></BLOCKQUOTE>
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Es wundert mich etwas, wie liberal einige eingestellt sind, wenn darum geht, zur Jagdausübung über Feldwege fremder Reviere zu fahren .....<HR></BLOCKQUOTE>

Ich glaube, nicht alles was wir dürften praktizieren wir auch.

Der Eingangsfall beschreibt einen Neupächter, der dem Nachbarn den gewohnten weg zum befreundeten Bauer (500m Feldweg) UNTERSAGEN will. Könnte auch sein, daß das Eingangspost einen sturen Jäger beschreibt, der rotzfrech und rücksichtslos durch die Jagd des Nachbarn fährt.

Ich glaube da läuft es grundverkehrt. Was an der Tatsache, das der Neupächter dem Nachbarn die Wegenutzung nicht verbieten kann nichts ändert.

WH
Amadeus
 
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Moin Leute,

ich glaube wir kommen der Sache langsam näher.

Natürlich geht es mir von Anfang an nur und ausschließlich um das befahren mit einem KFZ.

An keiner Stelle schrieb ich etwas anderes ! ( Jedenfalls nicht das ich das wüßte)

Das Fallbeispiel von TB werde ich letztendlich für mich nutzen.

Nämlich. Warum fährt der Jäger nur bis zum Parkplatz in dem fremden Revier.

Doch wohl etwa weil dieser Parkplatz die letzte Stelle ist wo er selbst und andere Menschen wie Erholungsuchende etc. mit dem Auto hinfahren dürfen. Zumindest bei uns sind weiterführende Wege und Straßen von diesen Parkplätzen aus lediglich der L u.W vorbehalten und eben dem JAB. Deswegen muß der Jäger aus dem Fallbeispiel ja auch zu Fuß weitergehen !

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Der Eingangsfall beschreibt einen Neupächter, der dem Nachbarn den gewohnten weg zum befreundeten Bauer (500m Feldweg) UNTERSAGEN will. <HR></BLOCKQUOTE>

Nein Amadeus, das Eingangsposting beschreibt einen Jäger der durch ein anderes Revier in sein eigenes fahren will. Einem zweiten Posting entnehme ich das er das gar nicht muß , sonder weil es mal ganz praktisch ist wenn wohl mehrere Leute ansitzen.

Nix mit befreundetem Bauer!

Diesen Weg zum Bauer würde ich mir auch nicht untersagen lassen wenn ich denn auch nur dahin wollte.

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:
Moin Leute,

1) ich glaube wir kommen der Sache langsam näher.

Natürlich geht es mir von Anfang an nur und ausschließlich um das befahren mit einem KFZ.

An keiner Stelle schrieb ich etwas anderes ! ( Jedenfalls nicht das ich das wüßte)

2) Das Fallbeispiel von TB werde ich letztendlich für mich nutzen.

Nämlich. Warum fährt der Jäger nur bis zum Parkplatz in dem fremden Revier.

Doch wohl etwa weil dieser Parkplatz die letzte Stelle ist wo er selbst und andere Menschen wie Erholungsuchende etc. mit dem Auto hinfahren dürfen. Zumindest bei uns sind weiterführende Wege und Straßen von diesen Parkplätzen aus lediglich der L u.W vorbehalten und eben dem JAB. Deswegen muß der Jäger aus dem Fallbeispiel ja auch zu Fuß weitergehen !

H.W.
<HR></BLOCKQUOTE>

1) Nein, Du näherst Dich nicht der Wirklichkeit an.

2)Autsch, das tut weh. Du hast offensichtlich noch nie an einer juristischen Übung teilgenommen, oder?
Was nicht dasteht ist auch nicht hineinzuvermuten bei einem Fallbeispiel. Und bei uns kommen übrigens nach den Waldparkplätzen Schranken.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Ich glaube, nicht alles was wir dürften praktizieren wir auch.

Der Eingangsfall beschreibt einen Neupächter, der dem Nachbarn den gewohnten weg zum befreundeten Bauer (500m Feldweg) UNTERSAGEN will. Könnte auch sein, daß das Eingangspost einen sturen Jäger beschreibt, der rotzfrech und rücksichtslos durch die Jagd des Nachbarn fährt.

Ich glaube da läuft es grundverkehrt. Was an der Tatsache, das der Neupächter dem Nachbarn die Wegenutzung nicht verbieten kann nichts ändert.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich bin weder rotzfrech noch stur noch rücksichtslos.
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"Der Weg von der Gutmütigkeit zur Dummheit ist oft kürzer als Frau denkt"
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Und bei uns kommen übrigens nach den Waldparkplätzen Schranken.<HR></BLOCKQUOTE>

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Das steht auch nicht in deinem Fallbeispiel !

..........und bei uns stehen eben diese Schilder an den Wegen und Straßen welche von der ALLGEMEIN zu NUTZENDEN STRAßE oder Waldparkplätzen abgehen.

Und die Allgemeinheit hier weiß sie zu deuten.

Wer es nicht weiß wird abkassiert. Und da diese Ecke hier zum Naherholungsgebiet des Ruhrgebiet zählt kannste Sonntäglich schon mal damit rechnen 10 E Misachtungsgebühr zu bezahlen wenn du diese mit 1026-38 gekennzeichneten Wege befährst und nicht JAB in diesem Bereich bist .


H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Quitty:
Ich bin weder rotzfrech noch stur noch rücksichtslos.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich glaube nicht das Amadeus Dir das unterstellt, sondern lediglich als Namenlosen Beispiel darstellen wollte. !

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


Ich glaube nicht das Amadeus Dir das unterstellt, sondern lediglich als Namenlosen Beispiel darstellen wollte. !

H.W.
<HR></BLOCKQUOTE>
Ist ok.Übrigens es ist egal von welcher Seite ich in mein Revier fahre,muß ich zwangsläufig einige 100m durch fremdes Revier.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


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Das steht auch nicht in deinem Fallbeispiel !

..........und bei uns stehen eben diese Schilder an den Wegen und Straßen welche von der ALLGEMEIN zu NUTZENDEN STRAßE oder Waldparkplätzen abgehen.

<HR></BLOCKQUOTE>

Denk einfach mal an Autobahnen. So in Sachen "allgemein zu nutzenden Straßen" in Verbindung mitTraktor, Mofa etc. Merkst Du was?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:

Und bei uns kommen übrigens nach den Waldparkplätzen Schranken.
<HR></BLOCKQUOTE>

Und die Jäger haben die Schlüssel dafür.
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