Jägernotweg????

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Zu Land-und Forstwirtschaftliche Wege :

1) Gespert für jeden der nicht im Landwirtschaftlichem Sinne unterwegs ist, also für die Jjagdausübung im eigenem Revier frei.

2) Im Fremden Revier : nein ! Den dort übe ich nicht die Jagd aus.

3) Der Pächter kann dir die Nutzung der nichtfreigegeben Wege nicht untersagen; wen er kann aber dafür sorgen das es Ärger mit den "Grünen" giebt, und wen das Befahren dieser Wege dann auch noch Dümlicherweise als Jagdausübung legalisiert werden soll.....

4) da war doch was mit unerlaubter Jagdausübung in Fremden Revieren
icon_wink.gif



Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Andreas, das ist leider kompletter Quatsch. (Punkt)

1) Diese Wege sind nachgerade dafür gedacht überöffentlichen Verkehrsraum die selbstbeweitschafteten Flächen zu erreichen, damit die Gemeinde nicht mehr die Mahtreihenfolge und -Termine festlegen muß, damit die Bauern ihre Fleder über andere abgeerntete erreichen können. Das gilt für den Landwirt wie für den Jäger. Und genauso wie der Landwirt nicht auf unbeschränkten öffentlichen Verkehrsraum mit Umweg ausweichen muß falls vorhanden, muß dies der Jäger auch nicht.

2) Will ja auch keiner. Nur sein Revier/Bewirtschaftungsfläche über öffentlichen Verkehrsraum erreichen. Und ob Nutzungsbeschränkt oder Nicht: Es bleibt öffentlicher Verkehrsraum. Und dazu muß man garnicht die Widmung kennen. Wenn ein öffentliches Verkehrschild egal welcher Art dransteht, langt es nach Waffen-/jagdrechtlichen und sonstigen strafrechtlichen Bestimmungen.

3) Dümmlicherweise zählt das ja auch nicht zu Jagdausübung sondern im "Zusammenhang damit" (s. Waffengesetz.)

4) Nicht in diesem Zusammenhang.


P.S.: @maibock
Jetzt erzähl doch nicht so einen gnadenlosen rechtlcihen Unsinn. Manchaml kann amn sich wirklich fragen, in welcher Lotterie manche Inhaber der selbigen ihre grüne Pappe gewonnen haben. Und das schlimmste ist. Stell Dir mal vor es glaubt Dir jemand diesen Mist und fühlt sich befugt irgendjemanden auf einen solchen Weg im Rahmen des Jadschutzes anzuhalten? Nötigung, Pappe weg, Revier weg.

[ 27. September 2005: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:

P.S.: @maibock
Jetzt erzähl doch nicht so einen gnadenlosen rechtlcihen Unsinn. <HR></BLOCKQUOTE>

Über Sinn und Unsinn der Gesetze läßt sich trefflich streiten.

Sie sind aber nun mal da und deshalb ist es auch dein Unsinn.

Ich hab mir das nicht ausgedacht.

Aber es ist nun mal Fakt das niemand von uns das Recht hat auf einem nur für Landw. und Forstw. freigegeben Wirtschaftsweg durch das Revier eines anderen zum eigenen Revier zu fahren.

Du bist nämlich weder JAB noch Anlieger noch sonstwas auf diesen Wegen.

Im übrigen schrieb ich bereits an anderer Stelle das ICH keinen anhalten brauche. Das machen die Grünberockten mit blauer Lampe von ganz alleine.

Mich hat man erst bei Nachfrage bei der Dienststelle weiterfahren lassen.

Alles Unsinn von denen ?

H.W.
 
A

anonym

Guest
Auch Polizisten koennen sich irren. Oft sogar. Ich kann dir Schoten aus dem Bereich des Waffenrechts erzaehlen, da glaubst Du hinterher, Du haettets es mit uniformierten Analphabeten zu tun, die nicht mal in der Lage sind, einen einzelnen Satz zu lesen und zu verstehen.

Daher wuerde ich erst mal NICHTS auf die Aussage von Polizeibeamten geben, bis diese nicht richterlich abgeklaert wurden (oder ich zumindest selber eine eindeutige Gesetzestelle gelesen haette, die deren Aussage auch bestaetigt).
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
1. Das soll rechtlich in Ordnung sein? Jedenfalls lese ich das aus einigen Postings heraus.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, formalrechtlich ist das Ordnung.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
2. Glaubt derjenige, das so handelt, dass er sich ein vertrauensvolles Verhältnis mit seinen Nachbarn aufbaut oder legt er es auf Streit an?
<HR></BLOCKQUOTE>

Sieht wohl eher danach aus, als suche jemand nach Streit.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


1. Nein . das ist rechtlich eben nicht in Ordnung. 3 km Umweg sind zumutbar. Bei 30 km könnte man über den Jägernotweg sprechen.

<HR></BLOCKQUOTE>

Schmarrn.
 

M03

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:
Ja, formalrechtlich ist das Ordnung.

<HR></BLOCKQUOTE>


Sischer datt ? Es wäre für mich theoretisch kein Problem über 30 km Forst und Landwirschaftswege in mein Revier zu fahren und damit 10 Reviere zu kreuzen.

kann ich mir nicht vorstellen.

Gerhard
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:

...
Wenn die Straße nun mal für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist, und das ist sie ja laut deiner Aussage, dann kann er Dir die Durchfahrt mit oder auch ohne Waffe verweigern.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn er das tut hat sich das Problem mit ihm bald erledigt weil er kurz darauf Jagdschein und Revier los ist.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
1. Das soll rechtlich in Ordnung sein? Jedenfalls lese ich das aus einigen Postings heraus.
2. Glaubt derjenige, das so handelt, dass er sich ein vertrauensvolles Verhältnis mit seinen Nachbarn aufbaut oder legt er es auf Streit an?
3. Ich fahr ja auch nicht in der ganzen Republik durch alle Reviere und breufe mich auf mein Forstverwaltungsschild im Auto...
<HR></BLOCKQUOTE>

ad 1 Wie ich vermutete und hier bestätigt bekam, JA.
ad 2 NEIN, JA
ad 3 Brav
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:

Schmarrn.<HR></BLOCKQUOTE>

Persönliche Meinung oder fällt dir noch was besseres dazu ein ?

Überzeug mich doch mal !


H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Wenn er das tut hat sich das Problem mit ihm bald erledigt weil er kurz darauf Jagdschein und Revier los ist.

<HR></BLOCKQUOTE>

Ich weiß nicht was er tut. Und ist mir letztendlich auch egal.

Es geht schlicht und einfach darum ob fahren darfst oder nicht !

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:

ad 1 Wie ich vermutete und hier bestätigt <HR></BLOCKQUOTE>


Das ist nicht viel. Eine Vermutung halt.

Und durch wen oder was ist die bestätigt worden ? Doch nicht durch eine zweite Vermutung ?

Machts doch mal leserlich.

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


Überzeug mich doch mal !

<HR></BLOCKQUOTE>

Vergebliche Liebesmüh.
 
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Was für ein fürchterliches Durcheinander von Meinung / Glauben / Halbwissen und Angezicke!

Ganz zu Anfang wurde der wesentliche Punkt genannt: Ist der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet oder nicht. Das ist leider nicht in allen Bundesländern gleich. In SH, MV und vielen anderen Ländern sind alle Gemeinde / Feldwege öffentlich und damit kann man sie auch benutzen, um ins eigene Revier zu fahren.
Es gibt aber Bundesländer, da sind diese Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und damit Privatwege im Besitz der Gemeinde. In diesem Fall brauchts dann den Jägernotweg.

Ob da ein Vz 250 mit dem Zusatz LOF-Verkehr frei steht, oder nicht sagt leider nichts über die Öffentlichkeit aus, ist nur eine Verhaltensvorschrift aus der StVO (deren Mißachtung auch nur 10 &#8364; kostet)

Um die Verwirrung noch komplett zu machen, gibt es dann noch den sog. "quasi-öffentlichen Verkehrsraum", aber das führt uns jetzt zu weit...

WH Klaus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:

Vergebliche Liebesmüh.<HR></BLOCKQUOTE>

Klar , wenn man ausser Vermutungen nix weiter hat !
icon_rolleyes.gif


Aber da du deine Vermutung ja leider nicht durch entsprechende Texte untermauern kannst ist mir das ein bischen wenig.

Bei einer neuerlichen Polizeikontrolle werden sich die Beamten dadurch wohl nicht beeindrucken lassen.


H.W.
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Wir ahben den ganzen mist hier schonmal durchgekaut und ich habe dazu Seitenweise rechtliche Kommentare abgetippt. Also Maibock , bemühe mal die Suchfunktion.

Zur Benutzung eines öffentlichen Weges eingeschränker Benutzung mit der Freigabe Land-/Forstwirtschaftlicher Verkehr reicht es, wenn Deine Fahrt von land-/forstwirtschaftlichen Intentionen verursacht wurde. Und jagdwirtschaft gehört nach gängiger Rechtsprechung dazu. Weitere Einschränkungen gibt es nicht.

Anders bei "Anlieger frei". Dann muß man an diesem Weg tasächlich ein Anliegen (und das meint kein Grundstück) haben. Liegt jedoch das Revier direkt an diesem Weg ohne noch eine andere (unbeschränkte) Straße (/Weg) zu kreuzen, hat man ein Anliegen dort. Aber die Frage Anliegen (ja/nein) ist eine reine Frage einer Owi nach StVO . Waffen-/jagdrechtlich bleibt es ein öffentlicher Weg. Von unbeschränkter Benutzung steht dort nichts.

Der Unterschied zum eigenen Revier ist: Dort darf man auch nicht-öffentliche Wege benutzen. Und das sind z.B. in B.-W. regelmäßig alle Feld- und Waldwege, die nicht der öffentlichkeit gewidmet sind. Zunächst einmal dadurch zu erkennen, daß eben dort "KEIN" öffentliches Verkehrsschild steht.
 

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