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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Zu Land-und Forstwirtschaftliche Wege :
1) Gespert für jeden der nicht im Landwirtschaftlichem Sinne unterwegs ist, also für die Jjagdausübung im eigenem Revier frei.
2) Im Fremden Revier : nein ! Den dort übe ich nicht die Jagd aus.
3) Der Pächter kann dir die Nutzung der nichtfreigegeben Wege nicht untersagen; wen er kann aber dafür sorgen das es Ärger mit den "Grünen" giebt, und wen das Befahren dieser Wege dann auch noch Dümlicherweise als Jagdausübung legalisiert werden soll.....
4) da war doch was mit unerlaubter Jagdausübung in Fremden Revieren
Andreas<HR></BLOCKQUOTE>
Andreas, das ist leider kompletter Quatsch. (Punkt)
1) Diese Wege sind nachgerade dafür gedacht überöffentlichen Verkehrsraum die selbstbeweitschafteten Flächen zu erreichen, damit die Gemeinde nicht mehr die Mahtreihenfolge und -Termine festlegen muß, damit die Bauern ihre Fleder über andere abgeerntete erreichen können. Das gilt für den Landwirt wie für den Jäger. Und genauso wie der Landwirt nicht auf unbeschränkten öffentlichen Verkehrsraum mit Umweg ausweichen muß falls vorhanden, muß dies der Jäger auch nicht.
2) Will ja auch keiner. Nur sein Revier/Bewirtschaftungsfläche über öffentlichen Verkehrsraum erreichen. Und ob Nutzungsbeschränkt oder Nicht: Es bleibt öffentlicher Verkehrsraum. Und dazu muß man garnicht die Widmung kennen. Wenn ein öffentliches Verkehrschild egal welcher Art dransteht, langt es nach Waffen-/jagdrechtlichen und sonstigen strafrechtlichen Bestimmungen.
3) Dümmlicherweise zählt das ja auch nicht zu Jagdausübung sondern im "Zusammenhang damit" (s. Waffengesetz.)
4) Nicht in diesem Zusammenhang.
P.S.: @maibock
Jetzt erzähl doch nicht so einen gnadenlosen rechtlcihen Unsinn. Manchaml kann amn sich wirklich fragen, in welcher Lotterie manche Inhaber der selbigen ihre grüne Pappe gewonnen haben. Und das schlimmste ist. Stell Dir mal vor es glaubt Dir jemand diesen Mist und fühlt sich befugt irgendjemanden auf einen solchen Weg im Rahmen des Jadschutzes anzuhalten? Nötigung, Pappe weg, Revier weg.
[ 27. September 2005: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
Zu Land-und Forstwirtschaftliche Wege :
1) Gespert für jeden der nicht im Landwirtschaftlichem Sinne unterwegs ist, also für die Jjagdausübung im eigenem Revier frei.
2) Im Fremden Revier : nein ! Den dort übe ich nicht die Jagd aus.
3) Der Pächter kann dir die Nutzung der nichtfreigegeben Wege nicht untersagen; wen er kann aber dafür sorgen das es Ärger mit den "Grünen" giebt, und wen das Befahren dieser Wege dann auch noch Dümlicherweise als Jagdausübung legalisiert werden soll.....
4) da war doch was mit unerlaubter Jagdausübung in Fremden Revieren
Andreas<HR></BLOCKQUOTE>
Andreas, das ist leider kompletter Quatsch. (Punkt)
1) Diese Wege sind nachgerade dafür gedacht überöffentlichen Verkehrsraum die selbstbeweitschafteten Flächen zu erreichen, damit die Gemeinde nicht mehr die Mahtreihenfolge und -Termine festlegen muß, damit die Bauern ihre Fleder über andere abgeerntete erreichen können. Das gilt für den Landwirt wie für den Jäger. Und genauso wie der Landwirt nicht auf unbeschränkten öffentlichen Verkehrsraum mit Umweg ausweichen muß falls vorhanden, muß dies der Jäger auch nicht.
2) Will ja auch keiner. Nur sein Revier/Bewirtschaftungsfläche über öffentlichen Verkehrsraum erreichen. Und ob Nutzungsbeschränkt oder Nicht: Es bleibt öffentlicher Verkehrsraum. Und dazu muß man garnicht die Widmung kennen. Wenn ein öffentliches Verkehrschild egal welcher Art dransteht, langt es nach Waffen-/jagdrechtlichen und sonstigen strafrechtlichen Bestimmungen.
3) Dümmlicherweise zählt das ja auch nicht zu Jagdausübung sondern im "Zusammenhang damit" (s. Waffengesetz.)
4) Nicht in diesem Zusammenhang.
P.S.: @maibock
Jetzt erzähl doch nicht so einen gnadenlosen rechtlcihen Unsinn. Manchaml kann amn sich wirklich fragen, in welcher Lotterie manche Inhaber der selbigen ihre grüne Pappe gewonnen haben. Und das schlimmste ist. Stell Dir mal vor es glaubt Dir jemand diesen Mist und fühlt sich befugt irgendjemanden auf einen solchen Weg im Rahmen des Jadschutzes anzuhalten? Nötigung, Pappe weg, Revier weg.
[ 27. September 2005: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]