Jäger verprügelt...

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Yumitori

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Mal ein paar Gedanken zu den Besonderheiten eines Konflikts mit einem LWB:

1. Der LWB ist verpflichtet, seine Waffen mit ggf. größtem Aufwand dagegen zu schützen, dass sie in unbefugte Hände gelangen. Einschlägige Urteile sind allg. bekannt.

2. Es ist in hohem Masse wahrscheinlich, dass ein Angreifer versuchen wird, in den Besitz der Waffe des LWBs zu gelangen.

3. Es wird ja "in Sicherheitskreisen" allgemein behauptet, dass Angreifer eine erbeutete Waffe gegen deren Besitzer einsetzen werden.

4. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Angreifer, der gegen einen Bewaffneten angeht, eine verdeckte Waffe (Messer!) mitführt und diese im letzten Moment einsetzen will.

5. Zu klären: beginnt ein Angriff bereits mit dem Erklimmen der Hochsitzleiter ?
Ich meine ja.....

basti


Moin,

bei einer Auseinandersetzung ist die eigene Waffe i m m e r ein Problem, in der Tat.
Weil auch Ziff. 4 richtig ist, trage ich i m m e r ein feststehendes Messer innerhalb der gesetzlich erl. Klingenlänge und - Form.
Der rechtswidirge Angriff beginnt m ö g l i c h e r w e i s e tatsächlich mit dem Erklimmen des Hochsitzes. Denn auf diesem hat
- außer dem Eigentümer und dem von diesem beauftragten Begehungsscheininhaber/Jagdgast ja niemand etwas zu suchen.
Fraglich ist allerdings -deshalb möglicherweise! - ob die Handlung des "Angreifers" diese Rechtsgutverletzung mit seinem Vorsatz bereits umfasst, ob es ihm also mindestens gleichgültig ist, ob er "aufbaumen" darf. Das k ö n n t e man unterstellen, muss aber anhand der Gesamtumstände genau untersucht und geklärt werden.
Ich würde es auch bejahen, jedenfalls, wenn schon vorher (wie hier?) Verbalinjurien bzw. Drohungen ausgeprochen worden waren.

@Petra

Mahlzeit,
ich wüßte nicht - jedenfalls ist der gegenwärtige, rechtswidirre Angriff auf d. körperliche Unversehrtheit im angenommenen Fall d an n als unmittelbar bevorstehend zu bezeichnen, wenn (wie hier??) Drohungen ausgestoßen werden, während die Leiter erklommen wird.
Ich würde allerdings auch keinen Warnschuss 50cm am Ohr vorbei abgeben.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Was ich nicht verstehe , wer ist so so blöd ist und greift jemanden an, der offensichtlich ne Knarre hat .
Der ist nicht blöd, sondern weiß, dass die deutsche Justiz immer den Waffenbesitzer verurteilt oder nichts unversucht lässt, ihn zu verurteilen. Das liegt daran, dass Waffen böse und die, die sich ihrer bedienen, mindestens potentielle Mörder sind.

Der Waffenbesitzer ist also nicht wehrhafter als der Normalbürger, sondern wehrloser. Das aber weiß der aggressionslustige Normalbürger, deshalb kann er einen Waffenbesitzer in Deutschland gefahrloser angreifen als jemand, der keine Waffe hat.

Diese Umstände waren vermutlich auch dem angegriffenen Jäger bekannt. Hätte er den Angreifer mit der Waffe bedroht oder geschossen, egal ob zur Warnung oder "scharf", hätte er ein paar blaue Flecken weniger und wäre seinen Jagdschein und seine Waffen los, denn unsere deutsche Zeitgeistjustiz hätte mit Sicherheit einen Weg gefunden, wieder einen Waffenbesitzer zu entwaffnen. Zwar ist der Notwehrparagraph nicht besonders missverständlich, aber es wäre doch gelacht, fände sich nicht eine Möglichkeit, ihn sich passend zurechtzubiegen zu ungunsten des Waffenbesitzers.
 
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anonym

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Leider ist diese Aussage zu 100% richtig. Der alte Herr hat richtig reagiert, und damit der Justiz die Möglichkeit gelassen, den Prolet zu verurteilen. Respekt, weiß nicht ob ich mich so verhalten hätte!
 
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anonym

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Das nenn ich Öffentlichkeitsarbeit. :roll:

Vielleicht sollte er das nächste Mal noch weiße Socken zu den Latschen anziehen..?

Ich finde es gar nicht schlecht, dass er in "Zivil" auftritt. Diese Art Öffentlichkeitsarbeit ist fürn *****

Wie viele nicht-Jäger, die das in der Zeitung lesen, denken sich "geschieht ihm Recht"? Ich tippe mal auf 99% aller Hundebesitzer. Und bei den anderen sind es sicher auch nicht viel weniger.

Und das alles, weil er zwei Frauen gedroht hat, die freilaufenden Hunde zu erschießen (wo doch Anleinpflicht besteht).
 

Fex

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Du verwechselst Ursache und Wirkung.

Aber mittlerweile ist es in Deutschland ja üblich, dass man entweder beschimpft oder verprügelt wird, wenn man die Einhaltung bestehender Gesetze anmahnt.

Ganz zu schweigen davon, dass es einen Unterschied macht, ob ich jemanden verbal angehe oder ihn verprügle, dazu noch, wenn das Opfer 30 Jahre älter ist.
 
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Sicherlich nicht in dieser Situation. In dieser Situation ist es eine DROHUNG und kein Aufklären. Und wer lässt sich schon gerne drohen...

Und leider haben immer noch nicht alle kapiert, dass man sich mit diesen blöden Hundeschiesserei-Drohungen nur noch mehr ins Abseits bringt. Als ob es nicht schon reichen würde, welche Einschneidungen vorgenommen wurden...

Petra

Petra;
eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr einbringen...

Die Drohung die Hunde zu erschißen sind nicht Ursache des Exesses; sondern Reaktion auf das freilaufen lassen der Hunde ohne auf diese Einwirken zu können. Die Hunde haben schlieslich gejagdt; gehetzt; gewildert.

Darauf hat der Jäger Reagiert !
Ich selber sehe das nicht mal als Drohung; sondern auch als drastischen Hinweis auf die Konsequenzen.

Nach deiner Darstellung ist jedes Hinweisschild
" Widerrechtlich abgestelte Fahrzeige werden kostenpflichtig Abgeschleppt"
oder " Geschwindigkeitsbegrenzung -Radarkontrolle"
" Schwarzfahren werden mit 50 € Bearbeitungsgebühr belangt"
oder sogar " Bissige Hunde" und
" Sicherheitsberich der Bundeswehr-Betreten Verboten-Schußwaffengebrauch"

eine Drohung die dann Gewaltexesse legetimisieren würden ?

Bitte hier Ursachen und Wirkung nicht verkennen.

TM
 
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Yumitori

Guest
Leider ist diese Aussage zu 100% richtig. Der alte Herr hat richtig reagiert, und damit der Justiz die Möglichkeit gelassen, den Prolet zu verurteilen. Respekt, weiß nicht ob ich mich so verhalten hätte!

Mahlzeit,

jo - klingt richtig - wenn nur nicht der Zweifel an mir nagen würde, w a s genau die Justiz so macht....
Aber im Grunde ist es genau richtig, auf diese Artund Weise einen Dritten ins Unrecht zu setzen.
Ist nur dann - äh... was unglücklich, wenn an beim Sturz vom Hochsitz oder der Prügelei Augenlicht, Gehfähigkeit oder das Leben verliert, wasja angesichts der Unstände leicht möglich ist.
Seien wir also froh, daß nicht Schlimmeres geschehen ist und hoffen wir, dass es einem selbst niemals widerfährt.
(D a s ist auch keinen Asbach-Uralt wert ! :cool:)

Weder ein vom Hund gerissenes oder ein vom Menschen gewildertes Stück Wild ist das eigene Menschenleben wert.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Diese Drohung, den einem Stück Wild nachjagenden Hund zu erschießen hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht. Diese Drohung war m. E. eine Dummheit, die das Hinaufsteigen und die Gewalteskalation des Aggressors bewirkt hat. Um das Risiko für den Jäger zu senken, wäre in dieser Situation nach vorhergehender Warnung ein "Schreckschuss" angebracht gewesen.
Was schlagen denn die Gegner eines Warnschuss konkret als Möglichkeit vor, wenn Worte nicht mehr helfen?
Nach dem Aggressor treten? Oder mit dem Messer die Hand des Aggressor verletzen? Oder den Rucksack nach ihm werfen?
Für mich ist das Verhalten des Opfers keinesfalls lobenswert oder beispielhaft!

Auch wenn es legitim wäre, würde ich keinen Wild hetzenden Hund erschießen, außer es wäre ein "notorischer gefährlicher Wilderer", der in der Region bekannt wäre und schon mehrfach Wild gerissen hätte.
 
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Wer kann denn schon sagen, wie er in dieser oder einer ähnlichen Situation tatsächlich reagiert hätte? Mit hinreichender Sicherheit wohl niemand. Interessant und irgendwie auch mysteriös finde ich persönlich, dass die Waffe offenbar tatsächlich entladen war. Das ist sicher nicht der Regelfall. Ich war noch nie mit entladener Waffe auf dem Hochsitz, nicht mal auf einem Reviergang per pedes. War der Jäger wirklich so besonnen oder dumm, dass er sie unmittelbar vor dem Angriff noch entladen hat? Und wäre sie es nicht gewesen, was dann? Lässt man sich die geladene Schusswaffe von einem gewalttätigen und sehr wütenden Menschen entreißen, der einen zuvor schon körperlich angegriffen und, durch pures Glück, nur leicht verletzt hat? Ich kann es mir für mich selbst nicht vorstellen, dass ich das zulassen würde. Ob es eine solche Situation überhaupt erlaubt rationell abzuwägen, welches das mildeste wirksame Mittel ist, den Angriff zu beenden, oder ob vielleicht nicht doch der instinktive Selbsterhaltungstrieb greift, man weiß es nicht, und man möchte es auch gar nicht wissen.
 

50+

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Es ist schon richtig das wir heute immer wieder von Fällen lesen und hören die einen ungünstigen Ausgang für den, an sich im Recht handelnden nehmen, wenn eine Waffe im Spiel ist.

Ich frage mich allerdings ob da nicht auch medial transportiert wird was ins heutige pc Weltbild passt und ob die Justitz, in Summe, wirklich so handelt.

Mir fiel nämlich jetzt erst ein wirklich spektakulärer Fall ein der sich in unserer Ecke vor vier Jahren zugetragen hat.
Ein mir sehr gut bekannter Jäger wurde Opfer eines Raubzuges der damals hier auftretenden Rumänenbande. Jedenfalls hat er die Einbrecher aufgefordert sein Grundstück sofort zu verlassen was diese unter Androhung von Mord und Totschlag verweigerten. Daraufhin hat der Besagte einen Warnschuß, ich würde es Vergrämungsschuß nennen, in die Ziegelwand vor der einer der Raubgesellen stand abgegeben. Mit der 3.75 H&H. Ein herausgesprengtes Ziegelstück traf einen der Spießgesellen am Kopf und streckte ihn kurzfristig. Die anderen warteten dann folgsam auf die Polizei. Der getroffene hatte eine Platzwunde an der Stirn war aber ansonsten unverletzt.

Die Polizei nahm den Vorfall auf und die Einbrecher mit, die Kripo kam am nächsten Tag und nahm noch die Aussagen der Nachbarn auf. Keine Ermittlungen gegen meinen Jagdfreund. Keine negativen Konsequenzen. Auf den Schaden der durch die Einbruchshandlungen entstanden ist, blieb er allerdings sitzen. Das wars. Alles ohne Pressemeldungen und in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz. So geht es also doch noch.
 
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9 Jan 2010
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...
Die Ursache ist das unsägliche "Hunde schießen" im Jagdschutzgesetz. ...
Falsch.
Die Möglichkeit des Jagdschutzes hat schon per se eine disziplinierende Wirkung auf verantwortungslose Hundehalter, ohne die noch viel mehr Wildtiere unnötig durch wildernde Hunde getötet würden.
Genau deshalb wurde sie eingeführt und muss auch erhalten bleiben.
 

Fex

Moderator
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Oha. :roll:
Die Ursache ist das unsägliche "Hunde schießen" im Jagdschutzgesetz. Die Wirkung ist alles was danach kommt.


Oha oha.

Die Ursache ist die Missachtung der Leinenpflicht. Alles was danach kommt ist eine Folge dieser Missachtung.

Ist wie im Straßenverkehr. Nicht das Gesetz, das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit verbietet, ist schuld am Verlust deines Führerscheines, sondern die Tatsache, dass du zu schnell gefahren bist.
 
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Yumitori

Guest
Moin,

1. Es mag unklug sein, die Drohung zu äußern, im Sinne des Gesetzes wildernde Hunde zu sschießen - an sich aber immer noch besser, als ein ggf. liebgewordenes Familienmitgleid tatsächlich in die ewigen Jagdgründe zu schicken.
Immer und überall dort, wo es rechtlich zulässig ist, halte wir es ja nur deshalb für unklug, weil wir den Konflikt mit der Öffentlichkeit scheuen,ob zu recht oder nicht, lassen wir mal außen vor!
2. Dies voruasgeschickt sollten wir aber aufpassen, dass wir vor lauter "Wahrnehmungskreativität" nicht vergessen, dass es durchaus - eben bei einem notorischen Wilderer - sogar die Pflicht sein kann, zu schießen.
Denn einem Wilderer, der mal gelernt hat, wie schön das istund geht, gewöhnt man es nicht ab - wer anderes behauptet, lügt! Er (oder sie) macht's jahrelang nicht - und plötzlich... .
3, "wehret den Anfängen" kann in vielen Fällen so am besten erfolgen, dass man darauf hinwiest, dass wildernde Hunde geschossen werden.
Eigentlich müsste man ja den Besitzern mit Steinsalz in den Hintern schießen - aber das ist verbotene Selbstjustiz!
4. Wenn ich seinerzeit als Jagd(mit)pächter darauf Wert legte, unsere Jagdhunde auch im Revier so lange kein konkreter Einatz anstand, an der Leine zu führen oder - bei entspr. Führungssicherheit - konsequent "Fuß" gehen zu lassen und ausschließlich auf einer u.a. dafür gepachteten und eingezäunten Wiese frei rennen und spielen zu lassen, so hatte das seinen Grund.
5. Ein Jahr lang hatten wir im Hegering ein wilderndes Hunderudel - die absolute Hölle für alles Wild. Wer wüsste solches nicht. Aber eben w e i l das so ist, ist es im Grunde dumm, eine entsprechende Warnung n i c h t auszusprechen.
Dass der allseits vorherrschende geistige Mangel hieraus grundsätzlich, weil's nicht passt, eine Drohung ableitet, ist - s. Ziff. 1 - ein Faktum. Daß man dagegen mit "Ausrastern bis hin zur schweren oder gefährlichen (je nach Ausgang) Körperverletzung reagieren darf, ist natürlich Mumpitz und hierfür auch noch Nachsicht zu äußern, ebenfalls ein geistiger Mangel.
Nachvollziehbar - also erklärbar - schon, aber niemals nachsichtig verständlich.
Wäre dies nämlich so, so müßte man auch ein dermaßenes Verständnis für jedwede Form der Notwehrüberschreitung äußern... .

Im vorliegenden Fall hat in meinen Augen die Realität bewiesen, dass es offenbar doch Untermenschen zu geben scheint und man jenen in der breiten Masse doch mehr Verständnis entgegenbringt, als man glauben möchte.
Gerne darf man solche Jäger verprügeln, man hatte ja eine schlechte Kindheit... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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11 Jan 2006
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in Deutschland leben ca. 6,8 Mio Hunde. Das sind dann mindestens 5 Mio Halter. Wieviel gehen davon mit Hund in den Wald? Wieviel Hunde wildern per Definition?
Bei solchen Androhungen von Waffengewalt durch "übereifrige" Wildschutzbeauftragte braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Image bei einer großen Bevölkerungsgruppe nicht so toll ist.
 
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