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Yumitori
Guest
Mal ein paar Gedanken zu den Besonderheiten eines Konflikts mit einem LWB:
1. Der LWB ist verpflichtet, seine Waffen mit ggf. größtem Aufwand dagegen zu schützen, dass sie in unbefugte Hände gelangen. Einschlägige Urteile sind allg. bekannt.
2. Es ist in hohem Masse wahrscheinlich, dass ein Angreifer versuchen wird, in den Besitz der Waffe des LWBs zu gelangen.
3. Es wird ja "in Sicherheitskreisen" allgemein behauptet, dass Angreifer eine erbeutete Waffe gegen deren Besitzer einsetzen werden.
4. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Angreifer, der gegen einen Bewaffneten angeht, eine verdeckte Waffe (Messer!) mitführt und diese im letzten Moment einsetzen will.
5. Zu klären: beginnt ein Angriff bereits mit dem Erklimmen der Hochsitzleiter ?
Ich meine ja.....
basti
Moin,
bei einer Auseinandersetzung ist die eigene Waffe i m m e r ein Problem, in der Tat.
Weil auch Ziff. 4 richtig ist, trage ich i m m e r ein feststehendes Messer innerhalb der gesetzlich erl. Klingenlänge und - Form.
Der rechtswidirge Angriff beginnt m ö g l i c h e r w e i s e tatsächlich mit dem Erklimmen des Hochsitzes. Denn auf diesem hat
- außer dem Eigentümer und dem von diesem beauftragten Begehungsscheininhaber/Jagdgast ja niemand etwas zu suchen.
Fraglich ist allerdings -deshalb möglicherweise! - ob die Handlung des "Angreifers" diese Rechtsgutverletzung mit seinem Vorsatz bereits umfasst, ob es ihm also mindestens gleichgültig ist, ob er "aufbaumen" darf. Das k ö n n t e man unterstellen, muss aber anhand der Gesamtumstände genau untersucht und geklärt werden.
Ich würde es auch bejahen, jedenfalls, wenn schon vorher (wie hier?) Verbalinjurien bzw. Drohungen ausgeprochen worden waren.
@Petra
Mahlzeit,
ich wüßte nicht - jedenfalls ist der gegenwärtige, rechtswidirre Angriff auf d. körperliche Unversehrtheit im angenommenen Fall d an n als unmittelbar bevorstehend zu bezeichnen, wenn (wie hier??) Drohungen ausgestoßen werden, während die Leiter erklommen wird.
Ich würde allerdings auch keinen Warnschuss 50cm am Ohr vorbei abgeben.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil