Jäger verprügelt...

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anonym

Guest
Ehrlich okas, du haust wieder so hart lächerliche Sachen raus. Hammer :biggrin: Kein Jäger schießt einfach so einen Hund. ..

Nein, natürlich nicht. Die meisten die auf den Jagdschutz pochen, drohen nur damit - das reicht wohl, damit ihnen einer ab geht:lol:

Aber Spaß beiseite: Das Problem dabei ist, dass es immer "die Jäger" heißt.

Das heißt, dieser arme Kerl, der 2 Frauen gedroht hat, ihre nicht-angeleinten Hunde zu erschießen und der von einem Bekloppten dafür verprügelt wurde und jetzt durch die Bildzeitung geistert - die meisten nicht-Jäger sehen mich mit dem in einem Sack, mik. Das bin ich aber nicht. Und da lege ich auch Wert drauf.
 

Fex

Moderator
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Nein, natürlich nicht. Die meisten die auf den Jagdschutz pochen, drohen nur damit - das reicht wohl, damit ihnen einer ab geht:lol:

Nein, bei manchen ansonsten Unbelehrbaren hilft das tatsächlich, wenn man auf die letzten Konsequenzen hinweist.
 
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Hast du auch was sachliches zum Thema beizutragen? :twisted: Solltest du einen meiner Hunde erschießen wollen, wirst du schnell merken, wer große Töne spuckt und wer eher etwas anderes ausspuckt!

Nichts für ungut...

Mir gehen nur deine, durch den obligatorischen Smiley :twisted: geschmückten, durchsichtigen und plumpen Provokationen, sowie deine andauernden großkotzigen Gewaltandrohungen allmählich auf den Zeiger.
 
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Danke für deinen Hüpfer über mein Stöckchen....:twisted:

Für den Rest der geneigten Leserschaft hier nochmal meine tatsächliche Aussage:

"1. Der LWB ist verpflichtet, seine Waffen mit ggf. größtem Aufwand dagegen zu schützen, dass sie in unbefugte Hände gelangen. Einschlägige Urteile sind allg. bekannt."


Da steht nicht mehr und nicht weniger, dass der Gesetzgeber es in die Verantwortung des LWBs legt, dass dessen Waffen möglichst unter keinen Umständen in falsche Hände gelangen können.

Dazu gehört neben dem dicken Safe aber auch die Bereitschaft, die Waffen gegen eine einfache Wegnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu verteidigen.

Von einem Kampf bis zum letzten Blutstropfen hatte ich nichts gesagt.

basti

Das ist kompletter Bullshit, und das ist dir hoffentlich selber klar!
Aber ich lasse mich ja gerne von Tatsachen wie z.B. Gesetzestexte, Urteile udgl. überzeugen...
Dass (außer markigen Sprüchen) von dir nichts kommen wird, davon gehe ich mal aus...

Mit deinem Stöckchen darfst du übrigens gerne selber spielen - diese Art von Männerfreundschaft ist so gar nicht mein Ding! :unbelievable:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
2015

https://www.kleinezeitung.at/k/kaer...Hunde-rissen-tragende-Rehgeiss-und-junges-Reh

http://kaernten.orf.at/news/stories/2647343/


...noch irgend Jemand darüber verwundert, dass trotz öffentlicher Appelle aller Art die Nerven der Jägerschaft blank liegen ?

Zitat:

"
Erneut Reh von wilderndem Hund gerissen

In Selpritsch bei Velden hat ein wildernder Hund eine Rehgeiß totgebissen. Laut Kärntner Jägerschaft ist dies heuer schon der siebente dokumentierte Fall, die Dunkelziffer wird auf bis zu 150 Wildrisse im Jahr geschätzt. Die Jäger appellieren an die Besitzer, Hunde an die Leine zu nehmen.
Der jüngste Vorfall ereignete sich am Mittwoch, ein Wolfshundmischlung riss eine Rehgeiß. Der Hund dürfte das Reh irgendwo im nahegelegenen Gebüsch aufgestöbert und auf das Grundstück einer Anrainerin gehetzt haben. Die Frau versuchte mehrmals den Hund zu verjagen, dieser ließ aber nicht von dem Reh ab, bis das Wildtier verendet war. Laut Auskunft des Jagdaufsehers ist der Hundebesitzer bekannt, er wird bei der Polizei angezeigt. Erst diese Woche töteten zwei Hunde mehrere Hühner - mehr dazu in Hunde töteten 18 Hühner in Gehege.

wildriss2.5253050.jpg
Der wildernde Hund hetzte das Reh in einen Garten und riss es dort.
Jäger appellieren an Hundehalter

Seit Jänner kam es in Kärnten heuer bereits zu sieben dokumentierten Wildrissen durch wildernde Hunde. Die Jäger vermuten, dass die Dunkelziffer bei 100 bis 150 wildrissen liegt. Sie appellieren deswegen erneut an die Hundehalter, ihre Hunde in der freien Landschaft beim Spazierengehen oder Wandern unbedingt an die Leine zu nehmen. Vor allem jetzt im Frühjahr seien die Jungtiere den Angriffen wildernder Hunde ausgesetzt. Seit Anfang November sind wieder die von allen Kärntner Bezirkshauptmannschaften erlassenen Hundesperrverordnungen in Kraft. Diese verpflichtet Hundehalter, ihre Tiere im nicht verbauten Gebiet an die Leine zu nehmen.
Hunde, die Wild hetzen oder wiederholt ohne Aufsicht im Wald umherstreifen, dürfen vom Jäger erschossen werden. Die Kärntner Jägerschaft appelliert an die Jäger, von Abschüssen Abstand zu nehmen und die Probleme über das so genannte „Hundehalter-Verständigungsformular“ zu regeln. Mit diesem Formular wird der Hund identifiziert und somit vorgemerkt. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige. Die Strafen für Hundebesitzer betragen bis zu 2.100 Euro - mehr dazu in - Wildernde Hunde sorgen für Probleme (kaernten.ORF.at, 15.2.2014). "

Zitat Ende

Da geht einem regelmäßig der Hut hoch... nicht genug damit, dass Rehkitze und sonstiges Niederwild alljährlich ausgemäht wird?

Wildernede Hunde sin eineigentlich leicht zu vermeidendes Problem. Die Leine reicht dazu völlig aus!

Aber so ein Köter muss sich ja artgemäß verwirklichen dürfen :evil:

Und wenn ich die unterschwellige Stimmungsmacher in dem erstverlinkten Artikel lese, bekomme ich Brechreiz !

Zitat:

" In Frage kommende Hunde begrüßten Kamerateam
Anneliese Hobisch glaubt auch genau zu wissen, wem die beiden großen Hunde gehören. Sie führte das ORF-Team zum Hof der Familie, die Rottweiler hält. Doch dort wissen die Besitzer nichts davon, dass ihre Hunde überhaupt weg waren. Dem Team fiel auf, dass die beiden Rottweiler alles andere als aggressiv sind, der eine schlief, der andere lag vor der Hundehütte."


Zitat Ende....
 
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A

anonym

Guest
Moin,

meine unbedeutende Meinung zum Vorfall:

Wenn jemand versuchen sollte, mir meine Waffe zu nehmen, hat er mit schlimmen Konsequenzen zu rechnen.
Im übelsten Fall, mit seinem eigenen Tod!
Jeder, der legal eine Waffe führt sollte so handeln.
Wenn nicht, kann es sein, man ist ein paar Sekunden später selber "dran", oder macht sich den Rest seines Lebens Vorwürfe, wenn Schlimmeres passiert.
 
A

anonym

Guest
Nein, bei manchen ansonsten Unbelehrbaren hilft das tatsächlich, wenn man auf die letzten Konsequenzen hinweist.

Was genau meinst Du mit "Unbelehrbare"?

Leute, die ihren Hund beim Spaziergang einfach frei laufen lassen? Obwohl dir das nicht gefällt und Du das auch schon gesagt hast?

Oder sind das eher solche, bei denen der Hund auch mal 20 -30 - 50 -70 - 100 Meter wegspringt? Oder was? -

Spezifiziere doch mal bitte, ab wann Unbelehrbare "Anlass zur Anwendung des Jagdschutzes geben könnten". (Diese wunderschöne Formulierung für "letzte Konsequenzen" ist nicht von Dir, ich weiß; aber sie zeigt wes Geistes Kind diese Art Jagschutz ist einfach zu schön, um sie hier verloren gehen zu lassen.)
 
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So ist es! Droht mir jemand, meinen Hund zu erschießen, flechte ich ihm einen Schal aus seiner Flinte :twisted: Meist drohen diese "Ballermänner" aber nur Frauen und Kindern, bei richtigen Männern hält man lieber die Fre**e :twisted:

Na du bist ja nen Held... nur weil einer etwas sagt wirst du handgreiflich und willst den sofort verhauen....

Mach am besten mal nen Agressionsbewältigubgstraining



LOL
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Eines vorweg, das Bundesjagdgesetz regelt grundsätzlich den "Jagdschutz". Im Einzelnen schafft der Blick in die jeweiligen Landesjagdgesetze für Klarheit.

Ich zitiere teilweise aus dem Bundesjagdgesetz Deutschland:

§ 23
Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

.....

§ 25
Jagdschutzberechtigte
(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes
die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen
durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
(3) (weggefalllen)


Teilzitat Ende



@okas,
worin genau liegt Dein Problem, diesen Gesetztestext zu verstehen und dahingehend auszulegen um zu erkennen, wer "Unbelehrbare" Haustierhalter (Hundehalter) sind?


Unser Landesjagdgesetz sagt bezüglich wildernder Hunde ganz klar aus, was zu tun ist und wie man sich diesbezüglich als jagdschutzberechtigter Jäger zu verhalten hat......
 
A

anonym

Guest
Na du bist ja nen Held... nur weil einer etwas sagt wirst du handgreiflich und willst den sofort verhauen....

Mach am besten mal nen Agressionsbewältigubgstraining

.. immer diese Kommentare von Leuten, die noch nie einen Hund hatten. Oder wenn sie einen hatten, dann war er wohl an einer Kette oder in der Scheune eingesperrt.

Und wenn mir einer droht, meinen Hund zu erschießen, der kann sich auf jeden Fall auf was gefasst machen!
 
A

anonym

Guest
Mach am besten mal nen Agressionsbewältigubgstraining



LOL

Braucht er nicht. Er ist doch staatlich legitimiert, seine Gewaltfantasien auszuleben. Es muss schließlich für Gesetz und Ordnung gesorgt werden. Und das aber nicht von jedem dahergelaufenen Jäger, Grundstücksbesitzer, "Rambo" oder Bürger. Das wäre ja noch schöner! Dann könnte er sich ja gar nicht mehr an seiner Sonderstellung aufgeilen und wäre vielleicht überflüssig. Eieiei... welch Dilemma!

Eins muss ich im übrigen noch loswerden: Es ist schon leicht komisch, dass man in solchen Zusammenhängen immer wieder von Polizisten hier im Forum die Titulierung "Rambo" hört. Das ist deshalb lustig, weil - wer sich noch an Teil eins erinnert, weiß es schon - es nicht Rambo war, der mit dem Spektakel angefangen hat, wie es der Ausdruck in der allgemeinen Deutung mittlereile benennt, sondern ein sadistischer Polizist/Sherriff mit Gottkomplex. Sehr passend, wie ich finde; lapsus linguae!

Was ich selber denk' und tu, trau ich jedem Ander'n zu!


Schönen Aben noch!
 
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1. Ein Hund ist eine Sache. Ein Hund ist kein Mensch. Ich halte keinen Hund weil ich seinen Bedürfnissen nicht gerecht werden kann. Freund haben Hunde und die liebe ich auch sehr.. Zwischen (je nach Tonlage) Drohen und Handeln ist ein weiter Unterschied.

2. Wer meint er muss jemanden verprügeln /verletzen muss mit allen Konsequenzen rechnen. mit allen!
 
A

anonym

Guest
§ 23
Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
..
@okas,
worin genau liegt Dein Problem, diesen Gesetztestext zu verstehen und dahingehend auszulegen um zu erkennen, wer "Unbelehrbare" Haustierhalter (Hundehalter) sind?

OK, akzeptiert. Und was genau ist "wildern"? Bitte, ganz spezifisch definieren.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
okas, Du Papiertiger :biggrin:

......

Und wenn mir einer droht, meinen Hund zu erschießen, der kann sich auf jeden Fall auf was gefasst machen!

zuerst wärst aber Du selber an der Reihe :?

ich zitiere teilweise aus unserer amtlichen "Verständigung für Hundehalter" :

" .......

Im Wiederholungsfalle wird die örtliche Jägerschaft bei der zuständigen Polizeiinspektion die Anzeige erstatten und besteht gemäß § 49 K-JG auch das Recht und die Pflicht zur Tötung des umherstreifenden / wildernden Hundes. ..... "


Teilzitat Ende


Quelle: http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/index.php/formulare.html

Download : Verständigung Hundehalter



Es dauert bei uns allerdings uuuuurlange, bis die finale Lösung angestrebt wird !
 
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