- Registriert
- 1 Jun 2017
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Auch wenn ich das Urteil für sehr überzogen halte, hier kommen einfach mehrere Faktoren zusammen.
Die (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung von Schusswaffen in Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das ist mein letzter Stand und so wird es auch in gewissen "verbietet die Jagd" Foren zu propagiert.
Dort werden die Unterstützer aufgefordert z.B. nach Drückjagden die Polizei anzufordern, wenn Waffen in den Autos vor der Gastwirtschaft, unbeaufsichtigt, gelagert werden. Dies gilt als sicherer Weg den Jäger von seinem Jagdschein zu trennen.
Das Führen von Schusswaffen im "Zusammenhang mit der Jagd", wird stellenweise sehr unterschiedlich ausgelegt, vor allem von den Jägern selbst. Mir hat man mal als Richtschnur mitgegeben, Tanken und dabei Brötchen mitnehmen, ja kein Problem. Wocheneinkauf, Ausflüge, Spazierfahrten, Behördengänge etc., nein. Persönlich empfinde ich das als sehr vage bzw. als Gummiparagraph.
Die (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung von Schusswaffen in Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das ist mein letzter Stand und so wird es auch in gewissen "verbietet die Jagd" Foren zu propagiert.
Dort werden die Unterstützer aufgefordert z.B. nach Drückjagden die Polizei anzufordern, wenn Waffen in den Autos vor der Gastwirtschaft, unbeaufsichtigt, gelagert werden. Dies gilt als sicherer Weg den Jäger von seinem Jagdschein zu trennen.
Das Führen von Schusswaffen im "Zusammenhang mit der Jagd", wird stellenweise sehr unterschiedlich ausgelegt, vor allem von den Jägern selbst. Mir hat man mal als Richtschnur mitgegeben, Tanken und dabei Brötchen mitnehmen, ja kein Problem. Wocheneinkauf, Ausflüge, Spazierfahrten, Behördengänge etc., nein. Persönlich empfinde ich das als sehr vage bzw. als Gummiparagraph.
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