Jäger erleidet Schlaganfall bei Umweg mit Waffe - Absolute Unzuverlässigkeit festgestellt

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Auch wenn ich das Urteil für sehr überzogen halte, hier kommen einfach mehrere Faktoren zusammen.

Die (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung von Schusswaffen in Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das ist mein letzter Stand und so wird es auch in gewissen "verbietet die Jagd" Foren zu propagiert.
Dort werden die Unterstützer aufgefordert z.B. nach Drückjagden die Polizei anzufordern, wenn Waffen in den Autos vor der Gastwirtschaft, unbeaufsichtigt, gelagert werden. Dies gilt als sicherer Weg den Jäger von seinem Jagdschein zu trennen.

Das Führen von Schusswaffen im "Zusammenhang mit der Jagd", wird stellenweise sehr unterschiedlich ausgelegt, vor allem von den Jägern selbst. Mir hat man mal als Richtschnur mitgegeben, Tanken und dabei Brötchen mitnehmen, ja kein Problem. Wocheneinkauf, Ausflüge, Spazierfahrten, Behördengänge etc., nein. Persönlich empfinde ich das als sehr vage bzw. als Gummiparagraph.
 
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ElCaracho

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Auch wenn ich das Urteil für sehr überzogen halte, hier kommen einfach mehrere Faktoren zusammen.

Die (unbeaufsichtigte) Aufbewahrung von Schusswaffen in Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das ist mein letzter Stand und so wird es auch in gewissen "verbietet die Jagd" Foren zu propagiert.
Dort werden die Unterstützer aufgefordert z.B. nach Drückjagden die Polizei anzufordern, wenn Waffen in den Autos vor der Gastwirtschaft, unbeaufsichtigt, gelagert werden. Dies gilt als sicherer Weg den Jäger von seinem Jagdschein zu trennen.

Das Führen von Schusswaffen im "Zusammenhang mit der Jagd", wird stellenweise sehr unterschiedlich ausgelegt, vor allem von den Jägern selbst. Mir hat man mal als Richtschnur mitgegeben, Tanken und dabei Brötchen mitnehmen, ja kein Problem. Wocheneinkauf, Ausflüge, Spazierfahrten, Behördengänge etc., nein.

Von unbeaufsichtigt steht da gar nichts im Urteil, es wird sogar explizit erwähnt, dass der unverschuldete Kontrollverlust überhaupt nicht relevant ist.
 
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nö, dann hätte er den Revolver in einem abgeschlossenen Behältnis transportieren müssen.
Wenn schon selbstgerecht, dann aber korrekt!

Räusper: Steht da nicht "verschlossen", nicht "abgeschlossen"? So von wegen "korrrekt"? ;)


@Mohawk: hier wird gar nichts entschärft, Gegenteil dadurch ist für beide Seiten eine unangenehme Situation entstanden, welche gefährliche Situation ist bei einer ungeladenen Waffe im Rucksack? Für mich ist es Naivität die an Dummheit grenzt

Natürlich wird die Situation, in der eine unkontrollierte Schusswaffe irgendwo rumliegt (auch wenn niemand von der weiss) entschärft. Naiv ist hier im Nachgang gewesen, dass der Mensch auf eine mit GMV ausgestattete Obrigkeit vertraut hat.

Das ist halt die Krux bei der Sache.

Gut gemeint und "richtig" war es per se schon, aber wir wissen doch wie es hier im Lande läuft. Wir haben nun mal das Privileg Waffen führen zu dürfen,

NEIN. Ein Privileg wird verliehen und man hat keinen Anspruch, bezüglich der Waffen gibt es ein einklagbares Recht. Alleine schon die Idee, dass das ein Privileg sei, ist Ausdruck wie weit wir schon (wieder?) in Sachen Untertanenstaat gekommen sind.


aber in einem solch engen Rahmen, dass jeder Schritt außerhalb dessen brutalst geahndet wird. Das ist die Realität.

Ein Großteil hier scheint da anderer Meinung zu sein, aber dann darf man sich halt nicht wundern wenn einem auch so etwas widerfährt.

Doch, darf man schon, weil das im Kern den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungshandelns entgegenläuft.
 
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Von unbeaufsichtigt steht da gar nichts im Urteil, es wird sogar explizit erwähnt, dass der unverschuldete Kontrollverlust überhaupt nicht relevant ist.

Ob das im Urteil steht oder nicht, die Lagerung der Waffe im KFZ ist nicht zulässig.
Und wie du an dieser Passage sehen kannst, war das wohl doch ein Thema.

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Wenn ich mich recht erinnere, darf man auf den Weg zur Jagd die ungeraden Kurzwaffe sogar ,,am Mann tragen" oder halt auch an ,,der Frau tragen". Kann allerdings in der Bevölkerung missverstanden werden. Meine Kniften ob kurz oder lang werden von mir generell Verschlossen transportiert! Erspart Ärger.
MfG
 
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Das ist falsch.
Das Gewehr im abgeschlossenen Auto und abgedeckt ist sehr wohl erlaubt.
Und das stimmt eben nicht.

Dabei ist es völlig unerheblich ob in der Mülltüte, im Koffer, im Futteral, abgedeckt oder nicht.
Der Gesetzgeber erachtet ein Auto als unsicher und als nicht geeignet die Schusswaffe gegen das Abhandenkommen zu sichern. Dazu gibt es diverse Urteile.
 
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Räusper: Stehtd as nicht "verschlossen", nicht "abgeschlsosen"? So von wegen "korrrekt"? ;)
nicht zugriffsbereit, z.B. geeignetes Behältnis mit Schloss versehen. (ein Kabelbinder würde allerdings auch reichen)... so mein letzter Stand, frisch gebrieft

eigentlich müsste man jedes Jahr seinen Kenntnisstand bzgl Waffenrecht wieder auffrischen, den unsäglichen Änderungen und Verschärfungen geschuldet. Die "jungen" Jäger nehmen es als "Gottgegeben" hin, die älteren Semester wollen sich nicht mit Gängelungen solcher Art abfinden, so mein Eindruck.

Wer einen Hund führt sollte ihm beizeiten beibringen, dass er Laut gibt, wenn er im Auto eine Patrone wittert, die durch Zufall aus der Joppe gerutscht ist. Nicht auszudenken, wenn diese in falsche Hände gerät. Und die Gefahr erst, die davon ausgeht...übel, übel...

Wir werden alle sterben, ALLE! (ich gebs zu, hier im Forum gelesen und geklaut) :LOL:
 
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Ein Schloss macht das nur eineindeutig, lange genug kramen müssen reicht eigentlich aus!

Ob das im Urteil steht oder nicht, die Lagerung der Waffe im KFZ ist nicht zulässig.
Und wie du an dieser Passage sehen kannst, war das wohl doch ein Thema.

Anhang anzeigen 221086

Da vermischen sich mehrere Aspekte:

1 - Was ist ein (erlaubter) Umweg (Unterbrechung, ...) und wo hört der auf?

2 - Wie hätte die Waffe in Abhängigkeit von 1. geführt werden müssen?

Das Gericht folgte wie ich das lese der Annahme, dass eine Fahrt, die erstmal weiter vom Wohnsitz wegführt kein "erlaubter Umweg" (mehr) ist und die Waffe dann gar nicht hätte geführt werden dürfen, weil kein Zusammenhang mit der Jagd mehr bestünde. Das ist allerdings nur aufgefallen, weil der Beschuldigte ein mustergültiger Bürger sein wollte.

Die im Urteil der Berichterstattung nach deutlich werdende Forderung nach dem absoluten Primat der sicheren Aufbewahrung geht gerade auf dem "platten Land" an der lebenswirklcihkeit vieler Leute vorbei bzw. führt zu sehr vielen unnötig gefahrenen km. Mein PB ist quasi auf halber Strecke zwischen "uns" und "Nichten und Neffen". Nach dem Ansitz mal eben rüberfahren und einen aus der Bande zum "Oma-WE" abholen und bei Schwigermutterns abliefern hat sich damit erledigt. 30km extra auf der Uhr ...
 
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Blödsinn! Im Gesetz steht "Abstecher" vom Weg zur/von der Jagd.
Dieses Urteil ist ein klassisches Fehlurteil, um nicht von Willkürurteil zu sprechen.
Der Mann hat nach den Umständen nach sogar sehr sorgfältig gehandelt. Er hat den Revolver "weggepackt" (die Wumme hätte auch unter der Jacke verborgen auf dem Rücksitz liegen können oder im Holster am Gürtel. Gerade letzteres macht sich dann im Krankenwagen, bzw. Krankenhaus ganz hervorragend.
Nochmal, ein typisches der Hysterie geschuldetes Fehlurteil.
Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung.

Wer Angriffspunkte liefert, muss sich nicht wundern, bestraft zu werden.

Ich führe die Waffe / Waffen verdeckt im Kofferraum und bin auch kleidungsmäßig nicht als Jäger zu erkennen. Zudem werde ich per App über den Zustand meines Autos informiert. Gibt bei kurzer Abwesenheit zumindest ein Gefühl von Sicherheit.
Screenshot_20230509_164517_Mercedes me.jpg
 
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Und das stimmt eben nicht.

Dabei ist es völlig unerheblich ob in der Mülltüte, im Koffer, im Futteral, abgedeckt oder nicht.
Der Gesetzgeber erachtet ein Auto als unsicher und als nicht geeignet die Schusswaffe gegen das Abhandenkommen zu sichern. Dazu gibt es diverse Urteile.
Doch, wenn du unterwegs zum tanken fährst, reicht es wenn du zum bezahlen gehst, daß die Karre zu und die Waffe abgedeckt ist, bist ja nicht ewig weg.
Das gilt natürlich nicht wenn du den Wagen über nacht irgendwo abstellst.
und selbstverständlich ist die ungeladene KW immer am Gürtel auf dem Weg zur Jagd, auch wenn ich unterwegs mal tanke oder an den Geldautomaten gehe. Dabei sollte die KW natürlich tunlichst verdeckt getragen werden, obwohl man das noch nicht mal muss.
 

ElCaracho

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Und das stimmt eben nicht.

Dabei ist es völlig unerheblich ob in der Mülltüte, im Koffer, im Futteral, abgedeckt oder nicht.
Der Gesetzgeber erachtet ein Auto als unsicher und als nicht geeignet die Schusswaffe gegen das Abhandenkommen zu sichern. Dazu gibt es diverse Urteile.

Ja nur mit dem kleinen Punkt, dass das wohl die Aufbewahrung betrifft, der Betroffene war wohl davon ausgegangen er dürfte die Waffe führen. Das sind unterschiedliche Paar Schuhe...
 
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nicht zugriffsbereit, z.B. geeignetes Behältnis mit Schloss versehen. (ein Kabelbinder würde allerdings auch reichen)... so mein letzter Stand, frisch gebrieft

eigentlich müsste man jedes Jahr seinen Kenntnisstand bzgl Waffenrecht wieder auffrischen, den unsäglichen Änderungen und Verschärfungen geschuldet. Die "jungen" Jäger nehmen es als "Gottgegeben" hin, die älteren Semester wollen sich nicht mit Gängelungen solcher Art abfinden, so mein Eindruck.

Wer einen Hund führt sollte ihm beizeiten beibringen, dass er Laut gibt, wenn er im Auto eine Patrone wittert, die durch Zufall aus der Joppe gerutscht ist. Nicht auszudenken, wenn diese in falsche Hände gerät. Und die Gefahr erst, die davon ausgeht...übel, übel...

Was du ansprichst betrifft eher das landläufige "Transportieren", also wenn der Jäger zum BüMa oder auf den Schießstand fährt. Dabei unterliegt er den gleichen Bedingungen wie z.B. die Sportschützen.

Das Thema Schusswaffe im Auto "Lagern", ja ab wann ist es denn Lagern und was ist kurzfristig, ist ein anderes und sehr schwammiges Thema.

Waffen unterwegs richtig aufbewahren​

Wer unterwegs seine Waffen mitnimmt, hat einige Dinge zu beachten. Waffen dürfen i.d.R. nicht im Auto gelagert werden. Eine Ausnahme ist, wenn du dich in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befindest und im Ernstfall einen unerlaubten Zugriff verhindern kannst.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn du dein Auto nur für kurze Zeit verlässt (z.B. zum Einkaufen oder Tanken). In einem solchen Fall darfst du die Waffe im Auto lagern, jedoch mit bestimmten Vorkehrungen: Sie muss entladen sein und so gelagert werden, dass man von außen nicht erkennt, dass es sich um eine Waffe handelt.

 
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Sag ich doch. :rolleyes:

Im übrigen weigere ich mich auf dem Weg zur Jagd die Waffe ins Futteral zu packen. Ich wohne im Revier, also was soll das?
 
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