Interessant wäre, weswegen Jäger mit einer Verfassungsklage drohen, wo also sie sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlen. Vielleicht, weil sich die Einschränkungen auch auf schon laufende Pachtverträge auswirken würden?
Aus meiner Sicht sind in erster Linie bei einer erheblichen Einschränkung des Jagdausübungsrechtes die Grundeigentümer betroffen und zwar weniger diejenigen, die ihr Jagdausübungsrecht verpachten, da, so liest man, sofort Niederländer bereitständen, die jeden Pachtzins zahlen, dann wäre zu fragen, worin dann der Schaden zu sehen ist. Tatsächlich betroffen wären dann Eigenjagdeigentümer, die selbst die Jagd ausüben.