Ist dieser Möbeltresor als Waffenschrank zulässig?

Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
>Sicherheit< ist natürlich ein angenehmer Nebeneffekt ( :26: ).
Primär geht es aber u.a. auch bei Zertifizierung um die WaffG-konforme Lagerung, also definierten Auflagen mit entsprechender Zertifizierung buchstabengetreu zu genügen.
 
Registriert
2 Mrz 2011
Beiträge
1.527
Jäger.Meister schrieb:
Wichtiger Nachtrag!

Den Schlüssel für den Waffenschrank darfst Du darin nicht unterbringen, da der Schrank keine Klassifizierung hat, in der man EWB pflichtige Waffen aufbewahren darf.

Quellenangabe bitte. Und mit Quellenangabe meine ich kein Memo eines Sachbearbeiters bei irgendeiner Waffenbehörde, sondern etwas auf Gesetzes-, mindestens aber Verordnungsebene.

Kannst nicht liefern? Überrascht mich nicht.

Zum fraglichen "Tresor". Dieser Schrott mag zwar bei einer Überprüfung als gleichwertig zum Metallschrank mit Schwenkriegelschloss durchgehen (wenn der Prüfer keine Ahnung hat), tatsächlich sind die Dinger aber weitaus schneller aufgemacht als so ein Schwenkriegelschloss. Videos gibt's auf YT genügend, z.B. http://www.youtube.com/watch?v=IyGhEIbZLUU. Gibt's auch noch mit Klorolle statt Kartoffel und zig anderen Varianten. Einfach mal ansehen, in den Baumarkt marschieren und selbst ausprobieren. Danach verschwendest keinen Gedanken an den Kauf von sowas.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Wie schon tausenmal geschrieben ist für die Schlüsselaufbewahrung beim derzeitigen Gesetzesstand nur der § 36 relevant.
Will heißen, Du bist (gottseidank) ganz allein dafür verantwortlich, dass deine Waffen - im hier interessierenden Fall - nicht wegen schlampiger Schlüsselaufsicht abhanden bzw. in unberechtigte Händde kommen.
 
Registriert
2 Mrz 2011
Beiträge
1.527
Ameisenhaufen schrieb:
Wem son Tresor zu klobig ist und trotzdem seinen Schlüssel zu Hause mal wegschließen möchte, der könnte sich mal dies hier anschauen. Ich hab so eine und 3 Freunde haben sie auch gekauft, nach dem sie sie bei mir gesehen haben.
http://www.amazon.de/Abus-KeyGarage-787-für-Wandmontage/dp/B001T0HERW

Das Ding wird den Filius bei Interesse nicht lange davon abhalten, mal nachzuschauen, ob in Papas Waffenschrank auch alles richtig gelagert ist.

Die m.E. einzig sorgenfreie Art der Schlüsselaufbewahrung besteht in einem klassifizierten Schrank mit Zahlenschloss. Der Burgwächter H1E kostet z.B. knapp über 200. Gut angelegtes Geld, wie ich meine.
 
A

anonym

Guest
Und die Zahlen zur Sicherheit dann in einen anderen Schrank, der sollte aber dann auch "klassifiziert" sein, man könnte ja plötzlich an Alzheimer oder Altersdemenz erkranken. :12:
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
deswegen sind ja auch die meisten Zahlencodes im ungesicherten Handy unter dem jeweiligen Namen: z.B. >Waffenschrank<: 123456 abgespeichert....
:29:
 
Registriert
6 Nov 2003
Beiträge
2.521
solmspruefung schrieb:
Wie schon tausenmal geschrieben ist für die Schlüsselaufbewahrung beim derzeitigen Gesetzesstand nur der § 36 relevant.
Will heißen, Du bist (gottseidank) ganz allein dafür verantwortlich, dass deine Waffen - im hier interessierenden Fall - nicht wegen schlampiger Schlüsselaufsicht abhanden bzw. in unberechtigte Händde kommen.
Richtig!

Die spannende Frage ist, was "allein dafür verantwortlich" im Fall des Falles bedeutet. Meiner Ansicht nach ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich ein Gericht die logische und nachvollziehbare Argumentation des LKA Bayern zu eigen macht.
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
Einen Tresorschlüssel in ein Nähkästchen (auch wenn dieses ein elektronisches Riegelsystem hat) zu legen ist kein Zeichen von überragender Intelligenz. Schlüssel die in der Nähe des Waffenschrankes verwahrt werden sollten in einem Wertgelass verwahrt werden, dass der Schranknorm mindestens gleichwertig ist. In über 90% der Fälle ist der Waffenschrankschlüssel nicht weiter als 2m vom Waffenschrank entfernt aufbewahrt und wenn dann das Schlüsselkästchen billig ist ist der Schrank ruck zuck offen. Viel Spaß bei der Meldung des Abhandenkommens einer Schusswaffe.

Auch einfache Wertgelasse an entfernteren Stellen innerhalb des Hauses, sind nur Einladungen diese zu öffnen und anschließend die Waffenschrankschlüssel in Händen zu halten. Hier halte ich einen Nagel hinter der versifften Toilettenschüssel, an dem ich den Waffenschrankschlüssel hänge, fast schon für geeigneter.
Wird der Schlüssel gefunden und das Versteck war räumlich nahe und relativ einfach aufzufinden, bzw. zu überwinden, bin ich mir sicher, dass man die längste Zeit Waffenbesitzer war.

Hier haben wir allerdings den Bereich einer vernunftbegabten, frei und unaufgeregt handelnden Zivilisation schon längst hinter uns gelassen.
Der einfachste Waffenschrank sollte, wegen der Verhinderung des zufälligen Sofortzugriffes, für alles reichen. Und wenn innerhalb der Keimzelle einer Gesellschaft, der Familie, die Kenntnis der Verwahrung von Waffenschrankschlüssel bereits mit der Aberkennung der Zuverlässigkeit, bzw. mit Strafverfolgung geahndet wird, ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Die Lebenswirklichkeit ist eine andere und hier hat der Gesetzgeber Mass und Ziel verloren.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Es ist mir sch... egal,was irgendwelche Bedenkenträger für Vorschläge oder gar Forderungen formulieren, solange ich selbst verantwortlich bin.
Andere haben den Schlüssel für ihren A-Schrank in einem I-er Würfel, den die Rumänen mal eben mitnehmen und im Wald sprengen, dann zurückkommen oder ein Einbrecher zwingt mich zur Herausgabe.
Meine Aufbewahrung ist nicht zertifiziert, aber sie ist sicher und ich habe alles getan, was angemessen ist.
Punkt!
 
Registriert
6 Nov 2003
Beiträge
2.521
solmspruefung schrieb:
Es ist mir sch... egal,was irgendwelche Bedenkenträger für Vorschläge oder gar Forderungen formulieren, solange ich selbst verantwortlich bin.
Andere haben den Schlüssel für ihren A-Schrank in einem I-er Würfel, den die Rumänen mal eben mitnehmen und im Wald sprengen, dann zurückkommen oder ein Einbrecher zwingt mich zur Herausgabe.
Meine Aufbewahrung ist nicht zertifiziert, aber sie ist sicher und ich habe alles getan, was angemessen ist.
Punkt!
Nein, Du hast nur getan, was Dir sicher und angemessen scheint, Punkt . Du bist aber im Ernstfall darauf angewiesen, dass ein Richter die Überzeugung gewinnt, dass Du alles getan hast, was angemessen ist und zwar ausgerechnet dann, wenn die Fakten das Gegenteil beweisen.
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
wenn der besagte Rumäne und dessen besten Freude morgens um 3 mit nem Feuerspeier in der Wohnung stehen und höflich den Schlüssel oder Zahlencode oder gleich die komplette Öffnung und Herausgabe erbitten, dürfte der Unterscheid in der >Lagerhaltung< wohl nicht groß sein.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
164
Zurzeit aktive Gäste
456
Besucher gesamt
620
Oben