AFA = (Abschreibung für Abnutzung ) Betriebswirtschaftlich 10.000 Std
Steuerlich : 10 Jahre. Je nach dem was früher erreicht wird.
Wir der Schlepper weniger als 1.000 Std /a genutzt; verteuert sich die Betriebsstunde.
( Neupreis 150.000 €; durch 10 jahre = 15.000 € Abschreibung im Jahr geteilt durch Betriebsstunden... wen der Hobel " nur" 500 Std läuft; sind das 30,00 € Bertriebsstunde; läuft er 1000 Std/ Jahr 15,00 € Betriebsstunde. 1000 Std/ Jahr sind bei 24/7 aber 2,7 Std/Tag... also muss der Bock jeden Tag min 1/3 Arbeitstag laufen..... permanent. Also noch die AK dazu mit 16,00 € und Diesel (35 l / Std x1,75 = zusammen 77,25 € = 92,25 € die Stunde. Läuft err "nur 500" Std sind das 107,25 € / Std....
Wir er unterhalb der Abschreibuzngsschwelle genutzt (=1000 std/a) wird er auf Zeit = 10 Jahre abgeschrieben weil er dann trechnisch Übereholt ist. Wird er mehr als 1000 Std pro jahr genutzt; verkürzt sich die Steuerliche Abschgreibungszeit und ich kann ich höhher abschreiben.
Wird der Schlepper dann nach 10 jahren bei Neuerwerb getauscht; wird der Markterlös abzüglich Steuerlichen Restwert ( 1 €) als Auserordentlicher Gewinn versteuert. Kaufe ich als nach 10 jahre einen Gleichwertigen schlepper; der durch die Inflation aber nun 175.000 € kostedt; muss ich die Differenz zur Abschreibung ( Summe 150.000 = 25.000 € Mehraufwandt) als Nettoinfestition aus dem schon Versteuerten Gewinn Finanzieren; die Differenz zwischen Buchwert ( 1, €) und Marktwerte ( 10 jahre aletr Fendt.. ca 50.000 € ) als Ausserodentlichen Gewinn sofort versteueren ( 35% Einkommenssteuer = 17.500 € Steueren plus Kirchensteuer plus Soli.. und darf die Nettoinvestition nicht gegen Rechnen. Die kann ich nur über die nächsten 10 Jahre über die AFA dann steuerlich gelten machen....