Hunde anleinen?!?!

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Ich bin hier vielleicht nicht ganz richtig mit meiner Frage....aber mit Recht hat sie ja was zutun.

Wo kann man denn erfahren, ob die Spaziergänger ihre Hunde im offenen Feld anleinen müssen?

Wenn ja....welches Gesetz? Und gilt dies nur für die Brut- u. Setzzeiten? Oder reicht es aus, wenn die Hunde ihrem "Herrchen" gehorschen?

Also ich bräuchte wenn ja genauen Gesetzestext, für Hessen falls es da Unterschiede von den Bundesländern her geben sollte.

Wo ist denn der Olaf....der könnte mir das jetzt bestimmt sagen

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Gruß Sonja
 
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Da:
§ 1 (5) des Gesetzes über die Ordnung in Feld und Forst (FFOG)

Zumindest in Niedersachsen

Bernhard
 
A

anonym

Guest
Leinenzwang für Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1.4.-15.7., d.h. in der Setz-und Brutzeit der freilebenden Tiere - nicht nur des Wildes.Nachzulesen im Feld-u. Forstordnungsgesetz ( FFOG).
 
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danke für eure antworten...aber ich bräuchte das von hessen.....ich würde gerne den hundebestizern eine kopie davon in die hand drücken...wir haben überall schilder aufgestellt...aber die werden zerstört.

ich möchte diesen hundebesitzern erstmal zeigen, daß das gesetzlich vorgeschrieben ist.....

verwarnung....und im widerholungsfall.....dann eben härter durchgreifen....

gruß
 
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Ein Anruf beim Förster deines Vertrauens - es geht auch das Forstamt
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- beantwortet Dir die Frage umfassen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alttier:
...
verwarnung....und im widerholungsfall.....dann eben härter durchgreifen....
<HR></BLOCKQUOTE>

Ambitionen auch mal in der Zeitung (z.B. Bild) zu kommen?
Empfehle Dir die Verwarnungen auch mit dem angemessenen autoriären Gehabe vorzubringen, also die Hundeführer anzuhalten, den Personalausweis verlangen und mit Hinweis auf die auf dem Unterarm liegende Waffe eine Aubschußdrohung auszusprechen. Wenigstens hast Du dann deinen Jagdschein kürzer gehabt, als Du darauf lernen mußtest. Denn viel kann die Ausbildung ja nicht gebracht haben, wenn man euch die Flausen nicht aus dem Kopf gewaschen hat, sich mit Hundebesitzern anzulegen, selbst wenn örtlich bedingt eine Ordnungswidrigkeit vorliegen sollte. Aber vielleicht schleichst Du ja auch mit Kamera durch die Stadt und hilfst privat dem Ordnungsamt und dem Stadtsäckel? So in Sachen Falschparken?

Also, ein dreifaches Horrido auf unsere Vorzeigejägerin Alttier die berechtigtes und unberechtigtes Ordnungsgefühl ohne Rüchsicht auf Verluste ("wie schaffe ich Jagdgegner") selbstlos durchsetzen will!


Besorgt Dir im Osten einen Tollwutfuchs, dann gibt es ein Anleingebot nach Bundesseuchengesetz. In den meisten Bundesländern kommt es auf die Hundeordnungen der Gemeinden an. Wobei pauschale allgemeine Anleingebote nichtig sind.

P.S.: Evtl. örtliche Anleingebote gelten dann aber auch für Jäger und deren Hunde!
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Brackenjäger:
Ein Anruf beim Förster deines Vertrauens - es geht auch das Forstamt
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- beantwortet Dir die Frage umfassen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Nicht unbedingt.
In RLP z.B. ist das Feld- und Forststrafgesetztbuch vor ettlichen jahren ersatzlos gestrichen worden. Im LJG steht im §41 (1) 12. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt;

... handelt ordnungswidrig.

Da die Länder aber Kampfhundegesetze verabschiedet haben, dürften die meisten Gemeinden auch Satzungen zu dem Thema haben. Hier wird meistens auch der Leinenzwang erwähnt. Einfach mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:
Da:
§ 1 (5) des Gesetzes über die Ordnung in Feld und Forst (FFOG)

Zumindest in Niedersachsen

Bernhard
<HR></BLOCKQUOTE>

nee!

das gesetz gibt es nicht mehr.
es wurde durch dieses ersetzt:

niedersächsisches gesetz über den wald und die landschaftsordnung (nwaldlg).
http://www.ml.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c733804_s20,00.pdf

der leinenzwang während der ges. brut- und setzzeit in der freinen landschaft wird im §33 behandelt.
im §2 satz 1 ist der begriff "freie landschaft" definiert.
genau so wichtig ist der zweite satz des §2, in dem steht, was NICHT freie landschaft ist.
 
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Auf jeden fall sind sogenannte “gefährliche Hunde” anzeleinen.
Als gefährlich sind auch Hunde einzustufen, welche “durch ihr Verhalten gezeigt haben, daß sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reissen”. $2(2)3 Hund VO Hessen.
Die anleinepflicht kann dem Hundehalter durch das Ordnungsamt auferlegt werden, so geschen in einem Revier unseres Hegeringes. Der Jagdausübungsberechtigte hat einen Hund wiederholt beim wildern beobachtet und unter hinzuziehung eines Zeugen Anzeige erstattet. Daraufhin wurde von der Ordnungsbehörde Leinenzwang verordnet, der betreffende Hund wurde seitdem in diesem Revier nicht mehr gesichtet.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alttier:
Ich bin hier vielleicht nicht ganz richtig mit meiner Frage....aber mit Recht hat sie ja was zutun.

Wo kann man denn erfahren, ob die Spaziergänger ihre Hunde im offenen Feld anleinen müssen?

Wenn ja....welches Gesetz? Und gilt dies nur für die Brut- u. Setzzeiten? Oder reicht es aus, wenn die Hunde ihrem "Herrchen" gehorschen?

Also ich bräuchte wenn ja genauen Gesetzestext, für Hessen falls es da Unterschiede von den Bundesländern her geben sollte.

Wo ist denn der Olaf....der könnte mir das jetzt bestimmt sagen

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Gruß Sonja
<HR></BLOCKQUOTE>

Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2002 (GVBl. I S. 614


§ 10a
Verhalten in der Flur

Die Städte und Gemeinden können, unbeschadet der Regelungen des § 10, das Verhalten in der Flur durch Satzung regeln. Es können insbesondere Bestimmungen getroffen werden über

1. das Radfahren,
2. das Anleinen von Hunden,
3. die Entmischung des Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehrs,
4. die Benutzung von Sportgeräten,


Hessisches Jagdgesetz §
(HJG)
vom 12. Oktober 1994 (GVB1. I, S606) geändert durch Gestz vom 15. Juli 1997 (GVB1. I, S.217) durch Gestz vom 8. Juni 1998 (GVB1. I, S.222) durch Gestz vom 17. Dezember 1998 (GVB1. I, S.562) und zuletzt geädert durch Gestz vom 21. Dezember 1999 (GVB1. I, S.474)


§ 32 Befugnisse von Jagdschutz und Jagdausübungsberechtigten

2.Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.

4.Für einen in einem Jagdbezirk getöteten Hund oder für eine dort getötete Katze kann Schadensersatz verlangt werden, wenn die Anspruchsberechtigten nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Tötung nicht gegeben waren.


Ergo gibt es keine generelle Anleinpflicht in Hessen, man muß sich die Gemeindesatzung anschauen.

Olaf
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:

Also, ein dreifaches Horrido auf unsere Vorzeigejägerin Alttier die berechtigtes und unberechtigtes Ordnungsgefühl ohne Rüchsicht auf Verluste ("wie schaffe ich Jagdgegner") selbstlos durchsetzen will!

P.S.: Evtl. örtliche Anleingebote gelten dann aber auch für Jäger und deren Hunde!
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<HR></BLOCKQUOTE>

kannst mir eigentlich mal sagen was deine bescheuerten persönlichen angriffe auf mich sollen? du kannst ja gewaltig nerven.....
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von OlafD:



Ergo gibt es keine generelle Anleinpflicht in Hessen, man muß sich die Gemeindesatzung anschauen.

Olaf
<HR></BLOCKQUOTE>


Danke Olaf du bist ein Schatz!!!
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und auch ein danke an diejenigen die meine Frage sachlich beantwortet haben!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
@ sonja h. / alttier,

warum postest du unter 2 nicks?
<HR></BLOCKQUOTE>

Sowas fragt man eine Dame nicht.
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