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Danke Amadeus, sehr aufschlussreich. werde mich nochmal im landesrecht kundig machen.
Und ich habe eine Regelung mit einem befreundeten Anwalt :lol:Amadeus schrieb:barry08 schrieb:dem Anwalt würde ich nur ein Erfolgshonorar vorschlagen
Du schaust zuviele amerikanische Gerichtsserien.
WH
Amadeus
saujager1977 schrieb:Danke Amadeus, sehr aufschlussreich. werde mich nochmal im landesrecht kundig machen.
Tiroler Bracke schrieb:§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
4,2 Schüttraumeter Stückholz bei 17€/Festmeter Birke/Erle (s. http://www.landesforsten.de/index.php?id=341)Amadeus schrieb:Tiroler Bracke schrieb:§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wieviel Birken darf ich für 50,- Euro selbst "werben"?
WH
Amadeus
Amadeus schrieb:Danke für den Link.
Die Preislist sagt aber 17 Euro/RM also pro Ster?
Damit wären wir ab spätestens 3 Ster "selbstgeworbener" Birke über der Wertgrenze von § 284a StGB.
WH
Amadeus
kuno schrieb:Tiroler Bracke schrieb:In meinen 2t Tandemachsanhänger mit doppelthoher Bordwand gehen unter die Plane 3,3m^3. Mitnichten aber 3 Ster.
Bist da sicher?
Auf Deinen 2t Hänger gehen etwa 4 Ster, entspricht 3,3 Festmeter!
Amadeus schrieb:über der Wertgrenze von § 284a StGB.
WH
Amadeus
Auch falsch.69er schrieb:Amadeus schrieb:über der Wertgrenze von § 284a StGB.
WH
Amadeus
§ 284a StGB
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel.
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
:?