Holzdiebstahl - keine Strafe!!??

Registriert
20 Okt 2006
Beiträge
12.181
Amadeus schrieb:
barry08 schrieb:
dem Anwalt würde ich nur ein Erfolgshonorar vorschlagen

Du schaust zuviele amerikanische Gerichtsserien. ;)

WH
Amadeus
Und ich habe eine Regelung mit einem befreundeten Anwalt :lol:
Der verfolgt nur Fälle, wo wir sicher sind, dass sie in unserem Sinn ausgehen.
Du kannst gerne nach Tarifheft abrechnen, ich brauche nicht...
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
saujager1977 schrieb:
Danke Amadeus, sehr aufschlussreich. werde mich nochmal im landesrecht kundig machen.

Sei so nett und klick im Forum drauf, damit es bei mir verschwindet. Antworten ggf. nur per Forums PN.

Danke
Amadeus
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Gibt es einen besonderen Grund für diese Geheimniskrämerei, Amadeus?
Und was außer Strafantrag ist in so einem Fall wichtig?
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
Tiroler Bracke schrieb:
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wieviel Birken darf ich für 50,- Euro selbst "werben"?

WH
Amadeus
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Amadeus schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wieviel Birken darf ich für 50,- Euro selbst "werben"?

WH
Amadeus
4,2 Schüttraumeter Stückholz bei 17€/Festmeter Birke/Erle (s. http://www.landesforsten.de/index.php?id=341)
Bei anderen Maßgrößen bitte selbst umrechnen: http://www.schmidt-lgs.de/raummeter.html
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
Danke für den Link.

Die Preisliste sagt aber 17 Euro/RM also pro Ster?

Damit wären wir ab spätestens 3 Ster "selbstgeworbener" Birke über der Wertgrenze von § 284a StGB.

WH
Amadeus
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Amadeus schrieb:
Danke für den Link.

Die Preislist sagt aber 17 Euro/RM also pro Ster?

Damit wären wir ab spätestens 3 Ster "selbstgeworbener" Birke über der Wertgrenze von § 284a StGB.

WH
Amadeus

Ster ist 1 Raummeter Rundholz in Länge von 1m (tatsächlich 1,04m^3 beim Aufsetzen). Daraus wird mindestens 1,4 m^3 Schüttraumeter Stückholz.
3 Ster ist übrigens schon eine ganze Menge: In meinen 2t Tandemachsanhänger mit doppelthoher Bordwand gehen unter die Plane 3,3m^3. Mitnichten aber 3 Ster.
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.444
In meinen 2t Tandemachsanhänger mit doppelthoher Bordwand gehen unter die Plane 3,3m^3. Mitnichten aber 3 Ster.[/quote]



Bist da sicher?
Auf Deinen 2t Hänger gehen etwa 4 Ster, entspricht 3,3 Festmeter!
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
kuno schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
In meinen 2t Tandemachsanhänger mit doppelthoher Bordwand gehen unter die Plane 3,3m^3. Mitnichten aber 3 Ster.



Bist da sicher?
Auf Deinen 2t Hänger gehen etwa 4 Ster, entspricht 3,3 Festmeter!

Nein. Mein Hänger hat ein Volumen unter der Plane von 3,3m^3. Da er aber nicht die Idealmaße hat, um 1m langes Rundholz (und auch das ja eher gemittelt) des geschichteten Volumens von 3,12m^3 optimal unterzubringen, passen eben keine 3 Ster rein. (Punkt)

Da Ster (einzig!) ein Rundholzmaß ist, kann man eben nicht einen 3,3m^3 massiven Holzbrocken in Ster um-/hochrechnen sondern höchstens die enthaltene Holzmasse vergleichen.
 
B

baumkoeter

Guest
Wir machen mit immer zu dritt Holz .Und wir wohnen alle in Nachbarschaft .
Wenn man den ganzen Tag geschuftet hat , bis das Holz endlich gesägt, gespalten und letztendlich gestapelt ist wird danach noch schön gegrillt, und was getrunken . :wink:
Wir haben schon öfters darüber nachgedacht , was passiert wenn jemand meint er müsse das Holz ohne zu fragen mitnehmen weil es teilweise nicht auf befriedetem Grundstück lagert .

Eins ist sicher !
Dann gibt es keine Anzeige oder son lästigen Kram :!: :!: :!:
 
Registriert
21 Jul 2006
Beiträge
1.600
Vor 1 oder 2 Wochen wurde hier ein Mann für den Diebstahl von ca. 2 Ster Brennholz zu einer Geldstrafe von 4000 (iirc) Euro verknackt.
Quelle: "Nordbayerische Nachrichten"
Laut Zeitungsbericht macht die zuständige Richterin ihr Brennholz selbst und hat deshalb kein Verständnis für Holzklau.
Zum anderen war wohl der Mann auch kein unbeschriebenes Blatt.

Grüße
 
Registriert
7 Dez 2006
Beiträge
1.207
Amadeus schrieb:
über der Wertgrenze von § 284a StGB.

WH
Amadeus


§ 284a StGB

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel.
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

:?
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
69er schrieb:
Amadeus schrieb:
über der Wertgrenze von § 284a StGB.

WH
Amadeus


§ 284a StGB

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel.
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

:?
Auch falsch.
Das wäre der 285er.

Aber ich denke, daß auch Du den zahlendreher uflösen kannst und somit in der Lage bist den richtigen §(248a) zu finden, oder?
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
135
Zurzeit aktive Gäste
285
Besucher gesamt
420
Oben