Aus dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) ", Seite 5:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...affenaenderung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich verstehe das so, dass Schalldämpfer dann jagdlich zugelassenen LW gleichgestellt werden. Also ohne Voreintrag erwerbbar. Bundesweit. Wie sich das dann mit den jeweiligen Landesjagdgesetzen verträgt, da bin ich überfragt.
Sind die Heym Magazine eigentlich mit irgend etwas austauschbar oder sind die proprietär?
jupIn Kufstein?
Geht wahrscheinlich nicht , hab ich auch schon probiert . Sind minimal länger .Aha. Das probiere ich gleich mal aus.
dann kauf halt ein 5 SchussIch hab Probleme mit dem 3 Schuss Magazin.
Die 6,5x64 sind so ausgeblasen, dass man nur zwei Schuss laden kann. Lädt man drei Patronen, gibt es eine Zuführstörung.
Drum kauft man sich kein so obsoletes KaliberIch hab Probleme mit dem 3 Schuss Magazin.
Die 6,5x64 sind so ausgeblasen, dass man nur zwei Schuss laden kann. Lädt man drei Patronen, gibt es eine Zuführstörung.
Gehts auch weniger kryptisch?In Kufstein?
.., genau das war die Antwort von Voere Kufstein, als ich ein grösseres Mag. für meine 270WSM SR30 wollte. Private Kleinserie wäre möglich gewesen.Wenn Du da als Hersteller eine Kleinserie in Auftrag geben willst, mag das laufen ... aber als privater Einzelabnehmer??