elbueno schrieb:um das interessante Thema auszuweiten, noch 3 andere Sitiationen:
1. Ansitz als Gast + krankes Wild jenseits der Reviergrenze, jedoch in Schussentfernung.
2. a) Jäger auf dem Weg zur berechtigten Jagdausübung, kommt an fremden Revier vorbei, sieht krankes Wild.
2. b) Jäger transportiert seine Langwaffe, kommt an fremden Revier vorbei, sieht krankes Wild.
=> Besteht gesetzlich die Verpflichtung (TierSchG) zu schießen?
=> Wie würdet Ihr ggf. abweichend von einer ges. Verpflichtung handeln?
kuno schrieb:Einzig bei 2b. wenn man unmittelbar zu einem Wildunfall kommt und das angefahrene, schwerkranke Stück liegt in Sichtweite und das Leiden ist nur durch einen Schß schnellstens zu beenden - kann man in Erwägung ziehen zu schiessen. Rechtlich ist diese Vorgehensweise allerdings umstritten.
vielfras schrieb:Folgende Situation - ihr seit als persönlicher Gast am Ansitz in einem euch fremden Revier und habt Fuchs, Dachs und schwachen Bock/Jährling offen. Nun kommt auf 170m ein starker Bock, aber sichtlich krank, sprich auf den Knien/Ellbogen daher und steht breit und ist am Äsen. Das geführte Kaliber und/oder die Waffe ist auf diese Distanz suboptimal, bzw. 100m Fleck eingeschossen. Als guter Schütze würdet ihr euch aber den Schuss generell zutrauen. Kugelfang ist gegeben, könnte aber besser sein. Und zu guter Letzt, der Bock zieht eher von euch weg.
Wie würdet ihr euch verhalten?
vielfras schrieb:Folgende Situation - ihr seit als persönlicher Gast am Ansitz in einem euch fremden Revier und habt Fuchs, Dachs und schwachen Bock/Jährling offen. Nun kommt auf 170m ein starker Bock, aber sichtlich krank, sprich auf den Knien/Ellbogen daher und steht breit und ist am Äsen. Das geführte Kaliber und/oder die Waffe ist auf diese Distanz suboptimal, bzw. 100m Fleck eingeschossen. Als guter Schütze würdet ihr euch aber den Schuss generell zutrauen. Kugelfang ist gegeben, könnte aber besser sein. Und zu guter Letzt, der Bock zieht eher von euch weg.
Wie würdet ihr euch verhalten?