Halloween-Hasser bedroht Kinder mit Gewehr – Großeinsatz

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Das Verhalten des Mannes ist sicherlich taktisch sehr unklug und hätte sicherlich keiner der hier Schreibenden gemacht. Wenn man den Artikel richtig liest, sehe ich nicht, wo ein Tatbestandsmerkmal der Bedrohung gegeben wäre. Das alleinige Erscheinen mit einer Waffe an der Tür erfüllt nicht den Tatbestand der Bedrohung, wenn in dem Zusammenhang keine weiteren bedrohenden Worte gefallen sind. Dass sich Menschen allein durch den Anblick einer Waffe bedroht fühlen können, ist rein subjektiv und erfüllt nicht den objektiven Tatbestand der Bedrohung. Dann nämlich müssten sich die Spaziergänger in meinem Revier täglich bedroht fühlen. Und im Übrigen kann ich in meinem Haus mit einer Schusswaffe sooft und solange herumlaufen, wie ich will, wenn ich Legalwaffenbesitzer bin.
Also: Ball ganz flachhalten.

Taktisch unklug ist milde ausgedrückt. Das ist mehr als dämlich. Tatbestandsmerkmal der Bedrohung sei mal dahingestellt,aber gerade weil sicherlich das niemand gemacht hätte, ist zumindest die Bedrohungslage (wenn auch subjektiv) nicht von der Hand zu weisen.
Die Rechtslage ist doch für jeden Legalwaffenbesitzer schwer zu durchschauen, da werde ich doch nicht von einem Laien (hier Kinder) erwarten meinen Geisteszustand und die Rechtslage fachlich korrekt enzuschätzen.
Sollte sich das so zugetragen haben,hat er mein Beileid nicht.
 
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Mit dem freilaufenden Mali auf dem Hof, kommt hier keiner auf die Idee Schrecken verbreiten
zu wollen. Um das Fürchten zu lernen hatten wir ihn eingesperrt. War auch wieder nicht richtig, die Gruseltruppen wussten nicht wo er ist. Dabei hatte ich diesmal auf das offen da liegende angenagte Rückgrat eines Kalbes verzichtet!
Eine Handvoll süßes sind wir an die tapfersten dann doch noch losgeworden.
Gute Idee. Nächstes Jahr nehme ich die beiden Rottweiler meiner Schwester übers Wochenende zur Pflege….
 
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Brauchen nicht. Aber hier neigen die Eltern dieser Kinder, vor allem derjenigen mit MiHiGru zu Übergrifflichkeiten.
Und da sich der Legalwaffenbesitzer nicht zur Wehr setzen darf, nicht mal auf seinem eigenen Grund und Boden, leiht man sich eben geeignete Mittel.
 
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Also in meiner alemannischen Heimat gab's schon lange vor dem herüberschwappen von Halloween die "Rübengeister". Was im Grunde fast das Gleiche ist.
Wir haben jeder eine Zuckerrübe geklaut, ausgehöhlt und geschnitzt wie heute Kürbisse und sind damit von Tür zu Tür um Süßigkeiten abzustauben. Verkleidet waren wir aber nicht.
Dazu das Lied:
"Wir sind die Rübengeister und mögen keinen Kleister, gebt uns was zu essen sonst werden wir euch fressen!"

Wir wussten nicht dass wir uns der bandenmäßigen Erpressung schuldig machen.

Auf solche Spaßbremsen wie hier im Thread sind wir vor 40 Jahren aber auch schon getroffen. Da war man einmal und dann eben nie wieder. Dafür waren die dann den Rest des Jahres bevorzugte Mitspieler bei unseren anderen abendlichen Bewegungsspielen, beim guten alten Klingelstreich zum Beispiel.

Kennt "Rübengeister" sonst niemand?!
Kenn ich sehr gut..
Mit Streichhölzer einen richtig grausigen Mund immer gemacht..
Ansonsten gibt es bei mir als Schwabe nix bei dem popanz...

Ausnahme sind die drei Könige und das rote Kreuz..
 
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Brauchen nicht. Aber hier neigen die Eltern dieser Kinder, vor allem derjenigen mit MiHiGru zu Übergrifflichkeiten.
Und da sich der Legalwaffenbesitzer nicht zur Wehr setzen darf, nicht mal auf seinem eigenen Grund und Boden, leiht man sich eben geeignete Mittel.
Jeder Christ darf und kann segnen, d. h. er kann auch geweihtes Wasser herstellen.
Dieses gebe man in einen Super-Soaker und ist damit bestens gegen Untote und dergleichen gewappnet.
 
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Ob gedroht oder nur Waffe in der Hand, beides ist saudämlich, um Halloweenkindern die Tür zu öffnen oder aktiv auf sie zuzugehen.
Heute reicht ja schon die bloße Behauptung, man habe mit der Waffe gedroht, die noch nicht mal mitgeführt werden muss, und man lernt die Staatsanwaltschaft kennen.
 

doa

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Ob gedroht oder nur Waffe in der Hand, beides ist saudämlich, um Halloweenkindern die Tür zu öffnen oder aktiv auf sie zuzugehen.
Heute reicht ja schon die bloße Behauptung, man habe mit der Waffe gedroht, die noch nicht mal mitgeführt werden muss, und man lernt die Staatsanwaltschaft kennen.
Wann starten eigentlich die Feierlichkeiten zum 5.Mai und 4.Juli in Deutschland?
Gleich nach Ramadan.
 

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