Zunächst: Ich mag kein Halloween. Jedenfalls nicht dieses organisiert-eingeschleppte-kommerzielle. Ich habe aber natürlich nichts gegen unsere Heischebräuche und Umzüge.
Nach meiner Meinung erfüllt Halloween die Kriterien einer bandenmäßigen Erpressung:
§ 253 StGB:
1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.....
Vor einigen Jahren in Berlin - ich sitze gerade bei einem Glas Barolo und höre mir die Hochzeit des Figaro an - zerreißt die Arie der Gräfin ein schriller Klingelton. Der Hund (WL) schlüpft an mir vorbei durch die Haustür in den Garten zum Zaun. Auf halbem Weg stoppt er wie gegen eine Wand gelaufen, kriegt eine mächtige Bürste und stürzt dann geifernd, wie ich ihn noch nie gesehen habe, zum Tor.
Draußen eine drohende Bande schaurigster Gestalten. -Aus deren Mitte keift eine Mutterstimme:
"Rufen Sie Ihren Hund sofort zurück, - die Kinder kriegen ja Angst". - (An die Psyche meines Hundes dachte keiner).
Spätestens da war Halloween für mich gestorben.
Früher hatte ich ja noch Süßigkeiten bereit gelegt und wollte sie verteilen, wenn mir nur einer eine simple Frage beantworten könnte:"Na, liebe Kinder, welchen Tag feiern wir heute? (31.Oktober) - Ein Tipp: Das passierte vor gut 500 Jahren".
Ich wurde den Süßkram nie los.
So, und das muss ich zu dem gestrigen Schreckenstag loswerden.