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Kann jemand vom Fach die Konsequenzen näher bezeichnen?Wird sicher ein Disziplinarverfahren geben.
Kann jemand vom Fach die Konsequenzen näher bezeichnen?Wird sicher ein Disziplinarverfahren geben.
Und da hilft nur entfaszinieren. Ein Kind muss die richtigen Wertvorstellungen vermittelt bekommen, dazu gehört eben auch der ehrliche Umgang mit Waffen. Es bringt nichts, diese von den bösen Waffen (und Spiele mit waffenartigen Stöcken) fernzuhalten. Dann bleiben die Dinger immer mythisch überhöht á la Hollywood....Die meisten Grundschüler möchten beim Fahrradtraining die Dienstpistolen der durchführenden Polizisten sehen und anfassen.
Waffen üben halt eine Faszination aus.
Heute in der Zeitung:Kann jemand vom Fach die Konsequenzen näher bezeichnen?
Danke für die Info, ich war vor allem an den Konsequenzen des Disziplinarverfahrens interessiert.Wie die Pressestelle der Polizei mitteilte, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Er sei weiterhin im Dienst, weil nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft keine Straftat vorliege.
Wobei das vermutlich Straftaten sind und hier scheint ja:der außerdienstlich gegen das Waffenrecht verstoßen hat. Er besaß Munition 9x19, Wurfsterne u.ä.
Er sei weiterhin im Dienst, weil nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft keine Straftat vorliege.
Den Schaden gab es mit Sicherheit, es ist nur kein Blut geflossen.In einem halboffenen Schießstand haben mir mal ganz schön die Ohren geklingelt als jemand eine 9*19 zu früh verschoss. Wundert mich daher etwas das es bei den Kindergehören zu keinem Schaden kam.
Hab gerade mal ein bisschen gesucht. Das OVG NRW hat die Entlassung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis für rechtmäßig erachtet, der außerdienstlich gegen das Waffenrecht verstoßen hat. Er besaß Munition 9x19, Wurfsterne u.ä.
Die sind so dermaßen böse, das sind verbotene Waffen. Ich hoffe nur, daß nicht irgendwann mal jemand darüber stolpert der mein altes Spielzeug geschenkt bekam.PS: Wurfsterne
Völlig richtig! Schließlich hat dieser Beamte nur seinen Spind erschossen. Und die dahinter befindliche Wand. Das ist immerhin nur eine Sachbeschädigung. Erinnert mich heftig an Lethal Weapon, weiß nicht mehr welche Folge.Heute in der Zeitung:
Wie die Pressestelle der Polizei mitteilte, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Er sei weiterhin im Dienst, weil nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft keine Straftat vorliege.
Vermutlich muss er einen Vortrag über Waffensachkunde zur nächsten Schulung halten oder wird in einer anderen Position eingesetzt. Ich kenne ja die Funktion des betreffenden Beamten nicht.Kann jemand vom Fach die Konsequenzen näher bezeichnen?
Es ist keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetz, da sie nicht vorsätzlich begangen wurde.Völlig richtig! Schließlich hat dieser Beamte nur seinen Spind erschossen. Und die dahinter befindliche Wand. Das ist immerhin nur eine Sachbeschädigung. Erinnert mich heftig an Lethal Weapon, weiß nicht mehr welche Folge.
Mal ganz ehrlich: Hast du jemals deine, sofern vorhandene, Pistole fertig geladen und entsichert in deinen Waffenschrank gelegt? Repektive, hast du jemals deine fertig geladene Pistole, beim entnehmen aus dem Waffenschrank, entsichert und dann den Abzug berührt? Alltägliche Situation? Im Beisein von Zuschauern? Unfall oder gröbste Fahrlässigkeit, Leichtsinn, Überbelastung? HHEs ist keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetz, da sie nicht vorsätzlich begangen wurde.
Das Stichwort lautet „Unfall“.
Und ja, man darf froh sein, dass nicht mehr passiert ist.
Aber das kann man bei vielen täglichen Situationen, auch bei der Jagd.