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- 27 Feb 2008
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Auf der Webseite des LJV Bayern ist folgendes zu finden:
"Wilderei ist kein Kavaliersdelikt
Wilderer sind keine „Bilderbuchbayern“
In den letzten Wochen berichteten Fernsehsender und Printmedien in abenteuerlichen Reportagen über Wilderer in den Alpen. Doch während in diesen Beiträgen vor allem das Image des leidenschaftlichen Rebellen herausgekehrt wurde, blieb die unschöne Kehrseite des Tuns meist unbeleuchtet: „Wer sich bei der Jagd an kein Recht und keine Regeln gebunden fühlt, der missachtet gern auch den Tierschutzgedanken und andere ethische Leitlinien, die in der Gemeinschaft der Jäger fest geschriebenes Gesetz sind“, so Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Landesjagdverbandes Bayern (BJV).“Wilderei ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.“
Das beginnt zum Beispiel mit der heimlichen Jagd im Dunkeln: In Bayern ist die Jagd auf Rothirsch, Gams und einige andere Arten bei Nacht aus Tierschutzgründen verboten. Wilderer sind jedoch oft auf die dunkle Tageszeit angewiesen und riskieren dabei Fehlschüsse und Verletzungen des Tieres. Eine langwierige Nachsuche mit einem ausgebildeten Hund, wie sie jeder Revierpächter bei einem verletzten Tier durchführen würde, kann ein illegaler Schütze nicht anfordern. In der Regel werden bei den Wildererstreifzügen auch kleinste Kaliber mit Schalldämpfern verwendet, um möglichst unerkannt zu bleiben. Angeschossenes, verletztes Wild verendet also oft elendig in den Wäldern und wird seinem Schicksal überlassen.
Während früher die Wilderei oft eine Frage der Not, also des Hungers, war, sind solche Verhältnisse heute nicht mehr gegeben. Vielen Wilderern geht es allein um spektakuläre Trophäen – manche nehmen dem erlegten Tier deshalb nur das Haupt ab und lassen den Rest einfach liegen. „In diesen Fällen ist Wilderei nichts anderes als pure Habgier ohne die Bereitschaft, dafür auch etwas zu geben, zum Beispiel das Wild auch zu hegen“, urteilt der BJV-Präsident. „Solche Menschen sind keine Abenteurer und Helden, sondern Kriminelle ohne einen Funken Ehrfurcht vor der Kreatur.“
Der Landesjagdverband Bayern distanziert sich klar von jeglicher Glorifizierung des Wildschützentums in der heutigen Zeit und bittet alle, die etwas über solches Vorgehen wissen, dieses auf jeden Fall der Polizei zu melden. "
Grüsse Wisent
"Wilderei ist kein Kavaliersdelikt
Wilderer sind keine „Bilderbuchbayern“
In den letzten Wochen berichteten Fernsehsender und Printmedien in abenteuerlichen Reportagen über Wilderer in den Alpen. Doch während in diesen Beiträgen vor allem das Image des leidenschaftlichen Rebellen herausgekehrt wurde, blieb die unschöne Kehrseite des Tuns meist unbeleuchtet: „Wer sich bei der Jagd an kein Recht und keine Regeln gebunden fühlt, der missachtet gern auch den Tierschutzgedanken und andere ethische Leitlinien, die in der Gemeinschaft der Jäger fest geschriebenes Gesetz sind“, so Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Landesjagdverbandes Bayern (BJV).“Wilderei ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.“
Das beginnt zum Beispiel mit der heimlichen Jagd im Dunkeln: In Bayern ist die Jagd auf Rothirsch, Gams und einige andere Arten bei Nacht aus Tierschutzgründen verboten. Wilderer sind jedoch oft auf die dunkle Tageszeit angewiesen und riskieren dabei Fehlschüsse und Verletzungen des Tieres. Eine langwierige Nachsuche mit einem ausgebildeten Hund, wie sie jeder Revierpächter bei einem verletzten Tier durchführen würde, kann ein illegaler Schütze nicht anfordern. In der Regel werden bei den Wildererstreifzügen auch kleinste Kaliber mit Schalldämpfern verwendet, um möglichst unerkannt zu bleiben. Angeschossenes, verletztes Wild verendet also oft elendig in den Wäldern und wird seinem Schicksal überlassen.
Während früher die Wilderei oft eine Frage der Not, also des Hungers, war, sind solche Verhältnisse heute nicht mehr gegeben. Vielen Wilderern geht es allein um spektakuläre Trophäen – manche nehmen dem erlegten Tier deshalb nur das Haupt ab und lassen den Rest einfach liegen. „In diesen Fällen ist Wilderei nichts anderes als pure Habgier ohne die Bereitschaft, dafür auch etwas zu geben, zum Beispiel das Wild auch zu hegen“, urteilt der BJV-Präsident. „Solche Menschen sind keine Abenteurer und Helden, sondern Kriminelle ohne einen Funken Ehrfurcht vor der Kreatur.“
Der Landesjagdverband Bayern distanziert sich klar von jeglicher Glorifizierung des Wildschützentums in der heutigen Zeit und bittet alle, die etwas über solches Vorgehen wissen, dieses auf jeden Fall der Polizei zu melden. "
Grüsse Wisent