Großes Problem mit JEP Voraussetzungen

C

chris99

Guest
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum, lese aber regelmäßig WuH. Ich habe ein großes Problem und vielleicht hat der ein oder andere einen Hinweis oder Tipp für mich.
Folgendes:
Ich bin Jagdscheinanwärter mit Prüfung im Frühjahr 2008. Da ich bereits vor meinem Plan den Jagdschein zu machen mir einen Labrador-Flatcoated Mix zugelegt habe, besitzt mein Hund keine Papiere, allerdings auf Grund der Rassen die Zulassung zur JEP (Reinland-Pfalz). Seit April bin ich mit der Hündin in Ausbildung und sie macht eine hervorragende Arbeit, keiner der Ausbilder befürchtet Probleme für die JEP bzw. die jadgliche Führung.
Da sich die Zulassungsparameter novellieren werden und höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr meine Hündin ohne Papiere nicht zur JEP zugelassen wird und auch auf grund ihres Alters von knapp 3 jahren, möchte ich sie unbedingt noch in diesem Jahr durch die JEP führen.
Nun das Problem:
untere Jagdbehörde lässt NUR Jagdscheinbesitzer als Führer zu, also falle ich für 2007 aus. Schlimmstenfalls kann mein Stiefvater den Hund führen, allerdings sehe ich das als schwierig an, da die Hündin sehr auf mich fixiert ist.
Wir brauchen guten Jagdhundenachwuchs allerdings sieht die Behörde keine Ausnahmen vor. Finde ich ehrlich gesagt sehr ,sehr schade, daß manch Behörde immer noch nach alter Beamtenmanier vorgeht und keine Ausnahmen duldet und strikt nach "order mufti" arbeitet.
Wie seht Ihr das? Freue mich auf Meinungen!!
 
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das Problem "ohne Papiere" lässt sich beseitigen.

beantrage die Aufnahme und den Eintrag in das Zuchtbuch eines dem JGHV angeschlossenen Jagdhundevereines. nach der Eintragung in das Zuchtbuch wird dein Hund wie ein Hund mit Papieren behandelt, siehe Auf der Homepage des JGHV unter Prüfungsordnung.

!!wichtig!!
auf den Papieren muß der "Sperlingshund" aufgedruckt sein.

W.H.
Atnon
 
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akira4950 schrieb:
das Problem "ohne Papiere" lässt sich beseitigen.

beantrage die Aufnahme und den Eintrag in das Zuchtbuch eines dem JGHV angeschlossenen Jagdhundevereines. ...
W.H.
Atnon

bei einem MSICHLING???? da wird er ein bissl pech haben würd ich sagen. :roll:
 
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chris99

Guest
ohne Papiere ist kein Problem. Die brauche ich nicht in Rheinland-Pfalz. Lediglich der Jagdschein, der erst in 2008 vorhanden sein wird und bis dahin könnte die Regelung mit den Papieren neu dazukommen.

Zu dem Thema Wo fangen Ausnahmen an und wo hören Sie auf? Es gibt Einzelfälle, überall. Allerdings wenn man gute Absichten hat, die im Interesse von Jagd und Tradition stehen, sollte man auch mal abwägen können. Wenn ich mir heute einen Hund zulegen würde, dann wäre das sicherlich ein Hund mit Papieren.
 
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chris99 schrieb:
ohne Papiere ist kein Problem. Die brauche ich nicht in Rheinland-Pfalz. Lediglich der Jagdschein, der erst in 2008 vorhanden sein wird und bis dahin könnte die Regelung mit den Papieren neu dazukommen.

Zu dem Thema Wo fangen Ausnahmen an und wo hören Sie auf? Es gibt Einzelfälle, überall. Allerdings wenn man gute Absichten hat, die im Interesse von Jagd und Tradition stehen, sollte man auch mal abwägen können. Wenn ich mir heute einen Hund zulegen würde, dann wäre das sicherlich ein Hund mit Papieren.

Das du den Hund nicht führen darfst ist nachvollziehbar. Es heisst ja Jagd-EP.
Da du bei dieser Prüfung sicher auch schiessen musst, ist die Entscheidung der zuständigen Behörde schon nachvollziehbar. Einzige Chance: bring deinen Stiefvater und den Hund sachte zusammen und lass ihn den Hund führen. So hoch sind die Anforderungen einer JEP ja nun nicht.
 
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Die Behörde hält sich an die LJagdDVO RLP, da steht drin, dass nur Hunde zugelassen werden, deren Führer Jagdscheininhaber ist.
Hast Du schon versucht mit denen eine Ausnahme "zu verhandeln", z.B. indem Du eine Bestätigung der Teilnahme an der Jägerausbildung vorlegst?
Müsstest halt zur Prüfung einen mitbringen, der für Dich schießt (in Hessen geht das).
 
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frodo schrieb:
Die Behörde hält sich an die LJagdDVO RLP, da steht drin, dass nur Hunde zugelassen werden, deren Führer Jagdscheininhaber ist.
Hast Du schon versucht mit denen eine Ausnahme "zu verhandeln", z.B. indem Du eine Bestätigung der Teilnahme an der Jägerausbildung vorlegst?
Müsstest halt zur Prüfung einen mitbringen, der für Dich schießt (in Hessen geht das).

warum ausnahmen wenn doch eh ein "führer" mit jagdschein zur verfügung steht. warum macht man es sich schwerer als es notwendig ist?
 
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servus miteinander,

eine feundin von mir führte während ihrer jungjägerausbildung ihren dd auf brauchbarkeit. wurde bei uns problemlos zugelassen. geschossen habe ich für sie.

wenn es keine ausnahme gibt - was ich in so einem fall überhaupt nicht nachvollziehen kann - soll sie halt der stiefvater führen. bezug hin, bezug her. bei der bp sollte der hund seine arbeit unabhängig vom führer tun! zumal es sowieso nicht mal ein fremder wäre. meine bescheidene meinung!

lg

's mauswiesele
 
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chris99

Guest
Genau das ist die Sache. ich könnte jederzeit eine Bescheinigung vorlegen, daß ich in der Ausbildung bin, aber da lässt man nicht mit sich reden. Ist schade, aber ist so.

Übrigens: das mit Hessen ist nicht ganz so richtig, habe heute mit einem Ausbilder telefoniert, weil ich diesen Tipp auch bekommen habe. Hessen steht genauso dazu, daß der Führer Jagdscheinbesitzer sein muss. Allerdings wäre evtl. ein Tick hoffnung, daß Hessen damit liberaler wäre. Nur dann kommt Problem zwei, in Hessen müssen Papiere vorliegen....

Vielen Dank für die Tipps. Ich denke mal, daß ich ein paar Möglichkeiten ausloten werde. Bin sehr guter Dinge, daß ich meine Hündin entweder selbst oder in Vertretung durch die Prüfung führen werde.
 
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chris99 schrieb:
Genau das ist die Sache. ich könnte jederzeit eine Bescheinigung vorlegen, daß ich in der Ausbildung bin, aber da lässt man nicht mit sich reden. Ist schade, aber ist so.

Übrigens: das mit Hessen ist nicht ganz so richtig, habe heute mit einem Ausbilder telefoniert, weil ich diesen Tipp auch bekommen habe. Hessen steht genauso dazu, daß der Führer Jagdscheinbesitzer sein muss. Allerdings wäre evtl. ein Tick hoffnung, daß Hessen damit liberaler wäre. Nur dann kommt Problem zwei, in Hessen müssen Papiere vorliegen....


yep,so isses! hund op wird in hessen nicht zur prüfung zugelassen!
du könntest zwar dann noch die prüfung in nrw machen,aber die prüfung wird z.b. in hessen nicht anerkannt!
tja,bleibt halt nur der umzug nach nrw! :wink:
 
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Also ich komm ursprünglich auch aus RLP und habe während der Jagdscheinausbildung meinen 6 JAhre alten nicht JAgdhund ohne Papiere in dem Vorbereitungslerhgang geführt und ich hätte ihn auch auf der Prüfung führen dürfen!!
Als JAgdscheinanwärter muss das gehe sonst wende dich mal an die richtigen Leute! Ein bisschen Vitamin B hilft natürlich überall und die UJB ist in der Regel nur eine Person und ein brauchbarer Hund mehr schadet nicht.
Zur not besorge dir eventuell noch eine Bestätigung von Einem Pächter das der Hund im Revier gebraucht wird....schließlich muss ein brauchbarer Hund zur verfügung stehen....
 
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Wenn alles Stricke reisen, verusche es dich mal in NRW! Wir hatten hier auch so einen Fall......und das hat auch geklappt!

WH Aspe & Björn
 
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Hallo Chris

Hier in Baden-Würtemberg ist das so wie es Mauswiesele beschrieben hat, wenn der Weg zu uns nach BW Großraum Bruchsal Germersheim Karlsruhe nicht so weit ist, dann kann ich für dich mit einem Hundeobmann der Jägervereinigung etwas auf den Weg bringen, dann kannst du in Baden-Würtemgerg die Prüfung machen, einschließlich dem Vorbereitungskurs zur Prüfung. Die Prüfung ist wie oben schon beschrieben kein Problem, wenn du Interesse hast, kannst dich mal melden. :wink: :wink:
 
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Das Problem bei unserer Kleinstaaterei ist nur, ob er die Prüfung dann auch in seinem Bundesland anerkannt bekommt?!
 

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