Großes Problem mit JEP Voraussetzungen

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In Niedersachsen kannst du auch einen Hund auf Prüfungen führen ohne einen Jagdschein zu besitzen. Nur schiessen muss ein anderer. (In diesem Frühjahr auf einer VJP erlebt)

Habe auch 2 Prüfungen ohne Jagdschein geführt, da ich erst 14 (VJP) bzw. 15 (BP) war. Das ist allerdings schon ein paar Jährchen her... :wink:


LG, K.
 
A

anonym

Guest
Ich habe auch mit 15 mal einen DK auf HZP geführt, da habe ich sogar selbst geschossen! Originalton des Prüfungsleiters: als Försterssohn kannst Du mit dem Schiessgewehr umgehen, zu Hause machst Du es ja eh und wer einen Hund so führt, der darf das dann auch! Ist aber fast 40 Jahre her, das waren noch andere Zeiten! :wink:
 
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Anmerkung bitte überprüfe anhand einer aktuellen Ausgabe der LJGDVO das nachfolgende.

In der LJGDVO von RLP steht in § 44

And er Prüfung dürfen nur Hunde teilnehmen deren Eigentümer oder Führer Jagdscheininhaber sind.

Da steht "oder", nicht "und". Die impliziert, daß ein Hund an der Prüfung teilnehmen kann wenn sein Eigentümer im Besitz eines Jagdscheins ist.

Die Vorschrift enthält keine weitere Bestimmung dahingehend, daß nur JS-Inhaber führen dürfen. Allerdings muß der Führer einen Schuß abgeben.

Übertrage das Eigentum an dem Hund einem JS-Inhaber, lass ihn den Hund anmelden und Dich als Führer bestimmen, weil Du den Hund ausgebildet hast. Mal sehen was die Behörde dazu sagt.

WH
Amadeus
 
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Klosterförster schrieb:
Ich habe auch mit 15 mal einen DK auf HZP geführt, da habe ich sogar selbst geschossen! Originalton des Prüfungsleiters: als Försterssohn kannst Du mit dem Schiessgewehr umgehen, zu Hause machst Du es ja eh und wer einen Hund so führt, der darf das dann auch! Ist aber fast 40 Jahre her, das waren noch andere Zeiten! :wink:

Damals hat man ja auch noch seinen jagschein bekommen, wenn man auf der Prüfung ne Ente im Flug erkennen konnte... :roll:
 
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Klosterförster schrieb:
Ich habe auch mit 15 mal einen DK auf HZP geführt, da habe ich sogar selbst geschossen! Originalton des Prüfungsleiters: als Försterssohn kannst Du mit dem Schiessgewehr umgehen, zu Hause machst Du es ja eh und wer einen Hund so führt, der darf das dann auch! Ist aber fast 40 Jahre her, das waren noch andere Zeiten! :wink:

und du glaubst wirklich,daß das schon verjährt ist? :lol:
 
A

anonym

Guest
sodia765 schrieb:
Klosterförster schrieb:
Ich habe auch mit 15 mal einen DK auf HZP geführt, da habe ich sogar selbst geschossen! Originalton des Prüfungsleiters: als Försterssohn kannst Du mit dem Schiessgewehr umgehen, zu Hause machst Du es ja eh und wer einen Hund so führt, der darf das dann auch! Ist aber fast 40 Jahre her, das waren noch andere Zeiten! :wink:

und du glaubst wirklich,daß das schon verjährt ist? :lol:

Ja! :wink:
 
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Wo ist Dein Problem?
Die Brauchbarkeit brauchst Du nur um den Hund über die Jagdhaftpflicht mit zu versichern, damit Du nicht extra eine Hundehaftplicht abschließen "mußt". Bei der Gothaer brauchst Du die BP aber auch schon nicht mehr.

ABER da Du ja noch keinen Jagdschein hast, hast Du auch noch keine Jagdhaftpflicht - wozu also die Aufregung.

Bilde Deinen Hund aus, habe Spaß mit ihm, mach in Ruhe den Jagdschein und laß ihn soviel Enten aus dem Tümpel holen wie Du magst - solange der Beständer nichts dagegen hat, hat es das Gesetz auch nicht! Von einer anstehenden Änderung habe ich im Übrigen noch nichts gehört. Ich glaube nicht, daß die in RPF so sau dämlich sind, so einen Unfug zu verzapfen. :wink:

Zur Prüfung selbst:
hast Du direkt mit der UJB gesprochen und denen angeboten einen Nachweis darüber zu bringen, daß Du in jagdlicher Ausbildung bist und Dich 2008 zur Prüfung anmeldest?
Hast Du dort mal freundlich gefragt, welche Lösung die sich vorstellen könnten?
Sie machen zwar ihren Job, aber Böses wollen die auch keinem.

Ich wünsche schonmal viel Freude bei der jagdlichen Ausbildung, bei Deiner und bei der des Hundes, und viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen. :wink:
 

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