Wo ist Dein Problem?
Die Brauchbarkeit brauchst Du nur um den Hund über die Jagdhaftpflicht mit zu versichern, damit Du nicht extra eine Hundehaftplicht abschließen "mußt". Bei der Gothaer brauchst Du die BP aber auch schon nicht mehr.
ABER da Du ja noch keinen Jagdschein hast, hast Du auch noch keine Jagdhaftpflicht - wozu also die Aufregung.
Bilde Deinen Hund aus, habe Spaß mit ihm, mach in Ruhe den Jagdschein und laß ihn soviel Enten aus dem Tümpel holen wie Du magst - solange der Beständer nichts dagegen hat, hat es das Gesetz auch nicht! Von einer anstehenden Änderung habe ich im Übrigen noch nichts gehört. Ich glaube nicht, daß die in RPF so sau dämlich sind, so einen Unfug zu verzapfen. :wink:
Zur Prüfung selbst:
hast Du direkt mit der UJB gesprochen und denen angeboten einen Nachweis darüber zu bringen, daß Du in jagdlicher Ausbildung bist und Dich 2008 zur Prüfung anmeldest?
Hast Du dort mal freundlich gefragt, welche Lösung die sich vorstellen könnten?
Sie machen zwar ihren Job, aber Böses wollen die auch keinem.
Ich wünsche schonmal viel Freude bei der jagdlichen Ausbildung, bei Deiner und bei der des Hundes, und viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen. :wink: