GEZ, Jagdhütte, Zweiwohnsitz , Rückwirkende Rechnung

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Hallo,

wir haben 2019 eine Jagdhütte gebaut. Diese ist auch immer noch nicht fertig, aber grob nutzbar. Von wegen Corona dann dafür den Zweitwohnsitz beantragt , Stichpunkt Fahrverbote. Auch sollte das sowieso gemacht werden. Bei der Jagdhütte sind wir quasi nur 2-3x im Monat, mal jagen, mal Urlaub am Wochenende. Vor 2 Monaten ist dann wohl ein Schreiben(so ne Karte) von den Freunden der GEZ reingeflattert. Das Zweite Schreiben, das erste ist wohl unter gegangen mit der Werbung obwohl "keine Werbung" am Kasten steht.
Ich habe mich daraufhin via Kontaktformular gemeldet, die Nummer vom Zettel, meine vom Hauptsitz hatte ich gerade nicht zur Hand . Dort habe ich versucht das zu klären, aber die vorgefertigten Felder erlauben leider nicht alles. Natürlich finde ich den Screenshot davon nicht wieder ....
Dann jetzt Rechnung, 2 Jahre rückwirkend (wieder andere Nummer). Angerufen und Vorgangsnummer angegeben... Wollte den Sachverhalt klären (Kollege hat mitgehört) aber die gute Dame am Telefon hat nur gebölkt: "Das müssen Sie bezahlen", und stumpf aufgelegt.
Den Zeitpunkt von der Zweitwohnungsanmeldung haben die Öffentlichen von der Gemeinde bekommen. Dort ist aber auch direkt vermerkt "Zweitwohnsitz" und es ist ja klar Verfassungswidrig dafür Gebühren zu nehmen. Ich habe im Baustress auch als letztes an die Öffentlichen gedacht, war ja eh klar das wir freigestellt sind.
Haben dann erstmal Wiederspruch eingeräumt, den Sachverhalt noch mal geschrieben. Wiederspruch ist stattgegeben, also ab JETZT befreit. Aber die 2 Jahre wollen die auf jeden Fall bezahlt haben, obwohl ja Zweitwohnsitz gemeldet war und die sich die Meldedaten ja besorgt haben. Damit haben die ja m.b.M.n. ja falsch gehandelt.
Mir ist auch klar das viele Behörden schnell mal einen Standardbrief auf einen Wiederspruch schicken. So wirklich genau befassen werden die sich damit erst in nächster Instanz.

Bevor ich denen Geld gebe , bezahle ich lieber einen Anwalt. Hat jemand Erfahrung in ähnlicher Situation ?
Ich will auch nichts auflaufen lassen (Inkasso) etc. Aber die Rechnung ist m.b.M.n. ja völlig falsch.

Solche Dinge dieser Öffentlichen sind extrem Bluthochdruck gefährlich.
 
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26 Mai 2004
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Wenn man da normal mit Schreiben (eMail) könnte wäre schon viel geholfen. Wenn dann noch die Mitarbeiter da normal wären und nicht quasi ihre Macht ausnutzen. Ignoranz. Die können sich das ja erlauben. Letztendlich zahle ich ja auf der Hauptwohnsitzseite deren Gehälter egal was die richtig oder falsch machen. Die Formulare sind so das halt alle Fälle nicht abgedeckt sind. Kein Spielraum das zu korrigieren oder richtig zu stellen.
 
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30 Jan 2016
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Der Hinweis von Cast ist korrekt. Ich hatte den Fall auch mit meiner Zweitwohnung.

Logische Argumente, wie das ich immer nur an einem Standort sein kann, wurde nicht akzeptiert. Ich habe mich dann auf einen Betrag geeinigt und der ganzen Behörde Fußpilz gewünscht.
 
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20 Jan 2007
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Moin,
Ähnliches Problem bei mir.
Da ich erst seit einem Jahr in unserer Hütte mit Zweitwohnsitz gemeldet war fiehl der Betrag geringer aus aber machen kannste nix.
Unbedingt schnellstmöglich auf Befreiung beantragen.Befreiung greift erst ab Antragseingang.
Gruß
Jochen
 
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Ja, Befreiung ist ab JETZT durch. Es geht nur um den Rückwärtigen Zeitraum..
@cast, siehe mein Eingangspost. Seinerzeit NICHT gestellt. Die haben die Daten von der Gemeinde und da steht für mich ja drin "Zweitwohnsitz", warum sollten nur Adressen und Daten automatisch übernommen werden und das nicht. Ein Schelm wer böses denkt.
 

GMV

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Die haben die Daten von der Gemeinde und da steht für mich ja drin "Zweitwohnsitz", warum sollten nur Adressen und Daten automatisch übernommen werden und das nicht.

Es ist so, wie oben bereits geschrieben: Befreiung erst ab Antragstellung.
Ist das logisch, nachvollziehbar oder gerecht? Nein. Ändert leider nichts daran.

Aber sieh es positiv: Ein ganzer Volkswirtschaftszweig verdient sein Geld damit, dem Staat und seinen Institutionen Informationen, die dieser schon hat, aufbereitet zur Verfügung zu stellen. Erst neulich musste ich einer gesetzlichen Versicherung zum vierten mal (mit Nachweis) mitteilen, dass unserem Mandanten sein amputiertes Bein immer noch nicht nachgewachsen ist...
 
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Hatte mit meiner Wohnung im Revier das gleiche Spiel. Musste, obwohl Zweitwohnung, zahlen, da ich keinen Antrag auf Befreiung gestellt hatte. Haben auch genau ausgerechnet von der Anmeldung der Zweitwohnung bis zum genehmigten Antrag auf Befreiung.
 
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20 Sep 2012
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Wenn die Jagdhütte als Zweitwohnsitz gemeldet ist, dann hat sie sicherlich eine Anschrift bzw. Adresse mit Hausnummer usw. Das bedeutet, es besteht ein Dauerwohnrecht.
In diesem Fall würde ich einen wirklichen Fachmann zu Rate ziehen.
Beispiel 1:
Wir besitzen ein Ferienhaus, war früher ein abgelegenes Wohnhaus im Vorerzgebirge.
Allein durch die schwierige Zuwegung ist das Dauerwohnrecht erloschen und wird nicht wieder erteilt. Keine Zufahrt durch Rettung, Feuerwehr, Entsorgung usw. möglich.
Dafür zahlen wir keine GEZ. Das haus hat nicht einmal mehr eine Hausnummer.
Beispiel 2:
Ich betreibe eine Waschanlage.
An dieser Anlage befindet sich neben den Waschplätzen lediglich ein Technikraum.
In diesem Raum befinden sich neben Technik und Wasseraufbereitung nur Schaltschränke, Pumpen usw. Kein Büroraum o.ä. Da drin ist es laut, es riecht nach Brauchwasser und es gibt weder Radio noch anderes Gerät für Medienkonsum.
Trotzdem muss ich die Gebühr anteilig und maulend zahlen. Das Objekt hat eine Hausnummer.
Versuche dagegen anzugehen, endeten mit dem Einsatz des überaus freundlichen Gerichtsvollziehers.
 

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