Bei uns in Hessen alles tuti, wenn das Gesundheitsamt das OK gibt
So zumindest, wenn ich den Artikel vom LJV Hessen richtig lese
Die Bedingungen gelten aber nur für Drückjagden auf Schalenwild.
LJV Hessen: Jagen unter Coronabedingungen
Zitate aus dem PDF vom HMUKLV /30.10.2020), was zum Download angeboten wird:
"....Gesellschaftsjagden bedürfen insoweit ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Für Gesellschaftsjagden gilt insoweit keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung). Die übrigen Vorschriften zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten und sind zu beachten ..."
...Es wird empfohlen, feste Anstellergruppen von maximal 10 Personen zu bilden, in denen sich die Jagdteilnehmenden unter Wahrung des Mindestabstandes während des gesamten Jagdtages aufhalten....
Also, genau so, wie es noch bis diese Woche bei uns in der Nachbarschaft praktiziert wurde
Naja, den Gesundheitsämtern ist ja auch total langweilig... Die warten nur darauf, das ein Jäger fragt, ob es OK ist, die Drückjagd zu machen...
Die kommen schon bei der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten nicht nach.
Da nutzen auch die ca. 40 BW - Angehörige, die als Verstärkung abgestellt wurden, nichts, wenn, Stand 24.10., schon über 400 infizierte registriert sind..
Erlebe ich grade in der Verwandschaft. Und die wussten, wen sie jetzt alles informieren mussten.
Frage: wie will ich einem Wanderer / Jogger / whatever erklären, das wir uns mit 10 fremden
Personen treffen dürfen, wenn dieser nicht mal sein Skat-Runde spielen darf
Wenn ich eine Gesellschaftsjagd planen würde, würde ich diese spätestens jetzt absagen. Und ja, als Nicht-Pächter kann ich gut reden. Für mich ist erst mal, bis zum aufheben der Maßnahmen, tabu, auf Gesellschaftsjagden zu gehen. Aber das muss jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen.
Horrido
RedNose