Geocache-Diebe müssen Schadenersatz leisten

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Hätte da noch den Geocache "3 Liter altes Getriebeöl"... ich werde noch in mühseliger Handarbeit ein erlesenes Schleifchen aus teuren Materialien dranmachen - bitte um zahlreiche Rückmeldungen: wo darf ich den Cache verstecken?
;-)
 
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Pfannenjäger schrieb:
ferrismachtblau schrieb:
Wenn eine Waschmaschine im Wald entsorgt wurde, ist das ein Verstoß gegen Abfallrecht durch den Entsorger.
Wenn ein Zettel mit einer Bitte und einer Adresse dranhängt, wurde eine Sache nicht entsorgt und auch nicht vom Besitzer aufgegeben, da dieser dem Anschein nach ermittelt werden kann (was sich aufgrund der falschen Adresse etwas schwierig gestalten dürfte). Egal ob "wertvolle" Holz(schatz)kiste oder Waschmaschine. Wer sagt mir als Finder denn, daß die Kiste nicht entsorgt wurde? Der Bittzettel? Also muß ich laut diesem Urteil beide Sachen sichern/verwahren. :roll:

Ok, wenn schon spitzfindig, dann g'scheid: Gehen wir davon aus, dass die Waschmaschine sich legal und ordnungsgemäß im Wald befindet - könnte ja sein, dass da jemand ein Indianerlager veranstalten möchte - und es ist ein Beizettel mit Adresse etc. dran, kannst du nicht Finder einer herrenlosen Sache sein. Wenn du die Waschmaschine jetzt mitnehmen würdest, wäre es Diebstahl ;)

Finder kannst du nur werden, wenn eine Sache verloren ist, will heißen, wenn der Eigentümer nicht (mehr) weiß, wo die Sache ist ... und da schließt sich nämlich dann auch der Kreis zum tatsächlich verloren gegangenen Cache.

:cheers:
 
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ferrismachtblau schrieb:
... wäre es Diebstahl ;)
:biggrin: Das wollte ich ja nur hören. :arrow: Im Moment des Auffindens einer Sache mit einem "Beipackzettel" (ob gefälscht oder nicht) , weißt Du gar nicht, ob Du Finder oder Dieb sein wirst, wenn Du sie (pflichtgemäß zur Sicherung gegen Diebstahl) in Verwahrung nimmst und das ist völlig "gagga". Aber wenn ich nun doch kein Finder bin, habe ich auch keine Finderpflichten - wofür wurde der Jäger nochmal verurteilt? :trophy:
 
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Pfannenjäger schrieb:
ferrismachtblau schrieb:
... wäre es Diebstahl ;)
:biggrin: Das wollte ich ja nur hören. :arrow: Im Moment des Auffindens einer Sache mit einem "Beipackzettel" (ob gefälscht oder nicht) , weißt Du gar nicht, ob Du Finder oder Dieb sein wirst, wenn Du sie (pflichtgemäß zur Sicherung gegen Diebstahl) in Verwahrung nimmst und das ist völlig "gagga". :trophy:

Sehe ich beim Geocache etwas anders, denn mittlerweile hat sich auch bei uns Jägern herumgesprochen, dass die Teile nicht auf Wegen oder offen herumliegen ;)

Von der Sache her hast du mit deiner Aussage natürlich generell Recht.
 
A

anonym

Guest
Brauche einen lustigen Trööt. Übler Donnerstag und keine Jagd am Weekend! Kann mir ja nicht nur Jagdabenteuer von Melissa B. anschauen, oder "die Assistenz" durcheinander bringen.
 
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Re: AW: Geocache-Diebe müssen Schadenersatz leisten

Sense0815 schrieb:
Wer einen Cash findet, ab ins Fundbüro damit und alles ist gut.

Wer wirklich "Cash" findet... ja, der ehrliche Finder bringt Bares ins Fundbüro.

Zum Thema "Cache" (also irgendwelche schrägen Schatzkästlein im Gelände) wäre auch meines Erachtens das bessere Verhalten Schweigen gewesen. "Cache - welcher Cache - was ist das überhaupt"....

Sozusagen eine common-sense-Abwehrmaßnahme bezogen auf solche juristischen Elaborate...
 
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Ich werde das seichte Gefühl nicht los, daß dieses Urteil die Thematik in eine völlig andere Richtung treiben wird, als es eigentlich gedacht war ... und die Geocache-Szene dabei am Ende wie'n Schweinchen ins Uhrwerk guckt. Die Geister, die damit gerufen wurden ... :twisted:
 
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Re: AW: Geocache-Diebe müssen Schadenersatz leisten

Sense0815 schrieb:
Cashes im Revier suchen und ab zum Fundbüro.......
Warum so umständlich und sich Arbeit machen?Caches wegkriegen geht so:

Dose finden, darin/daran befindliche Nummer und/oder Besitzermailadresse aufschreiben und ne Mail an Geocaching.com (oder wahlweise an den Cacher Eures Vertrauens :) ) schicken. Dann schaltet sich ein Reviewer ein und wird den Eigentümer des Caches auffordern, die Dose einzusammeln*. Da brauchts weder Sprengfallen noch Zerstörung des Gegenstandes. Es bleibt natürlich die Frage, WARUM man den Cache weghaben sollte, wenn er denn nicht stört. Ich betone: WENN.

Tut mir leid, von dem Urteil bzw. der Begründung halte ich ja auch nichts und das Ganze ist in der Cacherszene auch relativ umstritten - es wurde sogar schon angeregt, für den Jäger zu sammeln. Trotzdem hat das eher mit der deutschen Rechtsprechung zu tun als mit "Cacher vs. Jäger". Was bleibt, ist die Bestätigung, daß man nicht was kaputtmacht, was einem nicht gehört, sondern bei Problemen den vorgesehenen Weg geht. Ist ja jetzt nicht besonders sensationell.

Nach den Hintergrundinfos ist es wohl so, daß der Geocache mit dem Förster und dem Grundbesitzer abgesprochen war. Was auch durch die Tatsache unterstrichen wird, daß der Nachfolger schon wieder liegt - auch wieder mit Erlaubnis. Das ganze war wohl eher dem "Miteinander nicht Können und das bis zum bitteren Ende" geschuldet - und da gehören eventuell sogar zwei dazu - wer mehr, ist schlecht auszumachen.

Gruß Brombaer
Geocacher

*mit der Waschmaschine bin ich mir jetzt unsicher, ob das über Geocachig.com funktioniert :)
 
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Wer um alles in der Welt versteckt etwas im wert von 1000€ im Wald damit andere es finden sollen.
 
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Re: AW: Geocache-Diebe müssen Schadenersatz leisten

Sense0815 schrieb:
Es geht doch garnicht darum, dass es ein cash war sonder darum, dass der Jäger seiner Pflicht als Finder nicht nachgekommen ist und dieser Gegenstand aufgrund dieses Verhaltens beschädigt bzw. zerstört wurde. Wer einen Cash findet, ab ins Fundbüro damit und alles ist gut.

Waidmannsheil
Lucas

d.h. jeder der einen cache findet und diesen NICHT zur polizei bringt macht sich strafbar :39: :39: :39:
 
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Mein Vorschlag wäre:
Alle bei den Reviergängen und bei der Pirsch gefundenen Cashs sammeln und zu Weihnachten zum Fundbüro senden!

Wo kämen wir da hin, jeden einzelnen Cash zum Fundbüro zu fahren, bei den derzeitigen Spritkosten!

Allerdings besteht da die Gefahr, dass das Fundbüro Bombenalarm auslöst, bei dem Schrott welcher da als Cash im Wald versteckt wird! :(
 
A

anonym

Guest
In logischer Konsequenz ist also immer der letzte der sich im Logbuch eingetragen hat der Dumme.

Cache gefunden, nicht abgegeben sondern wieder abgelegt und dadurch erst ermöglicht, dass der Nächste den Cache klaut.

Der das Urteil sprechende Richter steht in der Tradition des Alois Eschenberger und müsste eigentlich, wegen erwiesener Dummheit, umgehend aus dem höheren Staatsdienst entfernt werden.

"Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.

Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.

Eine Lokomotive war ihm weiter nichts als eine bewegliche Sache, welche nach bayrischem Landrechte auch ohne notarielle Beurkundung veräußert werden konnte, und für die Elektricität interessierte er sich zum erstenmale, als er dieser modernen Erfindung in den Blättern für Rechtsanwendung begegnete und sah, daß die Ableitung des elektrischen Stromes den Thatbestand des Diebstahlsparagraphen erfüllen könne..."


Ludwig Thoma: Der Vertrag
 
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FuchsjaegerJoe schrieb:
...Allerdings besteht da die Gefahr, dass das Fundbüro Bombenalarm auslöst, bei dem Schrott welcher da als Cash im Wald versteckt wird! :(
Also die Caches, die ich draussen gefunden oder gelegt habe, sind entweder kleine Filmdosen oder Petlinge oder größere Tupperdosen, auf denen Aufkleber und Beschriftung und Inhalt klarstellen, daß es sich um Geocaching handelt - im Idealfall mit einer Adresse oder Kontaktmail im Logbuch.

Solange das nicht unter der Brücke* oder am Flughafen im Blumenkübel rumliegt, wird selbst der terrorwerbungsmäßig sensibilisierte Bürger da keine Bombe drin sehen.

Gruß Brombaer

*war gerade das Thema - Bombenalarm wegen einem Cache unter der Brücke IN EINEM PLASTIKRABE :) Wahrscheinlich "Luftwaffe".
 

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