Fex hat das Urteil sich aus den "Jagdrechtlichen Entscheidungen", einer Sammlung von Urteilen aus der jagdrechtlichen Spähre, denn just in der Ergänzungslieferung, die mir gestern auf den Schreibtisch fiel, steht dieses lustige Urteil drin.
Nichts wird darüber geschrieben, ob der Grundstückseigentümer damit einverstanden war oder nicht, deshalb lohnt es sich nicht darüber zu spekulieren.
Es ging im Urteil ausschließlich darum, wie mit einer Fundsache umzugehen ist. Sobald ein Finder eine Sache in Besitz genommen hat, hat er Sorgfaltspflichten gegenüber dem Eigentümer der Sache. Das findet doch jeder sicher in Ordnung, der einen Geldbeutel verloren hat!
Eine selbst gebaute "Schatztruhe" ist sicher ein spezieller Fall, aber eben doch nicht so sehr unterschieden von einem "Geldbeutel" als dass man die Vorschriften über Fundsachen nicht anwenden kann.
Welche Verhaltensweise lässt sich für Geocachefinder daraus ableiten?
1. zum finden und in Besitz nehmen gehört, dass ich den Gegenstand angefasst und in meinen Einwirkungsbereich gebracht habe. Sehe ich nur am Wegesrand oder mitten im Bestand eine Schatztruhe liegen und kümmere mich nicht weiter darum, bin ich kein Finder im Sinne des Gesetzes und habe mit der weiteren Geschichte nichts mehr zu tun.
2. nehme ich ein Cache in Besitz, habe ich die Sorgfaltspflichten - bei den üblichen Caches dürfte sich das finanzielle Risiko auf wenige EUROs beschränken. Entsorge ich das Cache unbemerkt, schrumpft das Risiko auf 0.