Geladenes Magazin im Waffenschrank ?

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Ich frage mich, wie oft so eine Durchnittspatrone das mit macht...

Sehr lang!


Nacvh einuger Zeit sieht sie dann nicht mehr so gut aus.
Das tut der Funktion aber keinen Abbruch.

Wenn Dich stört Päng und Problem gleöst.
 
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@Mike B: Es mag ja sein das unsere Magazine durch die ständigen Klimawechsel (raus aus dem klimatisierte Schiff ind die heiße Djibuti-Luft,nach 4-6 Stunden aufheizen wieder rein usw.) Materialermüdungen im Plastik haben und es deswegen nicht mehr rund laufen.


Wie auch immer, meinem S&W ist es eh wurscht. Die Trommel dreht immer :D


Weihei Asselito
 
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asselito schrieb:
Das einzige was am G36 gut ist ist die optische Visierung und der LP, dass war es dann auch. Ansonsten kannste mir das Ding schenken.

Ich will mein G3 wieder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Moin,

was ist denn am G36 so schlimm ?
Ich selber habe meine Dienstzeit mit G3 und Uzi absolviert, wobei ich die Uzi ziemlich gehaßt habe. Für den normalen Dienst war sie nett handlich, im "Verteidigungsfalle" hätte ich immer das G3 bevorzugt.
Ich war zunächst Rückwärtsfahrer im Luchs und mit Uzi bestückt, später dann Funker in der 1. und mit G3 ausgerüstet.
Auf Wache haben wir am Anfang noch die Uzi geführt, später wurde die dann zurecht im Wachdienst aussortiert, die waren einfach lebensgefährlich ... für die Wachsoldaten !
Die Spähparcours waren mit G3 immer gut zu absolvieren, ich hatte nie Probleme die Pappkameraden zu fällen.
Fertigladen war aber schon doof, hölle laut und möglicherweise fehlerbehaftet. Handlich war dasTeil auch nicht so wirklich, vor allem beim Auf- und Absitzen.

Gruß
Jens
 
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RaubSaujäger schrieb:
... ist erlaubt da getrennt!!!
Wh. Max

Falsch, erlaubt ist es weil im B-Innenfach die Zusammenlagerung erlaubt ist. Wäre getrennte Lagerung vorgeschrieben müßte die Munition in ein anderes, zugelassenes Behältnis.

WH
Amadeus
 
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Ja das ist mir bekannt aber eine Kurzwaffe muss ja immer in ein mindestens B-gesicherten Schrank und da ist die gemeinsame Aufbewahrung erlaubt, ich dachte jetzt an getrennt weil sich das Magazin außerhalb der Waffe befindet.
Wh. Max
 
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Getrennt heißt räumlich getrennt.
Das Magazin NEBEN der Waffe ist nicht getrennt.
Getrennt wäre z.B. Das Magazin im A-Teil bei Langwaffen zu haben und die KW im B-Fach.
Es darf aber keine LW im KW-Kaliber dort stehen.
Stimmts Amadeus :roll:
 
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RaubSaujäger schrieb:
Ja das ist mir bekannt aber eine Kurzwaffe muss ja immer in ein mindestens B-gesicherten Schrank und da ist die gemeinsame Aufbewahrung erlaubt, ich dachte jetzt an getrennt weil sich das Magazin außerhalb der Waffe befindet.

Wh. Max

Nein, im B-Schrank ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition nicht erlaubt, dazu bedarf es eines Schrankes des Widerstandsgrades Null oder eben ein B-Innenfach eines A-Schrankes.

Ob sich unter den Voraussetzungen der zulässigen gemeinsamen Aufbewahrung die Munition in oder außerhalb der Waffe befindet, darauf gehen weder Gesetz noch Verordnung ein.

WH
Amadeus
 
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Sir Henry schrieb:
Getrennt heißt räumlich getrennt.
Das Magazin NEBEN der Waffe ist nicht getrennt.
Getrennt wäre z.B. Das Magazin im A-Teil bei Langwaffen zu haben und die KW im B-Fach.
Es darf aber keine LW im KW-Kaliber dort stehen.
Stimmts Amadeus :roll:

Teils, teils.

Wenn Du das gefüllte Kurzwaffenmagazin unbedingt im A-Teil unterbringen möchtest, kannst Du das tun, die enthaltene Munition darf dann nur nicht zu den im A-teil aufbewahrten Langwaffen passen. Ob diese - "unpassende" - Kurzwaffenkaliber haben ist egal, also z.B. das Magazin mit 9mm Para darf in den A-Schrank zum UHR in .357 Mag.

Nur warum so kompliziert. Da hat der Verordnungsgeber mal praktisch gedacht und die Zusammenaufbewahrung von Munition und bis zu fünf Kurzwaffen im B-Innenfach des A-Schrankes erlaubt und nun wollt ihr das wieder verkomplizieren?

Der Begriff getrennt wird im Waffenrecht mindestens zweimal verwendet, einmal bei der Aufbewahrung von Munition die ggf. von den zugehörigen Waffen getrennt aufbewahrt werden muß. Dann bedeutet "getrennt" tatsächlich eine räumliche Trennung die durch zwei benutzte, jeweils zulässige Behältnisse gegeben ist.

Weit häufiger wird der Begriff aber im Zusammenhang mit dem Führen von Waffen, genauer mit dem Begriff schussbereit gebraucht. Hier bedeutet "getrennt", das sich keine Munition oder Geschosse im Patronenlager, in der Trommel oder im in die Waffe eingeführten Magzin befinden dürfen. Mit dem "danebenliegenden" Magazin wäre diese Bedingung erfüllt.

WH
Amadeus
 
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@amadeus
in kleinen (engen Schränken - nicht Kanzeln :wink: ) ist das ebenfalls kleine B-Fach schnell übervoll.
Da bietet sich das "outsourcing" der KW-Muni zu den kaliber-ungleichen LW an.
 

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