- Registriert
- 1 Feb 2008
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Hallo,
ich bin neu hier und habe in KW8 meine Jägerprüfung.
Meine Frage ist eher von praktischer Bedeutung fürs spätere Jägerleben.
Ich habe einen A-Schrank mit B Innenfach, in dem ja die Kurzwaffen sowie die dazugerhörige Mun aufbewahrt werden darf. Aber die Waffe darf nicht geladen sein. Wenn ich im B-Fach die KW lege, und um nicht permanent Patronen rein - Patronen raus spielen zu müssen das/die gefüllten Magazin/e neben dran lege, wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Gruß,
ganz_Wilder
ich bin neu hier und habe in KW8 meine Jägerprüfung.
Meine Frage ist eher von praktischer Bedeutung fürs spätere Jägerleben.
Ich habe einen A-Schrank mit B Innenfach, in dem ja die Kurzwaffen sowie die dazugerhörige Mun aufbewahrt werden darf. Aber die Waffe darf nicht geladen sein. Wenn ich im B-Fach die KW lege, und um nicht permanent Patronen rein - Patronen raus spielen zu müssen das/die gefüllten Magazin/e neben dran lege, wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Gruß,
ganz_Wilder