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Auch das kann man im Innenverhälnis mit Außenwirkung regeln ...
Nur Teilweise...
Rechtsverbindlich auch nur wen Geschäftpartner das dann auch Kenntlich gemacht wurde.
In einem anderen Fall ( hate nichts mit Jagd zu tun) mußten schnelle und Kurze Entscheidungswege gefunden werden; also auch schnelle Gesellschaftsgründung.
Bei 10 Gesellschaftern ein heikles Ding... also währen der Planugsphase GbR; Umfimiert in UG ( Haftungsbeschrängt) und diese dann in GmbH & Co KG umgewandelt...
Ging wegen des engen Zeitfensters nicht anders.
Auch war das Zeitfenster durch Änderung der Gesetzgebung; Geschäftsumfeld; die Gesllschaftssummen; Haftungen und Umsätze völlig andere Dimensionen...
Haftungsbegrenzung gegenüber der Bank übrigens nicht möglich...:evil:
TM