FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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anonym

Guest
UHU! schrieb:
Aber wer nicht kämpft hat schon verloren.
Bravo, so sehe ich das auch.
Es wäre nicht die 1.Watsche die unsere feinen Herren Volksverdreher aus Karlsruhe bekommen hätten...

Volle Zustimmung,

Gruss SHG
 
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UHU! schrieb:
Lasst uns kämpfen!
Natürlich kann die Sache einen unerwarteten Ausgang nehmen.

Ob der Ausgang unerwartet ist, hängt ja von der Erwartung ab.

Wünsche jedem viel Glück, der versucht gegen staatliche Eingriffe ins Leben der Bürger vorzugehen, nur ist es wesentlich hilfreicher, wenn sachlich falsche Gesetze schon gar nicht beschlossen werden.
Deshalb muss auf politischer Ebene gearbeitet werden. Verfassungsrechtlich kann der Staat ohne weiteres privaten Waffenbesitz komplett verbieten.

Und dann stehen wir da.
Deswegen: Nicht an Kleinigkeiten abarbeiten, sondern das Ganze sichern.

Aber nochmals: Trotzdem viel Erfolg! Würde mich freuen, wenn ich mich irre.
 
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UHU! schrieb:
Franz85 schrieb:
[quote="Hunsrückwilderer":114r1zom]

Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde halte ich für aussichtslos.

Meine Meinung. Rausgeschmissenes Geld.
Die Formulierung im Gesetz ist wasserdicht.

Ich sehe das anders:
Für unser Recht und gegen die permaneten Beschneidungen des Selbigen muss gekämpft werden!

Denn wenn wir uns nicht wehren, werden unsere Rechte zunehmend weiter beschnitten...

Im Jahr 2009 wurde einerseits 60 Jahre Grundgesetz gefeiert und andererseits das GG ausgehebelt! Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 für gesetzestreue Waffenbesitzer die Artikel 13 und 14 des Grundgesetzes eingeschränkt!


Dagegen muss etwas getan werden!

Lasst uns kämpfen!
Natürlich kann die Sache einen unerwarteten Ausgang nehmen:
Wer kämpft, kann verlieren.
Aber: Wer nicht kämpft hat schon verloren.

U.H.U.[/quote:114r1zom]


nee du lass mal stecken,
darüber schimpfen und wochenlang in allen foren sich auszuweinen ist das eine,

jetzt mal jemanden finanziell zu unterstützen der etwas dagegen tun will, eine ganz andere. :oops:

die 10 oder 20 euro werden dann lieber heute auf dem karneval verbraten, hat man wenigstens morgen was davon. :idea:
 
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gletscherpris schrieb:
Dein Geld kriegst übrigens nicht wieder, egal ob was gemacht wird oder nicht.

Weil das einfach nicht machbar ist. Bei einer Überweisung ist der Name des Überweisenden noch ersichtlich, nicht aber die Kontonummer. Rückzahlung wäre also nur möglich wenn jeder Einzahlende zusätzlich noch seine Bankverbindung bekannt macht. Dann müssten die Einzahlenden verwaltet werden und anschließend eine Rücküberweisung der Spenden erfolgen. Wer meldet sich freiwillig für den Job?

Gemacht wird übrigens auf jeden Fall was, das Gutachten ist beauftragt.

Der Stand der eingegangenen Spenden wird mindestens alle zwei Wochen veröffentlicht.
 
A

anonym

Guest
Winzi, ich habe nicht behauptet dass man das Geld wiederkriegen könnte und es trotzdem nicht gemacht wird.
Ich stelle nur den Fakt fest: Man kriegt es nicht wieder! 8)

Was UHU´s Posting angeht:
Ich sehe das anders:
Für unser Recht und gegen die permanenten Beschneidungen des Selbigen muss gekämpft werden!
Denn wenn wir uns nicht wehren, werden unsere Rechte zunehmend weiter beschnitten...

Im Jahr 2009 wurde einerseits 60 Jahre Grundgesetz gefeiert und andererseits das GG ausgehebelt! Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 für gesetzestreue Waffenbesitzer die Artikel 13 und 14 des Grundgesetzes eingeschränkt!

Dagegen muss etwas getan werden!

Lasst uns kämpfen!
Natürlich kann die Sache einen unerwarteten Ausgang nehmen:
Wer kämpft, kann verlieren.
Aber: Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Dir ist schon bewusst dass man durchaus politisch versuchen kann Einfluß zu nehmen und dass die Überprüfung sich allein auf die juristische Vereinbarkeit des Waffenrechts mit dem Grundgesetz bezieht?
Das ist nicht beides das Gleiche!
Wenn man ein totes Pferd reitet kann man absteigen und versuchen anderweitig weiterzukommen. Der Gang zum Verfassungsgericht ist einen Tierarzt zu holen um zu überprüfen ob das Pferd auch wirklich tot ist. :roll:

Ein unerwarteter Ausgang ist nicht dass man nicht kriegt was man sich wünschen würde.
Die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz hat nichts damit zu tun ob mir ein Gesetz bequem ist oder ich es gut finde - solche Gefühle hege auch ich wahrlich nicht im Zusammenhang mit dem Waffenrecht - sondern eben damit ob man konkret aus rechtlicher Sicht besagte Grundrechte einschränken darf und ob die Bedingungen dafür eingehalten wurden.

In dem bewussten Fall gebe ich den Jungs wenig Chancen - und wünsche Ihnen viel Glück.
 
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So sehe ich das auch. Wollte auch keinesfalls die Initiative schlecht reden. In diesem Sinne auch von mir viel Glück. Ehrlich.

Im übrigen sind alle Grundrechte einschränkbar (bis auf die Menschenwürde). 60 Jahre Grundgesetz hin oder her. Das hat auch nichts mit Verfassungsbruch oder ähnlichem zu tun, sondern ist seit eh und je so gedacht und angelegt. Alles andere wäre ja auch widersinnig.

Wir Waffenbesitzer wollen ernst genommen werden. Dazu sollte man aber auch die Diskussionen ums Waffenrecht sachlich führen. Sachlich bedeutet nicht weich. Aber substantiiert. Lautes Geschrei um "offenen Verfassungsbruch" und Vergleiche der Regierung mit totalitären Regimen machen uns eher lächerlich und lassen uns genau in dem Licht erscheinen, in dem uns viele gerne sehen wollen.
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Wir Waffenbesitzer wollen ernst genommen werden. Dazu sollte man aber auch die Diskussionen ums Waffenrecht sachlich führen. Sachlich bedeutet nicht weich. Aber substantiiert. Lautes Geschrei um "offenen Verfassungsbruch" und Vergleiche der Regierung mit totalitären Regimen machen uns eher lächerlich und lassen uns genau in dem Licht erscheinen, in dem uns viele gerne sehen wollen.
Das Geschrei vom "offenen Verfassungsbruch" seitens der FvLW muss mir jetzt entgangen sein. Oder bezeichnest Du allein das Vorhaben einer Überprüfung als solches?
 
A

anonym

Guest
Zumindest ich hab verstanden was er sagen wollte.
Aber vielleicht hilft ja eine Unterlassungsklage gegen den Hunsrückwilderer. :wink: :lol:
 
A

anonym

Guest
Also das ich für eine stärkere Kontrolle bin wissen ja sicher die meisten (wie auch immer diese Kontrolle ausfällt ist aber mal egal), aber ich hab jetzt schon mehrfach gelesen, das bei einer Versäumnis direkt der Lappen weg ist.... tztztz....

vielleicht hätte der Verband aber für die allgemeine akzeptanz die Sache n bissl anders aufziehen sollen. die sagen ja selbst, 20% aus eigenen Mitteln, der Rest aus spenden und im nächsten Satz heisst es, 20% der Mittel für n Gutachten, der Rest für den Anwalt.
1. Wieso beschaffen die nich erstmal das Gutachten und beweisen damit, dass es sich lohnt hier Geld zu investieren???? Wenn das ne sichere Sache ist, sieht das doch schon ganz anders aus...
2. Es gibt doch wohl genug jagende Anwälte, die so eine Sache unabhängig von einem finanziellen Interesse sehen. Klar muss das keiner auf eigene Kosten machen, aber 8000€.... wo doch ein Gutachten dann schon den Kern der Klage eigentlich auzeigt und es nurnoch ein Verwaltungsakt ist...????
3. Ein Weg, den man vielleicht vorher gehen sollte ist aktiver Protesst in Form von Unterschriften, Vergleichen und aufzeigen in der Öffentlichkeit (Kamera im Schlafzimmer vs. Kontrolle durch Beamte im Haus). Halt einfach das ganze mal mehr in die Öffentlichkeit tragen und so verpacken, dass es auch Nichtjäger berührt.
 
A

anonym

Guest
Das ist nicht "nur ein Verwaltungsakt" und auch keine Beschwerdestelle an die man sich da richtet. :roll:
Da geht es um Prüfung der Rechtmäßigkeit!

Und Anwälte sind nicht der Telefonjoker beim Günther Jauch der alles wieder gradebiegt. :lol:

Darum gehts:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
...
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Die Einschränkung im Falle der Waffenbesitzer bezieht sich auf Absatz 7.
NACHGEWIESEN durch einige Vorfälle im Nachgang an entwendete Waffen nach nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung!
Man musste sich nicht mal die Gefahr abstrakt herkonstruieren!

Mir fällt nur ein Wort ein dazu dass man glaubt man könnte ausgerechnet da den Hebel beim Waffengesetz ansetzen: Naiv. :eek:
 
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winzi schrieb:
Hunsrückwilderer schrieb:
Wir Waffenbesitzer wollen ernst genommen werden. Dazu sollte man aber auch die Diskussionen ums Waffenrecht sachlich führen. Sachlich bedeutet nicht weich. Aber substantiiert. Lautes Geschrei um "offenen Verfassungsbruch" und Vergleiche der Regierung mit totalitären Regimen machen uns eher lächerlich und lassen uns genau in dem Licht erscheinen, in dem uns viele gerne sehen wollen.
Das Geschrei vom "offenen Verfassungsbruch" seitens der FvLW muss mir jetzt entgangen sein. Oder bezeichnest Du allein das Vorhaben einer Überprüfung als solches?

Nein, es geht nicht um die FvLW ansich. Es geht um oft bemühte und oft gehörte Argumentationsmuster, die die Waffenbesitzer tatsächlich mehr lächerlich machen, als zum Nachdenken anzuregen.

Eine gut begründete Verfassungsbeschwerde ist ein absolut probates und zu begrüßendes Mittel. Auch wenn ICH ihr nach meiner unmaßgeblichen (!) Meinung wenig Chancen auf erfolg einräume.
 
A

anonym

Guest
Ich bin dabei!

Wird auch Zeit dass eine verfassungsrechtliche Überprüfung stattfindet.

Dass es die Parteien die uns das eingebrockt haben für verfassungskonform halten, ist wohl logisch. Aber so sind schon manche Gesetze gekippt worden, die sich bei genauerer Betrachtung als verfassungswidrig entpuppt haben.

Und falls sich noch der ein oder andere Verfassungsrichter an das aus der Mode gekommene Grundgesetz erinnern sollte, stehen die Chancen gar nicht schlecht.
 
A

anonym

Guest
...weil die nicht anlassbezogenen Kontrollen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (Unverletzlichkeit der Wohnung) und daürber hinaus unverhältnismäßig sind. Die passen vielleicht in Angie´s Welt, aber nicht in einen demokratischen Rechtsstaat. Darüber könnte man jetzt sicherlich groß und breit diskutieren, was ja auch schon bis zum Abwinken getan wurde. Die Meinung eines Verfassungsrichters ist allerdings dazu viel interessanter als Meine.
 
A

anonym

Guest
Dann schaust mal rein wann die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden darf. 8)

Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern
Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.
Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein. Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird. Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Das Untermaßverbot schreibe ich jetzt nicht noch extra.
Das lies mal selber nach:
Wikipedia - Verhältnismäßigkeitsprinzip (Ich kann den Link irgendwie nicht einstellen, sorry. Bitte selber raussuchen)

Und jetzt verstehst Du vielleicht die Aussichten einer Verfassungsklage in dem Bereich. :wink:
 

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