Für den Österreichischen Wiederlader !!! WICHTIG !!!

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Wie Trapphan geschrieben hat, scheint sich beim Bezug von Schießmitteln eine Entspannung anzubahnen.

Nach den Bräuchen diverser EU-Länder mache ich mir weiterhin Sorgen über den Nachweis des Verbrauchs von Schieß- und Sprengmitteln: In Spanien z.B. erfolgt der Sprengstofftransport auch innerhalb des Betriebes ausschließlich in Polizeibegleitung und die schauen bei jeder Patrone nach, ob du sie in das Bohrloch oder in die Hosentasche steckst. Entsprechend muss der Verbleib jeder einzelnen Sprengstoffpatrone dokumentiert werden.

Wie soll man als Wiederlader nachweisen, dass man das Pulver in Patronen verladen und nicht in den nächsten Bankomatschlitz geleehrt hat?
 
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20 Jul 2008
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WIEDERLADEN WIE FRÜHER!

Der neue Gesetzesentwurf ist da.

Das Innenministerium hat den schweren Einwänden gegen den ersten Entwurf voll Rechnung getragen.
Für Erwerb und Besitz von „Kleinmengen“ bis 10 kg Schießpulver bleibt alles beim Alten. Besitzer von Waffendokumenten und Jagdkarten, sowie die diversen Schützenvereinigungen und deren Mitglieder werden auch größere Mengen ohne gesonderte Erlaubnis erwerben und besitzen können.

Näheres auf http://www.iwoe.at/
 
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Interessant wäre es noch, welcher Hirnederl verantwortlioch für die erste Gesetzesfassung war!
Wir haben momentan von Teilen der Ingenieurkammer Widerstand gegen den neuen Eurocode, den Ö natürlich schon angenommen hat, D vernünftigerweise noch nicht.
 
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Alaskatom schrieb:
Interessant wäre es noch, welcher Hirnederl verantwortlich für die erste Gesetzesfassung war!
.

Wahrscheinlich einer aus der Fraktion, die damals die Pumpgun als verbotene Waffe eingestuft haben und die SLBs frei verkäuflich waren :!:

WTO
 
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Das neue österreichische Sprengmittelgesetz wurde - sinnigerweise - am Barbaratag kundgemacht: BGBl. I Nr.129/2009.

Nach der Info des Innenministeriums http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffen...11_12/files/Schiess_und_Sprengmittelrecht.pdf sind die wichtigsten Änderungswünsche berücksichtigt.
Die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung mit ihren Bestimmungen betreffend Lagerung von Schieß- und Sprengmitteln gilt vorläufig weiter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Nochmal Glück gehabt, oder? Seids bloß wachsam, das ist noch nicht vorbei!
 

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