Führerschein Klasse T als Jäger?

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Moin!

Ich habe noch einen alten Klasse 3 Führerschein, den ich jetzt umschreiben lassen muss.

Habt Ihr Erfahrung mit der Mitbeantragung der Klasse T?

Ich habe:
Führerschein Klasse 3
Einen Jahres-Jagdschein
Einen unentgeltlichen Begehungsschein im Jagdrevier eines Nebenerwerbsbauern.

Geht das?

Danke und Gruß,

frogger
 
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Bei mir wurde T automatisch eingetragen. Allerdings ist mein Führerschein von 1983.
 
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Alle Klassen die du jetzt hast, werden auch im neuen FS übernommen. Das hat nichts mit Jagdschein oder Begehungsschein zu tun.
 
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Das geht (eigentlich) problemlos! Wenn die Führerscheinstelle sich quer stellt einfach auf die Rechtsgrundlage hinweisen und auf die Eintragung bestehen.

Alle Klassen die du jetzt hast, werden auch im neuen FS übernommen. Das hat nichts mit Jagdschein oder Begehungsschein zu tun.

Klasse T ist anders als Klasse L aber nicht im Umfang der alten Klasse 3 enthalten! Daher hat das in diesem speziellen Fall sehr wohl was mit dem Jagdschein zu tun:

Will man bei der Umstellung der Klasse 3 zusätzlich auch die Klasse T erhalten, muss man gem. Anmerkung 1 der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) nachweisen, dass man eine in der Land- oder Forstwirtschaft (LoF) tätige Person ist. Jagd zählt gem. § 6 Abs. 5 Nr. 1 FeV als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck...

Manche Behörden teilen Klasse T bei der Umschreibung von Klasse 3 einfach zu, wenn man´s im Antrag ankreuzt. Andere wollen den Jagdschein (oder halt einen anderen LoF-Nachweis) sehen. Zusammen mit dem Begehungsschein kann da aber quasi nichts schieflaufen.

Wenn man Klasse 2 hat, wird Klasse T hingegen ohne einen solchen Nachweis automatisch eingetragen, weil Klasse T vom Umfang der Klasse 2 umfasst ist...


 
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Ne, nicht alle akzeptieren das. Meine Behörde reichte Jagd- und BGS nicht, die wollten tatsächlich einen Nachweis dass ich soundsoviele Stunden im letzten Jahr gefahren bin. Zettel reicht nicht, Fahrtenbuch o. ä. wollten die sehen …
 
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Gibt bei deiner Zulassungsstelle ein Formular.
Da lässt du dir von einen aktiven Landwirt bestätigen, dass du beim ihm Erntehelfer bist

Ich musste selbst bei mir bestätigen, dass ich zahler an die Landwirtschaftliche BG bin.
 
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Ne, nicht alle akzeptieren das. Meine Behörde reichte Jagd- und BGS nicht, die wollten tatsächlich einen Nachweis dass ich soundsoviele Stunden im letzten Jahr gefahren bin. Zettel reicht nicht, Fahrtenbuch o. ä. wollten die sehen …
Solche Nachweise sieht die FeV aber nicht vor, damit dürfte die Behörde vor Gericht wohl ehr nicht durchkommen. Aber ob´s einem den Ärger wert ist?

Führerscheinstellen sind halt auch nicht anders als Jagd-/Waffenebhörden. Es gibt leider immer solche und solche...
 
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Ne, nicht alle akzeptieren das. Meine Behörde reichte Jagd- und BGS nicht, die wollten tatsächlich einen Nachweis dass ich soundsoviele Stunden im letzten Jahr gefahren bin. Zettel reicht nicht, Fahrtenbuch o. ä. wollten die sehen …
Wie willst du den Fahren wen du keinen gültigen Füherschein hast ?

Die Defination das du gefahren haben muß ist auch nicht zutreffend; du willst zukünftig Fahren. Und damit brauchst du die Fahrerlaubnis...

Ich habe Gerade mit der Führerscheinstelle das durch... auf meinem Betrieb werden über den MR ( Maschienenring) auch Zusatzfahrerlaubnisse für Teleskoplader und hier Speziell das Fahren von Teleskoplader als TRägerfahrzeug für Arbeitsbühnen abgehalten. Der Betrierbseigene Telelader hat ein Einzelprüfung nach Standsicherheit und Abnahme eines Arbeitskorbes zum Arbeiten in Höhen bis 9 Meter ( hat zur Info " nur" 6000 € gekostedt...)...

Nun haben wir aber auch Gemeindemitarbeiter die sich gerne den Arbeitskorb ausleihen ( Baumschnitt; Pflerge und Wartung von STraßenbeleuchtung..)und auch die Feuerwehr; die auf Anrücken eines Leiterwagens bis zu 1,5 Std nach Alamierung warten müsten; weürden den Telelader gerne im Notfall Einsetzen.. er ist eben Da ! Also für Mitarbeiter der Gemeinde und Feuerwehr als Teilnehmer der Fahrerschullung... bis es um Voraussetzung zum Fahren eines Teleladers ging : Volljährig ( ich kann also keinen MInderjährigen AZUBI an der Maschoiene ausbilden...); Fahrerlaubnis " T"... PKW-Führerschein reicht nicht. Bei Umschreibung der alten Führerscheine; die die alte Klasse 4 / Schlepper) mit Enthielten; wurde nun da die LuF-Tätigkeit fehlte; der Klasse T Verweigert. Die Mitarbeiter der Gemeinde und der Feuerwehr hätten also den Telelader-Schein nicht machen können weil die Führerscheinstelle die Umschreibung vereweigerte...
 
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Wenn man Klasse 2 hat, wird Klasse T hingegen ohne einen solchen Nachweis automatisch eingetragen, weil Klasse T vom Umfang der Klasse 2 umfasst ist...

Ne, nicht alle akzeptieren das. Meine Behörde reichte Jagd- und BGS nicht, die wollten tatsächlich einen Nachweis dass ich soundsoviele Stunden im letzten Jahr gefahren bin. Zettel reicht nicht, Fahrtenbuch o. ä. wollten die sehen …
Ich musste letztes Jahr auch den Zwangsumtausch von roter Pappe auf Plastik vollziehen.
Hab bei der Gelegenheit meinen alten Klasse 2 mit eintragen lassen.
Habe seit ca. 28 Jahren kein Klasse 2 Fz. mehr geführt aber wer weis wozu es noch mal gut ist.
Ärztl./ Augenärztliche Untersuchungsbescheinigung beigefügt und anstandslos umgeschrieben.
Die nächsten 5 Jahre dürfte ich also wieder - ohne irgendeinen Nachweis
 
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Wie willst du den Fahren wen du keinen gültigen Füherschein hast ?
Das verstehe ich nicht. Du kannst Dir beim Umschreiben L und T eintragen lassen, wenn Du den alten Führerschein hast und nachweislich bereits Trecker in Land- oder Forstwirtschaft gefahren bist (Führerschein vor 1999). Siehe zB beim ADAC auf der Homepage. Da steht nichts von x Stunden Minimum.

Also prinzipiell reicht es aus, einmal Jahr mit der geliehenen L-Maschine (ehem. in Klasse 3 enthalten) geholfen zu haben, um auch T zu beantragen.

Hier ist nur die Verwaltungspraxis anscheinend eine andere.
 
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Hatte das gleiche Problem.
Die Führerscheinstelle wollte einen Nachweis das ich bei der Landwirtschaftlichen BG versichert bin. Als Pächter kein Problem. Dann war der Entag probremlos.
 

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