Führende Bache erlegt? Sorge um 15 Frischlinge.

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Irgendwie sind da alle Beteiligten ein bisschen verwirrt.:lol:

Landesjagdgesetz Sa-Anh.: §19 Jagdzeiten 4. Schwarzwild ganzjährig, §22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz(Schutz führender Bachen) bleibt unberührt.

Edit:
Irrtum meinerseits. Außerhalb der Hauptaufzuchtzeit ist der fahrlässige Abschuß von Bachen in Sa./Anh. tatsächlich keine Straftat. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich eine führende Bache erlegt.

Weil gefragt wurde, Gewicht der Frilis war mit 5-10 kg angegeben.

Wenn dem Zeugen 3 Traktoristen erzählt haben, es wäre 1 Sau gestreckt worden, dann macht das 3x1=3 Sauen. Klingt doch logisch. Oder? :p:lol:


Gruß Rumpel
 
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anonym

Guest
Wenn zum Zeitpunkt des Abschusses keine Frillis dabei waren, so war es kein Abschuss (vorsätzlich) einer führenden Bache.


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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Jetzt mal unabhängig von der vorliegenden Situation...
Mag ja sein, dass ich auf der Wurstsuppe hergeschwommen bin, aber:meines Wissens nach erfüllt die Erlegung einer führenden Bache einen Straftatbestand
wo steht denn, dass man eine Führende erlegen muss ?
 
Registriert
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In Tilleda/Hackpüffel wird eindeutig zuviel vermutet. Genausogut kann das gebährfreudige Elterntier vermutlich von einem der drei Traktoristen überfahren worden sein. :lol:
 

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