Mir war im Vorfeld klar, dass das passieren kann. Hatte aber gehofft, die legen das nicht so negativ aus. Heute morgen in der Post: Das Amt hat vor, meinen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung kostenpflichtig abzulehnen, da ich vor gut zwei Jahren mir mit einem Verkehrsdelikt 60 Tagessätze eingefangen habe. Jetzt kann ich zur Anhörung gemäß §28 HVwVfG.
Die zwei auf Waffen- und Jagdrecht spezialisierten Anwälte, die ich konsultiert habe, sehen da deutlich unter 50% Chance, wenn man mit denen redet und raten von einem Verfahren ab. Und dass, obwohl das mein erstes und einziges Mal polizeilich in Erscheinung treten war. Also glaube nicht, dass sich da was machen lässt. Ziemliche SCH****E, jetzt ist der Jahreskurs bald zu Ende. Den mache ich aber auf jeden Fall noch fertig, dann muss ich bis ich darf nur noch 2,78 Jahre oder 144 Wochen oder 1011 Tage warten, bis ich mich wohl in einem Schnellkurs in einer Jagdschule einschreiben kann, um das Ding schnell durchzuziehen. Mehr als Galgenhumor bleibt mir also grade nicht. :no::help:
Hoffe euer Jahr startete weniger mies.
Waidmannsheil,
Honigkuchenpferd