Frust und Ärgerthread 2018

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Oh wie schade wenn man das alles hat und dann auch noch schrauben kann. Da muss man ja alles selber machen;-)

Ich drücke die Daumen das die KFZ Versicherung zahlt und dass der Schaden am Dach nicht allzu teuer wird.

A.
 
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So, etwa 6 Mon. nach Bestellung hat man bei Frank & Monika festgestellt das der Raging Jundge (.454/.410 3"/.45LC) nicht mehr im Program ist :evil: und der Laden ist Generalimporteur:no:.
Jetzt muß ich nach einer ähnlichen Waffe suchen:sad:
 
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So, etwa 6 Mon. nach Bestellung hat man bei Frank & Monika festgestellt das der Raging Jundge (.454/.410 3"/.45LC) nicht mehr im Program ist :evil: und der Laden ist Generalimporteur:no:.
Jetzt muß ich nach einer ähnlichen Waffe suchen:sad:

Wenn du wirklich bock auf das Ding hast, geh mit deiner Bestellbestätigung zum Anwalt
 
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21 Jun 2014
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Ein profaner Hexenschuss - seit letzten Freitag. Hat gut gezielt die dumme Alte:evil:
Laufe immer noch wie meine Oma...
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
1300,- € nen :evil:

31633234nm.jpg



31633235ls.jpg


und das nur, weil ich mal müssen musste :evil:

GsD Vollkasko mit Selbstbeteiligung... Von wegen, "....lohnt sich bei der alten Karre nicht mehr...! "

Merke: nicht immer und unbedingt auf den Versicherungsvertreter hören :thumbup:
 
A

anonym

Guest
Soory,
aber mit diesem Kapitalem Schaden kannst nicht na DE kommen, um ne Sau zu Füssilieren :no:
nicht das der Scheinwerfer wild in die Gegend leuchtet
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
jo, servus

Soory,
aber mit diesem Kapitalem Schaden kannst nicht na DE kommen, um ne Sau zu Füssilieren :no:
nicht das der Scheinwerfer wild in die Gegend leuchtet
Jo is denn scho wieda Vollmond :what:

Nein, nein... keine Sorge.

Der Schaden wurde heute behoben.

Der Scheinwerfer war überhaupt nicht involviert.
Der Nebler wurde ersetzt. Hat somit wieder alles sein Ordnung...

Nur nicht unnütz auffallen, mit drei Knarren im Kofferraum :thumbup:
 
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Ein profaner Hexenschuss - seit letzten Freitag. Hat gut gezielt die dumme Alte:evil:
Laufe immer noch wie meine Oma...


Moin,

eine Kollegin von mir rief an und berichtete von Ihrem Hexenschuss.... meine Frage war:" Biste vom Besen gefallen?" OK - war nicht nett, aber ein Lacher auf beiden Seiten :cool:.

Dir wünsche ich gute Genesung (ich weiß, wie schlimm das schmerzt) :thumbup:

munter bleiben!!

hobo
 
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Da ich heute morgen am Schreibtisch zu tun hatte, bin ich gleich mal die 10 Min. zum Landkreis gelaufen, um meinen Jagdschein verlängern zu lassen, da am 01.04. wieder mal 3 Jahre um sind.
Hat nicht dieser DrecXslandkreis, der uns immerhin auch noch Jagdsteuer abknöpft, die Gebühr mal eben von 70
auf 100 erhöht. Jagdabgabe ist gleich geblieben, aber die Gebühr, welche beim Landkreis bleibt...:evil:

Horrido
 
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20 Apr 2017
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Mir war im Vorfeld klar, dass das passieren kann. Hatte aber gehofft, die legen das nicht so negativ aus. Heute morgen in der Post: Das Amt hat vor, meinen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung kostenpflichtig abzulehnen, da ich vor gut zwei Jahren mir mit einem Verkehrsdelikt 60 Tagessätze eingefangen habe. Jetzt kann ich zur Anhörung gemäß §28 HVwVfG.

Die zwei auf Waffen- und Jagdrecht spezialisierten Anwälte, die ich konsultiert habe, sehen da deutlich unter 50% Chance, wenn man mit denen redet und raten von einem Verfahren ab. Und dass, obwohl das mein erstes und einziges Mal polizeilich in Erscheinung treten war. Also glaube nicht, dass sich da was machen lässt. Ziemliche SCH****E, jetzt ist der Jahreskurs bald zu Ende. Den mache ich aber auf jeden Fall noch fertig, dann muss ich bis ich darf nur noch 2,78 Jahre oder 144 Wochen oder 1011 Tage warten, bis ich mich wohl in einem Schnellkurs in einer Jagdschule einschreiben kann, um das Ding schnell durchzuziehen. Mehr als Galgenhumor bleibt mir also grade nicht. :no::help:

Hoffe euer Jahr startete weniger mies.

Waidmannsheil,
Honigkuchenpferd
 
Zuletzt bearbeitet:
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ich frag jetzt mal blöd:
was muss man tun um sich 60 Tagessätze via Verkehrsdelikt ein zu fangen?
 
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Bist du sicher das du dann in 5 Jahren machen darfst?
Ich dachte wenn man einmal 60 oder mehr Tagessätze hat, dann ist man vorbestraft und das bleibt.
Oder gibts da auch Verjährungsfristen.Warum du den Kurs überhaupt angefangen hast obwohl du ja schon vorbestraft bist weis ich auch nicht.zu viel Geld?Da hätte ich eher vorher im Verfahren mal einen guten Anwalt gesucht damit die Strafe unter 60 TS bleibt.
 

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