Freibrief für Schonzeitvergehen

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Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das so genannte "Opportunitätsprinzip", nach dem eine Ordnungswidrigkeit zwar verfolgt werden kann, aber nicht muss. Es handelt sich dabei um eine Ermessensenscheidung.

Damit unterscheidet sich die Rechtslage bei OWis von der bei Straftaten. Dort gilt das "Legalitätsprinzip", d. h. Straftaten "müssen" verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten "können" verfolgt werden.

Grundsätzlich könnte die zuständige Ordnungsbehörde an ihre Beamten also eine interne Weisung erlassen, bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten von einer Verwarnung oder einem Bußgeld abzusehen.

Die Forstämter selbst sind noch nicht einmal Ordnungs- oder Verfolgungsbehörden, ich halte es daher rechtlich für unproblematisch, bei fahrlässigen Bockabschüssen in der Schonzeit generell auf Anzeigen zu verzichten.

Praktisch und moralisch ist das Vorgehen meines Erachtens aber fragwürdig, weil es die Jagdgäste dazu verführt, (bedingt) vorsätzliche Schonzeitverstößen zu begehen. Es ist zwar nur von "fahrlässigen" Abschüssen die Rede, wer will das aber beurteilen?
 
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Special Agent schrieb:
Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das so genannte "Opportunitätsprinzip", nach dem eine Ordnungswidrigkeit zwar verfolgt werden kann, aber nicht muss. Es handelt sich dabei um eine Ermessensenscheidung.

Damit unterscheidet sich die Rechtslage bei OWis von der bei Straftaten. Dort gilt das "Legalitätsprinzip", d. h. Straftaten "müssen" verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten "können" verfolgt werden.

Grundsätzlich könnte die zuständige Ordnungsbehörde an ihre Beamten also eine interne Weisung erlassen, bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten von einer Verwarnung oder einem Bußgeld abzusehen.

Die Forstämter selbst sind noch nicht einmal Ordnungs- oder Verfolgungsbehörden, ich halte es daher rechtlich für unproblematisch, bei fahrlässigen Bockabschüssen in der Schonzeit generell auf Anzeigen zu verzichten.

Praktisch und moralisch ist das Vorgehen meines Erachtens aber fragwürdig, weil es die Jagdgäste dazu verführt, (bedingt) vorsätzliche Schonzeitverstößen zu begehen. Es ist zwar nur von "fahrlässigen" Abschüssen die Rede, wer will das aber beurteilen?
Das wäre also das Gleiche,wenn die Ordnungsamtsleiterin von Kölln ihre Politessen anweist,am 24.12. keine Bußgeldknöllchen für Falschparker an der Kö (oder wie das heißt)auszuschreiben,da dort noch die letzten Weihnachtseinkäufe stattfinden und die Möglichkeit besteht,daß ihr Alter dort keinen legalen Parkplatz mehr findet ? 8)
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,
@ Ameisenhaufen hat recht, es gibt nicht "die Förster" im Allgemeinen - nur leider eine immer grössere Anzahl derer, die "Wald vor Wild" praktizieren - aber glücklicherweise gibt es auch noch dienstjunge Forstbeamte, die der Jagd und dem Wild so verbunden sind, dass n i c h t gilt:
"Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh!"
Wie gesagt, die neue Lehre greift aber immer weiter um sich, das ist ein grosses Problem.
Und Handlungsweisen wie die dem thread zugrunde liegende reissen eben eher Gräben auf als Brücken zu bauen.
D a s ist der zweite Schaden, der der Jagd entsteht.
Ich wünsche allen etwaigen Dienstanweisungsempfängern entweder Zivilcourage genug, zu remonstrieren (im Beamtendeutsch der fachlich begründete Widerspruch gegen eine Dienstanweisung), oder aber den Finger gerade zu halten und natürlich

Waidmannsheil
 
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Moin!

waldgeist schrieb:
Das wäre also das Gleiche,wenn die Ordnungsamtsleiterin von Kölln ihre Politessen anweist,am 24.12. keine Bußgeldknöllchen für Falschparker an der Kö (oder wie das heißt)auszuschreiben,da dort noch die letzten Weihnachtseinkäufe stattfinden und die Möglichkeit besteht,daß ihr Alter dort keinen legalen Parkplatz mehr findet ? 8)

Nein, nicht ganz, weil das OA für die OWis zuständig ist. Der Landesforstbetrieb oder die Landesforstverwaltung sind aber in der Regel keine Jagdbehörden und deshalb nicht für OWis nach LJG zuständig.

Kleiner, aber nicht ganz unwichtiger Unterschied. :26:

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
Eine praxisbezogene Lösung ist das Rehwild vom 1. Mai an überwiegend vom Ansitz zu schießen.

Und bei Drückjagden ist es mehr als vernünftig Rehwild nicht, oder eben nur begrenzt freizugeben.
Wer dann Rehwild nicht ansprechen kann soll den Finger gerade lassen.
Dann hat es auch nicht alle 4 Läufe auf dem Boden !
 
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GP-Pfalz schrieb:
Eine praxisbezogene Lösung ist das Rehwild vom 1. Mai an überwiegend vom Ansitz zu schießen.

Und bei Drückjagden ist es mehr als vernünftig Rehwild nicht, oder eben nur begrenzt freizugeben.
Wer dann Rehwild nicht ansprechen kann soll den Finger gerade lassen.
Dann hat es auch nicht alle 4 Läufe auf dem Boden !



:27: :27: :27: :27: 1+



Ich versuche geraden in dem Thread über die Treibjagd in Wimmelbach

viewtopic.php?f=12&t=88024

das gleiche zu erklären, aber da scheint mancher Foristi genau gegenteiliger Meinung zu sein :19:



wmh

Jäger 8)
 
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Moin!

Die praxisbezogenste Lösung im Rotwildkerngebiet oder unseren großen Naturschutzflächen hier in BB wäre die komplette Freigabe des Rehwildes ab 01.10. + Freigabe von Schrot ...

:32: :31:

Viele Grüße

Joe
 
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GP-Pfalz schrieb:
Eine praxisbezogene Lösung ist das Rehwild vom 1. Mai an überwiegend vom Ansitz zu schießen.

Und bei Drückjagden ist es mehr als vernünftig Rehwild nicht, oder eben nur begrenzt freizugeben.

Und warum ?
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!

Die praxisbezogenste Lösung im Rotwildkerngebiet oder unseren großen Naturschutzflächen hier in BB wäre die komplette Freigabe des Rehwildes ab 01.10. + Freigabe von Schrot ...

:32: :31:

Viele Grüße

Joe


Warum ??????

Wieso soll sich Jagd dem Naturschutz unterordnen ?
Jagd ist praktizierter Naturschutz, und Rehwild sauber vom Ansitz zu schießen ist nicht nur Tierschutz sondern die Erzeugung sauberen Wildbrets.
 
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Hallo Yumitori,

ich würde Dich gerne aus einem anderen Thread zitieren:

"Ich für mein Teil bin Verfechter des Einzelunternehmertums und komme selbst aus einer Unternehmerfamilie; ich weiss daher einiges über den Mittelstand und seine (noch) tragende Rolle in unserer Gesellschaft."

In diesem Thread hast Du dich indirekt dagegen ausgesprochen, daß ein Unternehmensstrafrecht aktiviert wird, jedenfalls sah das so für mich aus.
Hier nun, wo quasi der Unternehmer unwaidmännisch für größere Profite sorgt, in dem er im Rahmen seines unternehmerischen Handelns Schonzeitvergehen in Kauf nimmt bzw. duldet, meldest Du Kritik an. Wie kommts?

Davon mal abgesehen finde ich es auch blöd, Schonzeitvergehen leichter zu machen. Nicht petzen heißt aber auch nicht, auch noch letzte Zweifel dazu zu zerstreuen.

Gruß

Christoph
 
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GP-Pfalz schrieb:
Mohawk schrieb:
Moin!

Die praxisbezogenste Lösung im Rotwildkerngebiet oder unseren großen Naturschutzflächen hier in BB wäre die komplette Freigabe des Rehwildes ab 01.10. + Freigabe von Schrot ...

:32: :31:

Viele Grüße

Joe


Warum ??????

Wieso soll sich Jagd dem Naturschutz unterordnen ?
Jagd ist praktizierter Naturschutz,

Das ist so pauschal totaler Schmarrn und das weisst Du auch. In Naturschutzgebieten hat sich die Jagd als Teil des Gebietsmanagements (wie auch im Wald oder Feld) den Gesamtzielen anzupassen und wenn es aus Artenschutz- oder waldbaulichen Gründen Sinn macht dass da vor Oktober keiner ständig durch den Busch strolcht, das Rotwild vergrämt und / oder zum Schälen bringt dann hat da keiner was verloren - Punkt.

und Rehwild sauber vom Ansitz zu schießen ist nicht nur Tierschutz sondern die Erzeugung sauberen Wildbrets.

Du kannst das auch sauber auf DJ schiessen. Wer sich dann auf den Schuss konzentrieren will soll das tun, das ist besser als ewig nach dem Pinsel und den Rosenstöcken / Knöpfen zu schielen und dann auf den letzten Drücker die Kugel rauszuhauen.

Viele Grüße

Joe

PS: wäre ich Jagdleiter in meinem alten großstadtnahen Ausbildungsrevier würde dort fast alles Rehwild ab 01.11. und wenn durchsetzbar zum größeren Teil mit Schrot geschossen, an 2 oder 3 Tagen Gemeinschaftsansitz ...
 
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Ich verstehe absolut nicht was so schwer ist?? :14:
Sollen doch endlich die Böcke bis 31.01. offen sein, wer will macht davon Gebrauch, wer nicht will nicht.
Man könnte sogar soweit gehen, Kitze über den 31.01 hinaus offen zu lassen.
Man sollte größtmögliche Freiheit gewähren die dann jeder so nutzen kann wie er es für richtig hält. Aber das scheint zu einfach zu sein.
 

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