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Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das so genannte "Opportunitätsprinzip", nach dem eine Ordnungswidrigkeit zwar verfolgt werden kann, aber nicht muss. Es handelt sich dabei um eine Ermessensenscheidung.
Damit unterscheidet sich die Rechtslage bei OWis von der bei Straftaten. Dort gilt das "Legalitätsprinzip", d. h. Straftaten "müssen" verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten "können" verfolgt werden.
Grundsätzlich könnte die zuständige Ordnungsbehörde an ihre Beamten also eine interne Weisung erlassen, bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten von einer Verwarnung oder einem Bußgeld abzusehen.
Die Forstämter selbst sind noch nicht einmal Ordnungs- oder Verfolgungsbehörden, ich halte es daher rechtlich für unproblematisch, bei fahrlässigen Bockabschüssen in der Schonzeit generell auf Anzeigen zu verzichten.
Praktisch und moralisch ist das Vorgehen meines Erachtens aber fragwürdig, weil es die Jagdgäste dazu verführt, (bedingt) vorsätzliche Schonzeitverstößen zu begehen. Es ist zwar nur von "fahrlässigen" Abschüssen die Rede, wer will das aber beurteilen?
Damit unterscheidet sich die Rechtslage bei OWis von der bei Straftaten. Dort gilt das "Legalitätsprinzip", d. h. Straftaten "müssen" verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten "können" verfolgt werden.
Grundsätzlich könnte die zuständige Ordnungsbehörde an ihre Beamten also eine interne Weisung erlassen, bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten von einer Verwarnung oder einem Bußgeld abzusehen.
Die Forstämter selbst sind noch nicht einmal Ordnungs- oder Verfolgungsbehörden, ich halte es daher rechtlich für unproblematisch, bei fahrlässigen Bockabschüssen in der Schonzeit generell auf Anzeigen zu verzichten.
Praktisch und moralisch ist das Vorgehen meines Erachtens aber fragwürdig, weil es die Jagdgäste dazu verführt, (bedingt) vorsätzliche Schonzeitverstößen zu begehen. Es ist zwar nur von "fahrlässigen" Abschüssen die Rede, wer will das aber beurteilen?