Foto von geöffnetem Waffenschrank für Behörde?

IMI

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Nein, nix MB, aber da soll ja auch ein ganz scharfer Hund sein....
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Die Fotos vom Typenschild sind der Behörde als Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu wenig, sie bittet zusätzlich um Fotos der geöffneten Tresore.
Achso, die Typenschilder sind zu wenig. Ich bezweifle ernsthaft, dass auch nur ein Kollege in den Waffenbehörden dieses Landes über ein Foto nen Waffenschrank klassifizieren kann. Was lässt ihn an den Typenschild-Fotos zweifeln? Reine Schikane ist das. Irgendjemandem ist da wieder irgendetwas schlaues eingefallen - nich zu Ende gedacht - kost ja nich sein Geld - hauptsache wir leben wieder ein Stück sicherer :roll:
 
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Duckdichundwech schrieb:
..also nochmals zum besseren Verständnis:
grundsätzlich reicht eine Rechnungskopie oder ein
Lieferschein aus, wenn denn auf diesen Dokumenten
zweifelsfrei erkennbar ist, um welche Tresorklassen es sich
handelt. :!:
nur in den Fällen, wo keine Dokumente vorhanden sind,
benötigen wir Fotos, aus denen zweifelsfrei erkennbar ist, was
das für ein Tresor ist (Beschaffenheit)
..also liegt die Fertigung der entsprechenden Fotos doch im
Interesse des Erlaubnisinhabers...und der Käse ist auch gegenüber
der Behörde gegessen. :wink:

Wohl geschrieben.

Es währe aber sinnvoll, wenn Du die Basis Deines Wissens mal erkären würdest=> UJB Kreis AK :?:

Vermutet,

U
 
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Klappspaten schrieb:
A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Die Fotos vom Typenschild sind der Behörde als Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu wenig, sie bittet zusätzlich um Fotos der geöffneten Tresore.
Achso, die Typenschilder sind zu wenig. Ich bezweifle ernsthaft, dass auch nur ein Kollege in den Waffenbehörden dieses Landes über ein Foto nen Waffenschrank klassifizieren kann. Was lässt ihn an den Typenschild-Fotos zweifeln? Reine Schikane ist das. Irgendjemandem ist da wieder irgendetwas schlaues eingefallen - nich zu Ende gedacht - kost ja nich sein Geld - hauptsache wir leben wieder ein Stück sicherer :roll:

Vielleicht weil es ein Tresor nach VDMA 24992 ist und man sehen möchte ob er noch so beschaffen ist wie es hätte sein sollen. Die VDMA 24992 wird seit Jahren nicht mehr überwacht.
http://www.fup-gut.de/pdf/R%FCckzug%20VDMA%2024992.pdf
 
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Klappspaten schrieb:
A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Die Fotos vom Typenschild sind der Behörde als Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu wenig, sie bittet zusätzlich um Fotos der geöffneten Tresore.
Achso, die Typenschilder sind zu wenig. Ich bezweifle ernsthaft, dass auch nur ein Kollege in den Waffenbehörden dieses Landes über ein Foto nen Waffenschrank klassifizieren kann. Was lässt ihn an den Typenschild-Fotos zweifeln? Reine Schikane ist das. Irgendjemandem ist da wieder irgendetwas schlaues eingefallen - nich zu Ende gedacht - kost ja nich sein Geld - hauptsache wir leben wieder ein Stück sicherer :roll:

Ein Foto eines Typenschildes, ohne weiteren Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein) wäre mir - wäre ich SB - zu wenig. Ein Foto des Typenschildes zusammen mit einer Rechnung oder Quittung die den Tresor nicht näher klassifiziert sollte ausreichen. Ebenso sollten eine Rechnung oder ein Lieferschein mit Angabe der Einstufung des Tresors als Nachweis genügen.

Wenn Du darin Schikane siehst ist das Deine Sache, ich sehe es anders.
 
A

anonym

Guest
Ich habe weder Lieferscheine noch aussagekraeftige Rechnungen, sondern bestenfalls einen verblichenen Kassenbon, auf dem man nach ein paar Jahren gar nichts mehr lesen kann.
Ich bin als Privatmensch auch nicht verpflichtet, meine Rechnungen, die es gar nicht gibt, aufzubewahren.

Wenn dem Amt eine schriftliche, rechtsgueltig unterschriebene Erklaerung zur Aufbewahrung und ein Typenschildfoto nicht genuegen sollte, koennen die mir den Buckel runterrutschen und mit der Zunge bremsen, den Rest macht der "nette" Anwalt mit denen aus. Irgendwo ists mal langsam gut mit den schwachsinnigen Schikanen, die denen einfallen und die ir alle mit unseren Steuern bezahlen duerfen.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Ein Foto eines Typenschildes, ohne weiteren Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein) wäre mir - wäre ich SB - zu wenig. Ein Foto des Typenschildes zusammen mit einer Rechnung oder Quittung die den Tresor nicht näher klassifiziert sollte ausreichen. Ebenso sollten eine Rechnung oder ein Lieferschein mit Angabe der Einstufung des Tresors als Nachweis genügen.
Kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen, aber was hat das alles mit nem Foto des geöffneten Schrankes zu tun? Das sagt doch nicht wirklich was aus.
 
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promillo schrieb:
...., den Rest macht der "nette" Anwalt ....

Du meinst er erklärt Dir freundlich wie das so ist mit dem NACHWEIS, erhebt eine Gebühr für eine einfache Rechtsberatung und verabschiedet Dich freundlich? :mrgreen: :mrgreen:
 
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Klappspaten schrieb:
A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Ein Foto eines Typenschildes, ohne weiteren Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein) wäre mir - wäre ich SB - zu wenig. Ein Foto des Typenschildes zusammen mit einer Rechnung oder Quittung die den Tresor nicht näher klassifiziert sollte ausreichen. Ebenso sollten eine Rechnung oder ein Lieferschein mit Angabe der Einstufung des Tresors als Nachweis genügen.
Kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen, aber was hat das alles mit nem Foto des geöffneten Schrankes zu tun? Das sagt doch nicht wirklich was aus.

Ein Foto eines Schrankes mit offener Tür, in dem Waffen aufbewahrt sind, die mit der Akte des vorgeblichen Besitzers in Einklang zu bringen sind, kann man schon als Nachweis (Indizienbeweis) ansehen. Jedenfalls wenn man nicht so paranoid ist wie manche Legalwaffenbesitzer zu sein scheinen und nicht unterstellt, dass der Betreffende seine Kniften zum Nachbarn geschleppt oder viel Zeit mit Fotoshop verbracht hat.

In den Zeiten von elektronischen Kameras, e-Mail, Internet und Flatrate dürfte sich auch der Kostenfaktor in engen Grenzen halten und selbst wenn es sich um Hochglanzbilder alter Art und einen Brief handelt, bleiben die Kosten überschaubar.

Selbstverständlich ist die Frage warum die Behörde die Fotos gerne hätte gestattet und die Behörde wird die Frage sicher beantworten.

Versucht doch einmal das ganze positiv zu sehen, die Behörde begnügt sich mit einer Erklärung, einem Foto des Typenschildes und einem Foto dass den geöffneten Schrank mit den Waffen zeigt. Kein Hausbesuch, keine Erklärung an Eides statt, kein Beibringen längst vergessener Kaufbelege, keine notarielle Beglaubigung und so weiter und so fort.
 
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frodo schrieb:
Bei uns hat es bisher nicht mal ein Anschreiben gegeben, dass man sich überhaupt für die Aufbewahrung der Püster interessiert. Bin daher etwas erstaunt, was da speziell in BaWü abgeht.

Drehen die Behörden umso weniger am Rad, je weiter man vom "Epizentrum" Winnenden entfernt ist?

ich denke es liegt auch an der bisherigen Arbeitsweise der Sachbearbeiter, seit Anbeginn der Zeiten ( :roll: also schon seit Jahren!!!) fragt mein SB jeden der bei ihm im Büro mit waffenrechtl. Bezug aufschlägt wie er die Unterbringung handhabt und das er beim nächsten mal doch etwas zu dessen Untermauerung/Glaubhaftmachung mitbringen möge.
So ruhen schon seit Jahren Lieferschein-, Rechnungskopien, Fotos usw. von den unterschiedlichsten Waffenschränken in den Akten - durch die Änderung von der Hohlschuld der Behörde zur Bingschuld des Waffenbesitzers: Null zusätzlicher Arbeitsaufwand, weder für ihn, noch für die Waffenbesitzer. Die SB die das bisher nicht so gehandhabt haben, haben nun natürlich Nachholbedarf und schreiben Serienbriefe.
Also in dem Punkt gab es hier keinerlei Handhabungsänderung.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Versucht doch einmal das ganze positiv zu sehen, (...) Kein Hausbesuch, keine Erklärung an Eides statt, kein Beibringen längst vergessener Kaufbelege, keine notarielle Beglaubigung und so weiter und so fort.
Bekäme man dies schriftlich zugesichert, könnte man dem ganzen in der Tat etwas positives abgewinnen. Is aber nicht. Vielleicht reicht dem SB morgen das Foto nicht mehr, dann schickt er eben nen Minijobber :roll:
 
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Wiedbachtäler: das Wissen ergibt sich aus der
neuen gesetzlichen Vorgabe....ich bin nur
daran interessiert, als Behörde mit meiner
"Kundschaft" einen gemeinsamen Weg des
geringstmöglichen Aufwandes für alle Beteiligte
zu suchen..und etwas tun muss ich schon.. :idea:
 
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Wiedbachtäler..noch zur Verdeutlichung:
..es wird Behörden geben die nur noch Druck auf
Waffenbesitzer ausüben und andere Behörden
versuchen die Situation zu versachlichen und
behutsam damit umzugehen....dazu gehör ich :idea: :idea: :idea:
 

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