Das sehe ich ebenso, allerdings hätte in meinem Fall ja diese Klausel dann keine aufschiebende Wirkung, da ja mit Sicherheit die PV schnellstmöglich errichtet werden soll/wird, ergo weit vor Ablauf der jetzigen Pacht.Wir haben im Revier einen ähnlichen Fall, durch Verkauf eines Teils des Nachbarreviers verliert dieses seine Eigenständigkeit und der Rest wird unserem Revier angegliedert, aber erst nach dem Ablauf des dortigen Pachtvertrages ("Kauf bricht nicht Pacht"...)
Ich möchte mit dem Faden mal aufmerksam machen, welche Probleme vermutlich in vielen Bereichen jetzt auf uns zukommen mit der Inanspruchnahme größerer Flächen und bestehender Pachtverträge.Mir ist z.B. nicht bekannt, daß es im Pachtvertagsrecht Unterschiede zwischen Pachtverträgen lt. BGB und Jagdpachtverträgen gibt.
Mal ein anderer Fall speziell aus einem meiner Reviere, einer angepachteten Eigenjagd, wo der Inhaber eine 4ha große PV anlage errichtet hat. In dem Fall kann er das ohne Konsequenzen für meine Jagdpacht.