[Sachsen] Finanzieller Ersatz ?

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Fällt denn Pacht unter Mietrecht?

Ich kenne nur Konstellationen, wo eine Minderung aber keine Sonderkündigung möglich war. Für AZ mit Bezug auf Jagdpacht wäre ich dankbar.

PS: Hängt es ggf auch von der Größe der Einschränkenden ab, ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt ? Bei zB 50ha von 600ha gabs das nicht.
 
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Die o. g. ca. 50ha waren in dem mir bekannten Fall kein wichtiger Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Insofern „mutmaßliche Rückfrage“?

Ich hatte gehofft, dass Du mir das für den juristischen Laien erklären könntest. Dafür sind doch Foren da. Googeln kann ich selber.

Sorry, ich hoffe Du hast nie eine Frage aus meinem Fachbereich. Ich werde Dir dann auch nur Literaturangaben schicken, mit der Bitte diese selbst zu studieren.
 
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Bei uns kommen 300 ha Solaranlagen hin (verteilt auf mehrere Standorte).

Unsere Jagdgenossenschaft hat sich diesbezüglich erkundigt. Die Aussage war etwas ernüchternd - der Eigentümer kann die Fläche auf Antrag befrieden lassen, muss er aber nicht. Automatisch befriedet ist es in NDS zumindest nicht.

Bundesland: Niedersachsen

Theoretisch bleiben die Flächen bejagbar, praktisch kann man vielleicht eine Falle reinstellen.

Steuer und Pacht zahlen wir trotzdem dafür weiter.
Wie sieht eine PV-Anlage aus, die eingezäunt und dann bejagd werden kann. Wenn ich da rumschieße, wer bezahlt dann den Abpraller und den Folgeschaden. Eure Regelungen da sind ja an Unfug nicht mehr zu unterbieten !
Aber darum geht es ja nicht, siehe mein Ausgangspost. Ich bin der Meinung, hier gibt es eine große rechtliche Lücke. Und das wird demnächst kein Einzelfall bleiben.
Ich schrieb noch, daß das EIGENSTÄNDIGE Revier unter die Mindestgrenze (250ha) fällt und damit seinen Bestand verliert. Das nur nebenbei.
 
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Warum macht ihr das? Zuviel Geld übrig?
Ich würde den Pachvertrag ändern lassen.
Ob befriedet oder nicht spielt keine Rolle.
Die Fläche ist aufgrund des Zaunes und der Gefährdung für die Photovoltaikplatten tatsächlich nicht mehr bejagbar und daher würde ich die Fläche raus nehmen lassen. GGf. über die untere Jagdbehörde gehen, aber das kann man auch einvernehmlich mit der JG regeln.
Das wäre zwar bestenfalls logisch, aber trotzdem falsch, da das Ganze dann bei Eigentumswechsel über 75ha nichts mehr mit der Jagdgenossenschaft zu tun hat ! Eigentumswechsel bricht aber nicht Pacht !!! Insofern meine Frage nach Entschädigung für den Pächter !!!
 
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Wie sieht eine PV-Anlage aus, die eingezäunt und dann bejagd werden kann. Wenn ich da rumschieße, wer bezahlt dann den Abpraller und den Folgeschaden. Eure Regelungen da sind ja an Unfug nicht mehr zu unterbieten !
Aber darum geht es ja nicht, siehe mein Ausgangspost. Ich bin der Meinung, hier gibt es eine große rechtliche Lücke. Und das wird demnächst kein Einzelfall bleiben.
Ich schrieb noch, daß das EIGENSTÄNDIGE Revier unter die Mindestgrenze (250ha) fällt und damit seinen Bestand verliert. Das nur nebenbei.
Wenn die Jagdfläche nicht mehr die entsprechenden Größe hat wird sie meistens an Irgendein Nachbarrevier angegliedert.
Zu deiner Entschädigung, du hast das Jagdausübungsrecht von der JG gepachtet nicht mehr und nicht weniger. Wie lang steht im Vertrag ,für was willst du Entschädigung. Wenn morgen der Staat dir dort ein Flughafen hinbaut bekommst du auch keine Entschädigung, da ist ganz einfach Jagd vorbei ,der Grundeigentümern bekommt dann Entschädigung aber nicht der Jäger. 😁


Gruß Seppel
 
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Wie sieht eine PV-Anlage aus, die eingezäunt und dann bejagd werden kann. Wenn ich da rumschieße, wer bezahlt dann den Abpraller und den Folgeschaden. Eure Regelungen da sind ja an Unfug nicht mehr zu unterbieten !
Aber darum geht es ja nicht, siehe mein Ausgangspost. Ich bin der Meinung, hier gibt es eine große rechtliche Lücke. Und das wird demnächst kein Einzelfall bleiben.
Ich schrieb noch, daß das EIGENSTÄNDIGE Revier unter die Mindestgrenze (250ha) fällt und damit seinen Bestand verliert. Das nur nebenbei.
WENN, laut Behörde die Fläche nicht befriedet ist, dann wird das Revier auf dem Papier nicht kleiner.
Auch mein Kenntnisstand hier, dass die Flächen auf dem Papier jagdbar sind. Auch eingezäunt, so die Aussage der Behörde auf Nachfrage.
Die Frage wer für Schäden aufkommt durch Schüsse kannst du dir wohl selbst beantworten.
 
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WENN, laut Behörde die Fläche nicht befriedet ist, dann wird das Revier auf dem Papier nicht kleiner.
Auch mein Kenntnisstand hier, dass die Flächen auf dem Papier jagdbar sind. Auch eingezäunt, so die Aussage der Behörde auf Nachfrage.
Die Frage wer für Schäden aufkommt durch Schüsse kannst du dir wohl selbst beantworten.
Das würde ich wahrscheinlich recht entspannt vor Gericht entscheiden lassen.

Ob das jagdrechtlich noch zum Revier gehört ist zweitrangig. Die Nutzbarkeit des gepachtet Rechts dürfte davon weitestgehend unabhängig sein.
 
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11 Aug 2011
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Mal eine Gegenfrage.
Was meinst Du mit Entschädigung? Möchtest Du, daß die Pacht für die kommenden 6 Jahre gemindert wird (hälfte der Fläche weg, hälfte des Pachtzins weg) oder für die entgangene Jagdfreude eine art Schmerzensgeld?
 

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