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Eigentlich nicht. Es gilt das BGB § 543...Das ist mWn von dem konkreten Vertrag abhängig.
§ 543 BGB - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird
@Eye-of-the-Keiler war schneller...