Fangschusswaffe: Pistole vs. Revolver

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Sorry die Links hatte ich nicht gesehen.

CorBon und Buffalo Bore sind außerhalb der CIP und damit bei uns verboten. So was würde ich auch freiwillig nicht aus jedem 357 Revolver verschießen. FA Revolver oder ähnliches wird wohl auf Dauer funktionieren.

ÜBERpeneztration ist das was wir von jeder Gewehrkugel kennen und sich kein Mensch beschwert sondern befürwortet.

Hundeführer haben andere Präferenzen.

@klausf schießt so was aus der 44 mag, schnell, leicht, Hollowpoint, aber eben aus der 44 mag und nicht aus der 357, die leistet einfach zu wenig wenn es eng wird.
 
A

anonym

Guest
CorBon und Buffalo Bore sind tolle Laborierungen, die gewerblich aufgrund er unsäglichen CIP bei uns nicht verkauft werden dürfen.

Von privat steht einem Kauf rechtlich nichts im Wege.

Aber: Für einen Fangschuss auf wehrhaftes und schweres Wild ist keine Kurzwaffenlaborierung wirklich geeignet, sie stellt nur einen Notbehelf dar.
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Von privat steht einem Kauf rechtlich nichts im Wege.

Falsch.

Richtig.

§ 11 Zulassung sonstiger Munition
(1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist.

Von privat gilt die CIP nicht!
 
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Moin!

Gib bitte die Quelle an. "§11" ist nicht eindeutig. Und rein auf diesen Text gestützt:
Du darfst die privat nur von privat kaufen. Und wie soll der private Verkäufer sie ins Land bekommen, in solchen Quantitäten dass er davon welche abtreten mag?

Viele Grüße

Joe
 
Y

Yumitori

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!

Gib bitte die Quelle an. "§11" ist nicht eindeutig. Und rein auf diesen Text gestützt:
Du darfst die privat nur von privat kaufen. Und wie soll der private Verkäufer sie ins Land bekommen, in solchen Quantitäten dass er davon welche abtreten mag?

Viele Grüße

Joe

Mahlzeit,

gewerbsmässiges "Überlassen", also Besitz einräumen, ohne zu verkaufen, wie soll das gehen ?
Ich bin wirklich nicht sicher - aber den Gesetzeswortlaut muss man nach meiner Auffassung durchaus auslegen - und ein blosses Überlassen kann ich mir im gewerblichen Bereich nicht vorstellen, denn überlassen bedeutet nichts anderes, als Besitz einräumen.
Ich würde § 11 also so lesen, dass das Wort "überlassen" a u c h für den Privatmann gilt - zumal der Verkäufer nach den Vorschriften über den Kaufvertrag im BGB verpflichtet ist, dem Käufer das Eigentum an der gekauften Sache zu verschaffen (schuldrechtliche u n d dingliche Seite).
Deshalb hat cast in meinen Augen recht.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
Von privat zu privat definitiv ohne CIP erlaubt.

Wäre dem übrigens nicht so, dürfte man keine wiedergeladene Munition von privat erwerben.
 
Y

Yumitori

Guest
Doktor Beck schrieb:
Von privat zu privat definitiv ohne CIP erlaubt.

Wäre dem übrigens nicht so, dürfte man keine wiedergeladene Munition von privat erwerben.

D a s ist kein Argument, denn § 11 formuliert "von ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach zugelassen ist"
Wiederlader sind gesetzlich verpflichtet, gesetzeskonform wiederzuladen, also bspw. Höchtgasdrücke (nach CIP) zu beachten usw. , also Munition im Rahmen der CIP-Prüfungen zu "bauen".
Wenn die oben genannten Ladungen CIP geprüft wären, gibt's ja keine Probleme - sie sind's aber (noch) nicht, soweit ich weiss. Warum, weiss ich allerdings nicht.

Dass das alles schwer überprüfbar ist, mag sein - vielleicht ist die Regelung uch unsinnig, weiss ich nicht, ist mir auch gleich (was nicht heisst, dass ich sie gut finde - sie berührt mich nur nicht).

Vielleicht lässt sich das Problem dadurch lösen, dass uns jemand sagen kann, w a r u m die genannte Munition (noch) nicht geprüft ist.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Doktor Beck schrieb:
Von privat zu privat definitiv ohne CIP erlaubt.

Wäre dem übrigens nicht so, dürfte man keine wiedergeladene Munition von privat erwerben.

Erwerben schon, aber nicht kaufen.
 
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27 Sep 2006
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Moin!

Ich warte immer noch auf die Angabe der Quelle zu "§11" ...

Viele Grüße

Joe
 
Y

Yumitori

Guest
Solms schrieb:
Doktor Beck schrieb:
Von privat zu privat definitiv ohne CIP erlaubt.

Wäre dem übrigens nicht so, dürfte man keine wiedergeladene Munition von privat erwerben.

Erwerben schon, aber nicht kaufen.


Moin Solms,

ich bin jetzt wirklich nicht sicher, ob der feine Unterschied wahrgenommen wird...
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

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