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Lass dass :sad: Bis zu meinem 6 Lebensjahr dachte ich das wäre mein Name :biggrin:
Lass dass :sad: Bis zu meinem 6 Lebensjahr dachte ich das wäre mein Name :biggrin:
und der Häuslebesitzer stellt ne Falle auf und fängt den Waschbär...
vielen Dank für deinen Antwort Versuch.In Hessen ist es keine Ordnungswidrigkeit. Es ist zwar verboten § 19 Abs. 2 HJagdG, aber nicht bußgeldbewehrt.
Gruß
Dosenfutter
PS. Ich hoffe, diese Antwort konnte dir etwas helfen
Dampfplauderer.
vielen Dank für deinen Antwort Versuch.
Mein Empfinden sagt mir allerdings, alles was untersagt ist kann auch geahndet werden.
Ich bin mir auch nicht zu fein zuzugeben, wenn ich etwas nicht weiß. Die Zeiten haben sich geändert und sehr viele wissen eigentlich schon alles. Die Extremen nennt mann Heute, glaube ich, Dampfplauderer. Früher hat man auf eine Frage noch eine Vernünftige Antwort bekommen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.
Hallo,
das war kein Antwortversuch, das ist Fakt. Ich habe es gerade erst für einem Mandanten mit der Staatsanwaltschaft durch.
Gruß
Rainer
und der Häuslebesitzer stellt ne Falle auf und fängt den Waschbär...
:thumbup:...
Ich bin mir auch nicht zu fein zuzugeben, wenn ich etwas nicht weiß.
ein bisschen Spaß sollte im Forum immer drin sein dürfen :roll:Die Zeiten haben sich geändert und sehr viele wissen eigentlich schon alles. Die Extremen nennt mann Heute, glaube ich, Dampfplauderer.
Aber auch auf diversen Ämtern und Behörden erhält man mitunter bedenkliche "Ansichten" in Form von eigentlich (!) verbindlichen Äusserungen.. (von denen man im Problemfall aber oftmals nichts mehr wissen möchte). gerade erst wieder einmal erlebt :?Früher hat man auf eine Frage noch eine Vernünftige Antwort bekommen.
danke, dito...Ich wünsche noch einen schönen Tag.
ich bitte vielmals und untertänigst um Entschuldigung, welches ich mit meinem beschränkten Wissen die hoch ehrwürdigen Angaben nicht zu deuten gewusst habe.Sind die, die neben nebulösen Fragen keinen richtigen Sachverhalt, kein Bundesland und keine infrage kommende Rgl. einschl. des dazugehörigen Gesetzes angeben, wenn sie eine rechtliche Frage zur Auslegung einer solchen Vorschrift an die wirklich Wissenden haben. Und Oberdampfplauderer gehen dann hin und spielen die beleidigende und beleidigte Leberwurst, weil sie auf solches Verhalten hingewiesen werden und das nicht einmal verstehen.
(2) [SUP]1[/SUP] Zur Jagd mit einem Fanggerät ist eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen.
entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 bei der Jagd mit einem Fanggerät die Bescheinigung einer erfolgreichen Kenntniserlangung vorsätzlich oder fahrlässig nicht mit sich führt;