Fangjagd ohne Fangjagdschein

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anonym

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und der Häuslebesitzer stellt ne Falle auf und fängt den Waschbär...
 
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anonym

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und der Häuslebesitzer stellt ne Falle auf und fängt den Waschbär...

Die Hausratte sogar mit Fallen, die für den Waschbär seit anno tobak Hermann dem Dicken für die Jagd verboten sind, weil sie Branten fangen und oft nur quälen, statt zu töten. Otto Normalspießer darf das, Otto Jäger aber draußen nichtmal mit dem Jagdschein. Und das beim Spießer nicht nur ohne Fangjagdkurs, sondern sogar ohne jedes Wissen über Wirbeltiere, Biologie und Co.
 
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In Hessen ist es keine Ordnungswidrigkeit. Es ist zwar verboten § 19 Abs. 2 HJagdG, aber nicht bußgeldbewehrt.


Gruß
Dosenfutter

PS. Ich hoffe, diese Antwort konnte dir etwas helfen
vielen Dank für deinen Antwort Versuch.
Mein Empfinden sagt mir allerdings, alles was untersagt ist kann auch geahndet werden.
Ich bin mir auch nicht zu fein zuzugeben, wenn ich etwas nicht weiß. Die Zeiten haben sich geändert und sehr viele wissen eigentlich schon alles. Die Extremen nennt mann Heute, glaube ich, Dampfplauderer. Früher hat man auf eine Frage noch eine Vernünftige Antwort bekommen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.
 
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Wenn du keinen Jagdschein HAST und wirst bei der Ausübung der Jagd überprüft, ist das sicher das KLEINSTE Problem welches du dir jetzt gerade erworben hast....
 
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anonym

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Sind die, die neben nebulösen Fragen keinen richtigen Sachverhalt, kein Bundesland und keine infrage kommende Rgl. einschl. des dazugehörigen Gesetzes angeben, wenn sie eine rechtliche Frage zur Auslegung einer solchen Vorschrift an die wirklich Wissenden haben. Und Oberdampfplauderer gehen dann hin und spielen die beleidigende und beleidigte Leberwurst, weil sie auf solches Verhalten hingewiesen werden und das nicht einmal verstehen.
 
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vielen Dank für deinen Antwort Versuch.
Mein Empfinden sagt mir allerdings, alles was untersagt ist kann auch geahndet werden.
Ich bin mir auch nicht zu fein zuzugeben, wenn ich etwas nicht weiß. Die Zeiten haben sich geändert und sehr viele wissen eigentlich schon alles. Die Extremen nennt mann Heute, glaube ich, Dampfplauderer. Früher hat man auf eine Frage noch eine Vernünftige Antwort bekommen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.

Hallo,

das war kein Antwortversuch, das ist Fakt. Ich habe es gerade erst für einem Mandanten mit der Staatsanwaltschaft durch.

Gruß
Rainer
 
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anonym

Guest
Hallo,

das war kein Antwortversuch, das ist Fakt. Ich habe es gerade erst für einem Mandanten mit der Staatsanwaltschaft durch.

Gruß
Rainer

Und ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal auf den § 17 IV BJG und den § 18 S.1 BJG hin. Selbst wenn ein unzulässiges Verhalten jagdrechtlicher Natur nicht bußgeldbewehrt wäre, könnte die Wiederholung desselben, man verstößt ja gegen geltendes einschlägiges Recht, zu einem Jagdscheinentzug führen. Vielleicht nicht beim Schmidt, aber irgendwann einmal ganz sicher beim Schmidtchen. Die Rechtslage gibt den Jagdscheinentzug also her. Aber immerhin zahlt man vorher kein Bußgeld..............

PS: Ich gehe mal davon aus, weil Du nix konkret schreibst, dass sich die StA auf den 17 OWiG oder sonstige Regelungen beziehen wollte, aber denen würde ggf. der Grundsatz lex specialis derogat legi generali entgegenstehen und deshalb könntest Du obsiegt haben. Aber ich kann natürlich nur spekulieren. Ist auch egal in dem Zusammenhang hier.

Denn wie gesagt, auch wenn man kein Bußgeld zu zahlen braucht, den JS kann man dennoch deswegen verlieren, nur ein gut gemeinter Ratschlag, vor allem auch an die, die mich nicht als Dampfplauderer bezeichnen. Den anderen wünsch ich Hals- und Beinbruch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
tach auch...
...

Ich bin mir auch nicht zu fein zuzugeben, wenn ich etwas nicht weiß.
:thumbup:

Die Zeiten haben sich geändert und sehr viele wissen eigentlich schon alles. Die Extremen nennt mann Heute, glaube ich, Dampfplauderer.
ein bisschen Spaß sollte im Forum immer drin sein dürfen :roll:

Ich kanns eh nicht nachvollziehen..

Bei solcherlei Fragen hilft ein Gespräch mit der zuständigen Behörde wohl am Besten weiter..

Früher hat man auf eine Frage noch eine Vernünftige Antwort bekommen.
Aber auch auf diversen Ämtern und Behörden erhält man mitunter bedenkliche "Ansichten" in Form von eigentlich (!) verbindlichen Äusserungen.. (von denen man im Problemfall aber oftmals nichts mehr wissen möchte). gerade erst wieder einmal erlebt :?

Ich wünsche noch einen schönen Tag.
danke, dito...






Einen Gedanken dazu hätt ich noch. So als Dunst, als Dampf: einfach eine E-Mail mit genauer Anfrage an die UJB schicken, könnte auch hilfreich sein :roll:
 
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Sind die, die neben nebulösen Fragen keinen richtigen Sachverhalt, kein Bundesland und keine infrage kommende Rgl. einschl. des dazugehörigen Gesetzes angeben, wenn sie eine rechtliche Frage zur Auslegung einer solchen Vorschrift an die wirklich Wissenden haben. Und Oberdampfplauderer gehen dann hin und spielen die beleidigende und beleidigte Leberwurst, weil sie auf solches Verhalten hingewiesen werden und das nicht einmal verstehen.
ich bitte vielmals und untertänigst um Entschuldigung, welches ich mit meinem beschränkten Wissen die hoch ehrwürdigen Angaben nicht zu deuten gewusst habe.

Leider bin ich davon ausgegangen das
(2) [SUP]1[/SUP] Zur Jagd mit einem Fanggerät ist eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen.

ohne Angabe von §24 NJagdG ausreicht.

das Gleiche bei § 41 (1) Ordnungswidrig handelt, wer
11.
entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 bei der Jagd mit einem Fanggerät die Bescheinigung einer erfolgreichen Kenntniserlangung vorsätzlich oder fahrlässig nicht mit sich führt;

wie von mir bereits eingefügt.

Ich bin im Besitz eines gültigen Jagdscheines und der Fangjagderlaubnis des Landes Niedersachsen und wollte eigentlich nur eine kleine Einschätzung (keine verbindliche Rechtsauskunft) und nicht so einen Hermann daraus machen.
und wenn es nur gewesen wäre, da nicht näher definiert, ist Auslegungssache oder wie auch immer.

@Dosenfutter
entweder gibt es noch Wunder oder Du bist sehr gut
:)
 

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