Fangjagd NRW neues Gesetz

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Nach dem neuen Jagdgesetz in NRW müssen Anzahl , Art und Einsatzort der Fallen der Unteren Jagdbehörde gemeldet werden. Herzlich Willkommen. Big Brother is watching you. DDR Verhältnisse wegen Lebendfangfallen. JEDE Hausfrau darf nach wie vor Mäuse- und Rattentotschlagfallen ohne Anzeige an eine Behörde aufstellen. So, und jetzt kommt es Dicke: Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass es dabei bleibt und man sich damit abfinden kann ??!! Da werden ab jetzt Behördenintern Statistiken geführt. Alles wandert in die Bücher. Und unsere Naturschutz- Taliban kommen sehr bald, aber sehr sehr bald auf die glorreiche Idee, dass hier und dort zu viele Fallen pro 100 ha stehen. Daraus folgt sehr bald eine Regelung für eine Höchstzahl pro Revier; Zum Schutze des Fuchses und der Waschbären. Der Staat entscheidet dann, wieviele Fallen ihm genehm sind...und der Staat sind die Grünen und die Verbände der Antijagdfraktion. Ihr könnt euch schonmal darauf einstellen, dass demnächst nur noch eine Wipp- Betontohrfalle auf 500 ha stehen darf. Darauf könnt ihr euch gefasst machen. Und das ist noch nicht alles was aus dem Gesetz blüht, man muss es nur genau lesen, wie viele antijagd- Fallstricke drin sind.
 
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anonym

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Jeder Pächter in NRW reicht 6 Monate lang jeden Tag 10 Zettel mit Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen bei seiner UJB ein. :twisted:

Was meint ihr, wie schnell das Ding vom Tisch ist.
 
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Jeder Pächter in NRW reicht 6 Monate lang jeden Tag 10 Zettel mit Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen bei seiner UJB ein. :twisted:

Was meint ihr, wie schnell das Ding vom Tisch ist.
Sehr gute Idee :thumbup: entweder geht der Schuss nach hinten los und die Fallen Werden wegen Verwaltungsaufwand ganz verboten oder die Behörden werden überfordert. :thumbup: Hier heißt es mit allen Mitteln legal zu kämpfen.
 
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die zur letzten Meldung dazugehörige Katze, kann dann gleich mit abgegeben werden. Ich schlage vor sich gleich 2 Transportboxen zuzulegen. Die kann man dann immer tauschen. Voll gegen leer
 
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Jeder Pächter in NRW reicht 6 Monate lang jeden Tag 10 Zettel mit Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen bei seiner UJB ein. :twisted:

Was meint ihr, wie schnell das Ding vom Tisch ist.

Nöö, aber pro Meldung werden dann wahrscheinlich künftig 10 € fällig.

Das ist viel wahrscheinlicher in diesem Abzockwunderland!:evil:
 
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Moin,
die Mitarbeiter der UJB sind doch die Falschen(zumindest hier sind die ganz umgänglich).Wer den Reiter treffen will schieße nicht auf das Pferd.
 
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Wenn das aber flächendeckend beim Kreis und den Kreisfreien Städten erfolgt, dringt das auch an die oberen Stellen durch, zwar mit Verzögerung , aber irgendwann schon. Es müssten nur fast alle kollektiv mitspielen.
 
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anonym

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Typisch.

Ausreden, warum man nicht aufbegehren sollte sind schnell zur Hand.

Dann sollte man aber auch nicht jammern, sondern sich seinem Schicksal still ergeben.
 
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Moin,
die Mitarbeiter der UJB sind doch die Falschen(zumindest hier sind die ganz umgänglich).Wer den Reiter treffen will schieße nicht auf das Pferd.
Der Spruch passt nicht ganz. Trifft man das Pferd hat man auch den Reiter am Boden. So haben sie auf den mittelalterlichen Schlachtfeldern auch die Kavallerie mit ihren schwerfälligen Rüstungen vom Pferd geholt. :cheers:
 
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In der Zeitung "Landwirtschaftliches Wochenblatt, Westfalen Lippe", Ausgabe 22, 29. Mai 2015 steht:


"Die Kennzeichnung der Lebendfangfallen muss dauerhaft und jederzeit sichtbar sein, sodass ihr Besitzer feststellbar ist......Jäger fragen sich, was mit den Daten geschieht , die nun gesammelt werden. Bislang ist dem Ministerium nicht bekannt, ob sich Bürger nach Kirrungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes erkundigt haben. Bezüglich der Fangjagd sei dieses abzuwarten. Eine Statistik über Kirrstellen wurde bislang nicht geplant. Das gelte zum jetzigen Zeitpunkt auch für Statistiken zur Fangjagd beispielsweise zur Zahl von Lebendfangfallen in den Kreisen und kreisfreihen Städten."



Hallo ??????? Leute, lasst euch nicht vera..........

Es werden Daten gesammelt ! Glaubt ihr , die werden in der Behörde gelöscht ??? Das Ministerium kann sich innerhalb von wenigen Tagen eine Statistik über alle eingesetzten Fallen erstellen lassen. Die Zahlen sind jedenfalls schon mal sicher gespeichert. Und der grünen Bande traue ich sogar zu, dass sie intern schon Daten abfragen werden.

Es wird irgendwann auf eine Einschränkung der Zahl der Fallen hinauslaufen, bzw. auf anderweitige Gängelungen.

Fraglich ist auch noch, ob es nicht gegen das Datenschutzgesetz verstösst, wenn der Jäger in der Öffentlichkeit Eckdaten an der Falle anbringen muss, welche seine Person und ggf. noch seine Anschrift offenbaren. Jeder Spaziergänger erfährt dann persönliche Daten. Es reicht doch , wenn die Polizei den örtlichen Jagdpächter in ihren Datensätzen nicht öffentlich ermitteln kann.

Das Gesetz stinkt bis zum Himmel. Kontrolle, Verbote, Kontrolle, Verbote...aber mit totalitären Staaten haben wir ja unsere Erfahrungen, und streben immer wieder gerne dahin zurück.
 
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Moin,

und warum nicht für _jedes_ Revier, wo mindestens ein Fangjagdberechtigter eine Jagderlaubnis hat, eine der Reviergröße adäquate Anzahl an Fallenplatzmeldungen der UJB mitteilen? Die Plätze dann im 2-Monatsrythmus wechseln. Das gibt einen hübschen Haufen Papier. Aber nicht bei mir, mein Büro ist papierlos. Wenn ich das richtig lese, ist nur die fehlende Meldung ein Problem, aber nicht die fehlende Falle an der gemeldeten Stelle.

Ausufernde, nutzlose Bürokratie kann man nur mit noch mehr Papier bekämpfen. Soll sie doch dran ersticken.

Grummelnd,
Schnepfenschreck.


P.S. Sehe gerade, der Vorschlag wurde schon gemacht. Eigentlich ist zu erwarten, daß der zuständige Fangjagdberechtigte dann für die "anlasslose behördliche Fallenkontrolle" mit einer Aufwandsgebühr belastet wird. Das "Ökonomische Jagdgesetz" NRW soll ja angeblich für das Land aufwandsneutral sein. "Kosten: - (keine)".
 
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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist sogar in unserer Verfassung verankert. Nicht nur im einfachen Gesetz. Es besagt, dass ich selbst entscheiden darf, wieviel und welche Informationen ich von mir Preisgeben möchte. ( gut, im Zeitalter von facebook schon fast inflationär ) . Jetzt werde ich gezwungen Name und ggf. Anschrift /Eckdaten den Spaziergängern zu offenbaren. Hinz und Kunz. Im Falle einer entdeckten Strafbarkeit mit einer Falle reicht es doch wirklich, wenn die Polizei den örtlichen Jagdpächter abfragen kann. Sowas von krank, das ganze.... Und wir wollen es nicht mal merken. Das hat Parallelen zu der Vorratsdatenspeicherung. Für Strafverfolgungsbehörden ist sie verständlicherweise ein Segen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat, ist aber der Staat in der Bringschuld. Auf Teufel komm raus auch von unschuldigen Bürgern Daten zu speichern, stellt jeden erstmal unter Generalverdacht. Solche Daten können nebenbei auch abhandenkommen , und anderweitig verwendet werden. Nur im wirklichen Verdachtsfall sollte der Staat Daten speichern dürfen. Und hier geht es nur um Fallen/Kirrungen !!! Das ist ja das Schlimme. So Totalitär leben wir schon unter unserer Grünen Landesregierung.
 
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Jetzt werde ich gezwungen Name und ggf. Anschrift /Eckdaten den Spaziergängern zu offenbaren. Hinz und Kunz.


Moin,

im Gesetz steht wörtlich: "§32 Abs. 1 Fallen für den Lebendfang müssen (...) b) dauerhaft und jederzeit sichtbar so gekennzeichnet sein, dass ihr Besitzer feststellbar ist".

In Verbindung mit §32 Abs. 2 "Wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: 1. Anzahl und Art der Fallen, 2. Kennzeichen der Fallen, 3. Einsatzort (Jagdrevier) und Verwendungszeitraum." bedeutet dies doch lediglich, daß Du ein Kennzeichen an der Falle anbringen musst, welches Du auch der Behörde melden sollst.

Ein Kennzeichen kann eine individuelle Plakette, ein Signet, eine (ausgedachte) Nummer oder ähnliches sein, aber sicher nicht Name und Anschrift des Fangjägers. Die Identität des zuständigen Fangjägers muss für die Behörden feststellbar sein, aber nicht für Jedermann. Jedefrau kann sich bei Auffälligkeiten mit einer Falle an die Behörden wenden und mitteilen: "Ich habe hier eine Falle gefunden, da ist so ein stilisierter Fuchs in Gelb mit der Nummer 112 draufgepinselt." So verstehe ich zumindest die Vorschrift.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Schnepfenschreck:

Ja, es gibt anscheindend keine eindeutigen Vorgaben. In der Wochenblatt haben sie bei dem Artikel ein Foto abgedruckt, wo Reviername, Name des Inhabers und Adresse aufgezeigt sind. Die UJB werden es wohl individuell handhaben. Jedenfalls dürftet ihr danach nicht verpflichtet sein, euren Namen und die Adresse kundzutun.

Trotzdem bleibt ja noch das Problem der Meldepflicht. Da wandern Daten dem Staat zu. Und die werden bei den Grünen ganz sicher nicht zum Guten der Jägerschaft verwandt werden.

- Wehe dem, ein Hegering meldet zukünftig sein Gebiet voller Fallen, und das Gebiet erleidet infolge anderer Gründe einen Besatzeinbruch einer Wildart. Dann kommen die Grünen direkt aus dem Gebüsch gesprungen und sagen: " Aha, ihr fangt mit vielen Fallen , und dennoch kratzen eure Fasane ab. Also, jetzt ist Schluss mit lustig. Jetzt werden hier in NRW mal gewaltig die Fallen reduziert oder ganz verboten."

Man kennt doch deren Ideologie.

- Oder es kommt ein Marder- und Fuchsstreichler der Grünen daher, und sagt: "Mmhh. irgendwie stehen da zu viele Fallen pro 100 ha im Revier. Wo hat der arme Fuchs denn da noch eine Chance. ? Also, maximal nur noch eine Falle auf 300 ha."

Der unmündige Bürger, nur der Staat darf alles nach seiner Ideologie regeln.


Exakt darauf wird es hinauslaufen. Ihr glaubt es nicht ? Wartet ab. Ich werde Recht behalten.
 
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