Fangjagd NRW auf eigenem Grundstück

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Hallo,

ich habe vor kurzem meine Jägerprüfung in Niedersachsen gemacht.
Dort benötigt man für die Fangjagd einen zusätzlichen Lehrgang, richtig?!

Ich wohne aber in NRW wie ist das hier?

Und noch eine Frage weiter: Darf ich auf meinem eigenen Grundstück zB in der Garage/im Garten eine Kastenfalle aufstellen und gefangenes Raubwild auf meinem Grundstück töten?
Ich wohne im Landschaftsschutzgebiet mitten in einem Revier.
Muss ich zB den Pächter ansprechen? Dürfte ich fangen aber nicht erlegen?
Darf ich das alles nicht?

Weiss einer wie das ist? Danke!

:what:
 
J

Jagdscheininhaber

Guest
Horrido,

bin auch ganz frisch aus der Prüfung, weiß daher noch relativ genau, wie die Rechtslage hierbei ist:

Du darfst auf deinem eigenen befriedeten Grundstück die Jagd auf Fuchs, Marder und Kaninchen ausüben, aber nur mit
der Falle und es auch erlegen. Du benötigst einen Fallenlehrgang, der hier in S-H bei uns Bestandteil der Ausbildung und Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist.
Du musst den JAB des umgebenden Revieres NICHT um Erlaubnis fragen. Auf z.B. deiner Pferdekoppel außerhalb eines befriedeten Bezirkes ist es nicht erlaubt.

WMH

Jagdscheininhaber
 
G

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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
das sog kleine Jagdrecht ist zumindest in BW bei der UJB anzeigepflichtig. Kostet hier für 10 Jahre 50 Euronen und die Fallen bekommen ein "Nummernschild" und sind somit registriert...
 
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Wenn du mit einer Lebensfülle fangen willst, wie hast du dann vor das gefangene Wild zu erlegen?
Zum schießen bedarf es weiterer Erlaubnis, die wohl schwieriger zu bekommen ist.
 
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Die UJB kann auch ein Ansprechpartner sein....

Danke, das ist nochmal ne gute Idee!


Snoebel schrieb:
Wenn du mit einer Lebensfülle fangen willst, wie hast du dann vor das gefangene Wild zu erlegen?
Zum schießen bedarf es weiterer Erlaubnis, die wohl schwieriger zu bekommen is

Genau, die Frage stellt sich mir halt auch.
Ich müsste evtl. den Pächter anrufen, wir stellen die Falle neben meinen Zaun, außerhalb des Grundstücks und :shoot:!?!?!
@ servus: Denn den Schein habe ich, ja, aber schießen auf meinem Befriedeten Bezirk wird das Problem sein ...


Danke auch an die anderen bis hierher :thumbup:
 
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UJB erteilt eine Erlaubnis bei entsprechendem "Bedürfnis";..aber wenn de an einen Katzenliebenden Veterinäramtsleiter kommst, kriegste Anzeigenandrohung wegen
"Verursachung von seelischem Leid an einer Katze"....und nur weil die Mautz mal drei Stunden in der Lebendfalle verbrachte......:evil::evil::evil:..obwohl Du nur einen unterm Hausdach störenden Marder fangen willst...ja ja..die Rechte der Tiere gelangen immer mehr Rechte als die des Menschen:no::no::no:
 
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würde die Tante bemühen um zu erfahren was darüber im Gesetzentwurf steht
gestern hab ich es weg geschmissen
 
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Kaninchen darf man in NRW derzeit noch erlaubnisfrei als Nichtjäger auf dem eigenen Grundstück fangen (= nicht totschiessen, das darf der Jäger auch nicht ohne UJB-Erlaubnis), anderes Wild schon mal gar nicht.
 
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Hallo,


Muss ich zB den Pächter ansprechen? Dürfte ich fangen aber nicht erlegen?
Darf ich das alles nicht?

Das musst du natürlich nicht, weil der Pächter des Jagdbezirks drumherum mit deiner Befriedung nix zu tun hat und dort auch kein Ausübungs-und Aneignungrecht besitzt (gilt für NRW). Es ist aber sicher nicht unschlau mit dem Pächter mal zu reden und ich finde, das gehört auch zum guten Ton. Möglicherweise ist er ja ganz froh drum, wenn ein Genosse seine Befriedung raubwildfrei hält, davon profitiert er ja auch. Dein Ansprechpartner ist die UJB, die erteilt Erlaubnisse, ggf. auch eine Schiesserlaubnis für deine Befriedung. Als Jagdscheininhaber darfst du in NRW auch weiterhin Kaninchen auf der Befriedung ohne Genhemigung fangen und töten (nicht schießen), töten deshalb, weil du die nötige Sachkunde besitzt. Dieses Recht gilt aber zukünftig nur noch für Jagdscheininhaber, derzeit darf man das auch ohne JS (nur Kaninchen). Besitzt man die nötige Sachkunde nicht, muss man die Kaninchen zum Schlachter bringen, weil das Aussetzten von Kaninchen verboten ist.
Irgendwie kannst du das aber alles auch einfacher haben, rede mit dem Pächter deines Jagdbezirks...;-)
WMH

Edit sagt, dass wohl auch für die Fallenjagd in einer Befriedung zukünftig ein Fangjagdlehrgang zu absolvieren ist...dann men tau...
 
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Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ich fange auch Kaninchen auf meinem Grundstueck und auch auf 2 nachbarlichen Grundstuecken, da sie mich damit beauftragt haben.
Die 2 Jagdpaechter in der Naehe wissen Bescheid, da sie mir auch bei dem Beifang helfen.
 

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