Fallenjagd im Stadtgebiet

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Hallo!

Bei uns am Stadtrand gibt es ein großes Waschbärproblem, einige Anwohner haben Lebendfallen gestellt, und rufen uns an (mein Pächter) falls ein Waschbär drin sitzt. Formal liegt das in unserem Revier, ist im Wohngebiet allerdings befriedet.

Ich hab keine gesondere Erlaubnis im befriedeten Bereich zu schießen, und auch kein Kleinkaliber (wär mal ein Grund mir eines zu kaufen).

Fallenjagdschein war bei mir Teil der Ausbildung, aber hab bisher keine Erfahrung mit Fallenjagd.

Wie handhabt ihr das im Wohngebiet?

Könnte man den Bär samt Falle/Kiste (Katzentransportbox) im Auto mitnehmen und nach 5 Minuten Fahrt auf dem Acker mit Schrot erlegen?

Mir geht es mehr um die praktische Seite wenn der Bär in der Falle ist, weniger ob Anwohner selbst Lebendfallen stellen sollten...

Danke
 
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16 Aug 2023
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Rein rechtlich sollte man da einen weiten Bogen drum machen.

Beim Schießen im befriedeten Bezirk ohne besondere Erlaubnis ist das ja offensichtlich. Aber auch das Verbringen von (gefangenem) Wild ins Revier ist bedenklich. Es ist umstritten, ob auch eine solche Jagdausübungshandlung im weiteren Sinne im befriedeten Bezirk verboten ist (vgl. Schuck/Frank, 3. Aufl. 2019, BJagdG § 6 Rn. 4). Ich würde Abstand davon nehmen.
 
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In welchem Bundesland bist du?
Hol dir eine Schießerlaubnis von deiner Waffenbehörde, für das Schießen in einem befriedeten Bezirk.
Im Auto würde ich den Waschbären nicht mitnehmen, danach riecht dein Auto lange Zeit nach Waschbär, sollte der Katzenkorb sich während der Fahrt öffnen, hast du Unterhaltung, bei mir fährt der Waschbär, wenn ich ihn nicht vor Ort erlegen kann, im Abfangkasten auf dem Wildträger mit.
Wenn du ihn in deinem Revier erlegen möchtest, musst du die Jagd und Schonzeiten einhalten.
Falle stellen im befriedeten Bezirk, darf jeder Grundstückseigentümer, der einen Lehrgang: Fallenjagd erfolgreich abgeschlossen hat.
Lass dich nicht beirren von dem, was Philipp schreibt.
 
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In Baden-Württemberg wäre es einfacher, hier hat man das juristische Konstrukt des Stadtjägers geschaffen - das wäre jetzt so ein klassisches Aufgabengebiet für diesen.
 
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Moin, also als erstes Mal hatten wir das hier Seitenlang schon durchdiskutiert, einfach mal suchen.
Dann ist das in den Bundesländern unterschiedlich.
Zum Schluss noch ein Hinweis , erlegt ihr die Tiere nicht und helft den Leuten nicht auf eine vernünftige Art und Weise ,helfen sich die Leute selber. Wie die das machen will keiner von Euch wissen, ich weiß es.

Gruß Seppel
 
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Hier mal ein paar Informationen,
zur Fallenjagd.
Philipp, ich hatte nirgends auf ein Bundesland verwiesen, am einfachsten und rechtssicher bekommt man Auskunft bei seiner Jagd und Waffenbehörde.
Mal eine kleine Information zur Fallenjagd im befriedeten Bezirk bei mir, ich betreibe 28 Lebendfallen im befriedeten Bezirk, mittlerweile sind die Fallen in der ganzen Umgebung verteilt, die Grundstücksbesitzer kontrollieren diese täglich, dadurch habe ich eine ganzjährige Schießerlaubnis.
 

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  • fangen_und_toeten_von_tieren_in_befriedeten_bezirken_hessen.pdf
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  • 2021-05_DJV_Fallenjagd_Laenderuebersicht.pdf
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MFZ

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15 Mai 2024
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In Bezug auf "Totfanggeräte" ist das "Hintergrundpapier" nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
 
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29 Okt 2024
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Ich bin wahrscheinlich mit meinem Senf etwas spät dran😅

Ich sehe da ein komplett anderes Problem und zwar das der Öffentlichkeit/sarbeit.
Wenn dich dabei irgendwie irgendwo irgendwer beobachtet das du einen zb. Waschbären verbringst.
Sind wir beim Thema Wildtier Verschleppung.
Wenn das ggf. die falschen Personen beobachten würden dann wäre nicht nur der Jagdschein in Gefahr sondern leider auch der Ruf der Jäger und Fallenjäger.
Und das ist ohne Sondergenehmigung (SJ) oahnl. eine der Problematiken welche nicht außer acht gelassen werden sollten.
 
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16 Mrz 2011
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Ist ja schon etwas älter das Thema hier, aber nur soviel , Kopf einschalten und Problem lösen. Man macht aus jeder Mücke hier im Forum ein Elefanten. 😁😁Noch was gehe jetzt in das Thema ,Aufwandsentschädigung Fallenjagd im befriedeten Bezirk da gehts auch um das Problem, passt besser.

Gruß Seppel
 
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22 Apr 2015
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Habe von der UJB eine Erlaubnis für die Fallenjagd im befriedeten Bezirk bekommen, auf Antrag einer Anwohnerin.

Ohne diese behördliche Erlaubnis tue ich GAR NICHTS in einem befriedeten Bezirk.
 
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17 Dez 2020
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Wenn ich für alles was mir per Gesetz ohnehin erlaubt ist auf eine behördliche Genehmigung warten würde, würde ich 50% meines Lebens mit Warten vergeuden.
Es gibt halt Praktiker und Theoretiker.
Aber vielleicht ist es in NRW ja auch anders als in Thüringen, ich kann nur für hier sprechen und hier ist die Behörde als auch der Bürger froh, wenn unkompliziert geholfen wird.
 

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